Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Wir dancken dir dafür in schüldiger demuth von Hertzen / im Namen deines lieben Sohns vnsers HERrn JHESV Christi / vnd bitten durch denselbigen / du wöllest dir auch hinfuro beide Mutter vnnd Kind lassen inn allen gnaden beuolen sein / vnd durch den heiligen Geist deinen segen geben / dass das Kindlein in der zucht vnnd vermanung zum HERrn möge aufferzogen / im rechten Glauben auffwachssen / gestercket / vnd vor allem leid vnd vbel Leibs vnnd der Seelen gnediglich behütet vnd bewahret werden. Solchs vnser Gebet weil du es geheissen vnnd vertröstet hast / wöllestu gnediglich erhören / durch deinen lieben Son vnsern HErrn IHESVM Christum / der mit dir vnd dem heiligen Geiste lebt vnd herschest in ewigkeit / Amen.

Darauff zum beschluß.

Der HERr segene dich etc.

Da aber das Kindlein die Tauffe nicht bekomen / oder vor den Sechß Wochen gestorben / oder sonst die Mutter noch schwach were / werden verstendige Pastores / mit außlassung vnd verendrung etlicher wörter / diese Formam woll wissen ad praesentes casus zu accommodiren.

Wir dancken dir dafür in schüldiger demuth von Hertzen / im Namen deines lieben Sohns vnsers HERrn JHESV Christi / vnd bitten durch denselbigen / du wöllest dir auch hinfuro beide Mutter vnnd Kind lassen inn allen gnaden beuolen sein / vnd durch den heiligen Geist deinen segen geben / dass das Kindlein in der zucht vnnd vermanung zum HERrn möge aufferzogen / im rechten Glauben auffwachssen / gestercket / vnd vor allem leid vnd vbel Leibs vnnd der Seelen gnediglich behütet vnd bewahret werden. Solchs vnser Gebet weil du es geheissen vnnd vertröstet hast / wöllestu gnediglich erhören / durch deinen lieben Son vnsern HErrn IHESVM Christum / der mit dir vnd dem heiligen Geiste lebt vnd herschest in ewigkeit / Amen.

Darauff zum beschluß.

Der HERr segene dich etc.

Da aber das Kindlein die Tauffe nicht bekomen / oder vor den Sechß Wochen gestorben / oder sonst die Mutter noch schwach were / werden verstendige Pastores / mit außlassung vnd verendrung etlicher wörter / diese Formam woll wissen ad præsentes casus zu accommodiren.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0228" n="84"/>
Wir dancken dir dafür in schüldiger demuth von Hertzen / im Namen deines lieben Sohns vnsers HERrn JHESV Christi / vnd bitten durch denselbigen / du wöllest dir auch hinfuro beide Mutter vnnd Kind lassen inn allen gnaden beuolen sein / vnd durch den heiligen Geist deinen segen geben / dass das Kindlein in der zucht vnnd vermanung zum HERrn möge aufferzogen / im rechten Glauben auffwachssen / gestercket / vnd vor allem leid vnd vbel Leibs vnnd der Seelen gnediglich behütet vnd bewahret werden. Solchs vnser Gebet weil du es geheissen vnnd vertröstet hast / wöllestu gnediglich erhören / durch deinen lieben Son vnsern HErrn IHESVM Christum / der mit dir vnd dem heiligen Geiste lebt vnd herschest in ewigkeit / Amen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Darauff zum beschluß.<lb/></head>
        <p>Der HERr segene dich etc.</p>
        <p>Da aber das Kindlein die Tauffe nicht bekomen / oder vor den Sechß Wochen gestorben / oder sonst die Mutter noch schwach were / werden verstendige Pastores / mit außlassung vnd verendrung etlicher wörter / diese <hi rendition="#i">Formam</hi> woll wissen <hi rendition="#i">ad præsentes casus</hi> zu accommodiren.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[84/0228] Wir dancken dir dafür in schüldiger demuth von Hertzen / im Namen deines lieben Sohns vnsers HERrn JHESV Christi / vnd bitten durch denselbigen / du wöllest dir auch hinfuro beide Mutter vnnd Kind lassen inn allen gnaden beuolen sein / vnd durch den heiligen Geist deinen segen geben / dass das Kindlein in der zucht vnnd vermanung zum HERrn möge aufferzogen / im rechten Glauben auffwachssen / gestercket / vnd vor allem leid vnd vbel Leibs vnnd der Seelen gnediglich behütet vnd bewahret werden. Solchs vnser Gebet weil du es geheissen vnnd vertröstet hast / wöllestu gnediglich erhören / durch deinen lieben Son vnsern HErrn IHESVM Christum / der mit dir vnd dem heiligen Geiste lebt vnd herschest in ewigkeit / Amen. Darauff zum beschluß. Der HERr segene dich etc. Da aber das Kindlein die Tauffe nicht bekomen / oder vor den Sechß Wochen gestorben / oder sonst die Mutter noch schwach were / werden verstendige Pastores / mit außlassung vnd verendrung etlicher wörter / diese Formam woll wissen ad præsentes casus zu accommodiren.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/228
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/228>, abgerufen am 26.04.2024.