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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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vnd annehmen / vnd den Sabbath recht heiligen / damit wir durch dein Wort / auch geheiliget werden / auff IHESVM Christum deinen Son / all vnser vertrawen vnd hoffnung setzen / vnd darnach vnser leben / nach deinem Wort / auch bessern / für allen ergernis vnns behüten / bis wir durch deine gnade inn Christo / ewig selig werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen.

Ein ander.

WIR dancken dir HERr GOTt Himlischer Vater / von grundt vnsers Hertzen / das du vns dein Heiliges Euangelion gegeben / vnnd dein Veterliches Hertz hast erkennen lassen / Wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch selig Liecht deines Worts / vns gnediglich erhalten / vnnd durch deinen Heiligen Geist / vnnsere Hertzen so leyten / vnnd führen /

vnd annehmen / vnd den Sabbath recht heiligen / damit wir durch dein Wort / auch geheiliget werden / auff IHESVM Christum deinen Son / all vnser vertrawen vnd hoffnung setzen / vnd darnach vnser leben / nach deinem Wort / auch bessern / für allen ergernis vnns behüten / bis wir durch deine gnade inn Christo / ewig selig werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen.

Ein ander.

WIR dancken dir HERr GOTt Himlischer Vater / von grundt vnsers Hertzen / das du vns dein Heiliges Euangelion gegeben / vnnd dein Veterliches Hertz hast erkennen lassen / Wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch selig Liecht deines Worts / vns gnediglich erhalten / vnnd durch deinen Heiligen Geist / vnnsere Hertzen so leyten / vnnd führen /

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[143/0291] vnd annehmen / vnd den Sabbath recht heiligen / damit wir durch dein Wort / auch geheiliget werden / auff IHESVM Christum deinen Son / all vnser vertrawen vnd hoffnung setzen / vnd darnach vnser leben / nach deinem Wort / auch bessern / für allen ergernis vnns behüten / bis wir durch deine gnade inn Christo / ewig selig werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen. Ein ander. WIR dancken dir HERr GOTt Himlischer Vater / von grundt vnsers Hertzen / das du vns dein Heiliges Euangelion gegeben / vnnd dein Veterliches Hertz hast erkennen lassen / Wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch selig Liecht deines Worts / vns gnediglich erhalten / vnnd durch deinen Heiligen Geist / vnnsere Hertzen so leyten / vnnd führen /

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/291>, abgerufen am 26.04.2024.