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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Von besuchung der Krancken.

DEmnach hoch vnd viel daran gelegen ist / das ein Krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / vnd solchs für allen dingen auch ins Predig Ampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten beflessigen zuwissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / nemlich / sie erst vnderrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christi seine Kranckheit ansehen soll / warumb jm dieselbige von GOtt zugeschicket werde / was GOtt darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle.

Zum Andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwacheit des Leibs / sondern auch allerley inwendige anfechtung des Hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey Krancken leuten / damit sie sich

Von besuchung der Krancken.

DEmnach hoch vñ viel daran gelegen ist / das ein Krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / vnd solchs für allen dingen auch ins Predig Ampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten beflessigen zuwissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / nemlich / sie erst vnderrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christi seine Kranckheit ansehen soll / warumb jm dieselbige von GOtt zugeschicket werde / was GOtt darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle.

Zum Andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vñ schwacheit des Leibs / sondern auch allerley inwendige anfechtung des Hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey Krancken leuten / damit sie sich

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[105/0249] Von besuchung der Krancken. DEmnach hoch vñ viel daran gelegen ist / das ein Krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / vnd solchs für allen dingen auch ins Predig Ampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten beflessigen zuwissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / nemlich / sie erst vnderrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christi seine Kranckheit ansehen soll / warumb jm dieselbige von GOtt zugeschicket werde / was GOtt darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle. Zum Andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vñ schwacheit des Leibs / sondern auch allerley inwendige anfechtung des Hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey Krancken leuten / damit sie sich

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/249>, abgerufen am 26.04.2024.