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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brot / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brodes theilhafftig werden / vnnd alle auß einem Kelche trincken.

Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehörter lehre vnd vermanung / in rechtem warhafftigem Glauben vnd Bußfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wöllen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Ein ander Exhortation.

WEin Allerliebsten / vns wirdt stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können loß machen / auß dem gestrengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darin wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebott / vnd des willen Gottes / so hat Gott vnser vnuermögen / baß erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / IHEsum CHRIstum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset

den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brot / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brodes theilhafftig werden / vnnd alle auß einem Kelche trincken.

Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehörter lehre vnd vermanung / in rechtem warhafftigem Glauben vnd Bußfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wöllen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Ein ander Exhortation.

WEin Allerliebsten / vns wirdt stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können loß machen / auß dem gestrengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darin wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebott / vnd des willen Gottes / so hat Gott vnser vnuermögen / baß erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / IHEsum CHRIstum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset

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[25/0169] den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brot / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brodes theilhafftig werden / vnnd alle auß einem Kelche trincken. Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehörter lehre vnd vermanung / in rechtem warhafftigem Glauben vnd Bußfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wöllen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Ein ander Exhortation. WEin Allerliebsten / vns wirdt stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können loß machen / auß dem gestrengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darin wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebott / vnd des willen Gottes / so hat Gott vnser vnuermögen / baß erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / IHEsum CHRIstum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/169>, abgerufen am 26.04.2024.