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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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DAS ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs Ampt begeret / der begeret ein föstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller Erbarkeit. So aber jemandt seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen / Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen sind / auff das er nicht falle / dem lesterer in die schmach vnd stricke.

So ermanet Paulus die Eltisten der Gemeine zu Epheso / Actor. 20.

SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnter welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weyden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat / Denn das weiß ich / Das nach meinem abschied / werden vnter euch komen grewliche Wölffe / die der Herde nicht verschonen werden / Auch auß euch

DAS ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs Ampt begeret / der begeret ein föstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller Erbarkeit. So aber jemandt seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen / Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen sind / auff das er nicht falle / dem lesterer in die schmach vnd stricke.

So ermanet Paulus die Eltisten der Gemeine zu Epheso / Actor. 20.

SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnter welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weyden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat / Denn das weiß ich / Das nach meinem abschied / werden vnter euch komen grewliche Wölffe / die der Herde nicht verschonen werden / Auch auß euch

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[203/0351] DAS ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs Ampt begeret / der begeret ein föstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller Erbarkeit. So aber jemandt seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen / Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen sind / auff das er nicht falle / dem lesterer in die schmach vnd stricke. So ermanet Paulus die Eltisten der Gemeine zu Epheso / Actor. 20. SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnter welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weyden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat / Denn das weiß ich / Das nach meinem abschied / werden vnter euch komen grewliche Wölffe / die der Herde nicht verschonen werden / Auch auß euch

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/351>, abgerufen am 26.04.2024.