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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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das gemeine Volck berichtet werden / das solchs nicht nothwendig / als das darin sonderlicher GOttesdienst stünde / oder die heiligung dieses Sacraments daran gelegen / sonder wie ein frey mittelding / ohne allen Aberglauben gehalten werde. Vnd damit fortan in allen Kirchen dieses Fürstenthumbs / die Ceremonien in officio Mißae / allenthalben ehrlich / ördentlich / vnd eintrechtigen / souiel als jmmer möglich / gefürt werden mögen.

So sol man erstlich einen Introitum de Tempore, darauff das Kyrie Eleison, vnd Gloria in excelsis, Item / Et in terra pax, zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudtsch singen.

Darnach wende sich der Priester zum Volck / vnd singe.

Der HERr sey mit euch.

Das Volck antworte.

Vnd mit deinem Geist.

Darauff wende sich der Priester wiederumb gegen den Altar / vnd singe eine Collecten De Tempore oder Festo, oder die sich zu der Materien schicken / auff volgende Melodey.

[Musik]

Last vns beten. Allmechtiger Herre Gott / weck vns auff

das gemeine Volck berichtet werden / das solchs nicht nothwendig / als das darin sonderlicher GOttesdienst stünde / oder die heiligung dieses Sacraments daran gelegen / sonder wie ein frey mittelding / ohne allen Aberglauben gehalten werde. Vnd damit fortan in allen Kirchen dieses Fürstenthumbs / die Ceremonien in officio Mißae / allenthalben ehrlich / ördentlich / vnd eintrechtigen / souiel als jmmer möglich / gefürt werden mögen.

So sol man erstlich einen Introitum de Tempore, darauff das Kyrie Eleison, vnd Gloria in excelsis, Item / Et in terra pax, zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudtsch singen.

Darnach wende sich der Priester zum Volck / vnd singe.

Der HERr sey mit euch.

Das Volck antworte.

Vnd mit deinem Geist.

Darauff wende sich der Priester wiederumb gegen den Altar / vnd singe eine Collecten De Tempore oder Festo, oder die sich zu der Materien schicken / auff volgende Melodey.

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[10/0154] das gemeine Volck berichtet werden / das solchs nicht nothwendig / als das darin sonderlicher GOttesdienst stünde / oder die heiligung dieses Sacraments daran gelegen / sonder wie ein frey mittelding / ohne allen Aberglauben gehalten werde. Vnd damit fortan in allen Kirchen dieses Fürstenthumbs / die Ceremonien in officio Mißae / allenthalben ehrlich / ördentlich / vnd eintrechtigen / souiel als jmmer möglich / gefürt werden mögen. So sol man erstlich einen Introitum de Tempore, darauff das Kyrie Eleison, vnd Gloria in excelsis, Item / Et in terra pax, zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudtsch singen. Darnach wende sich der Priester zum Volck / vnd singe. Der HERr sey mit euch. Das Volck antworte. Vnd mit deinem Geist. Darauff wende sich der Priester wiederumb gegen den Altar / vnd singe eine Collecten De Tempore oder Festo, oder die sich zu der Materien schicken / auff volgende Melodey. [Abbildung] Last vns beten. Allmechtiger Herre Gott / weck vns auff

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/154>, abgerufen am 26.04.2024.