Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Erinnerung vnd vnderricht.

Dieweil Mann vnd Weib ein Leib vnd ein Fleisch / durch die Ehe worden / sol ein jegliches theil sich von des andern Blutfreunden enthalten. Es werden aber nicht allein Blutfreunde genant / welche von gantzer Geburt / als von einem Vater / vnd von einer Mutter / Sondern auch welche von halber Geburt / als von dieser einem / ja auch / welche etwan ausserhalb der Ehe gezeuget / vnd des geblüts halben / durch das Natürliche Recht / mit einander verwandt sind / vnter welchen Personen keine Ehe verbindung / noch vermischung geschehen sol / wie dann im Dritten Buch Mose / am Achtzehenden Capittel / verbotten wird / vnd wer dieser Personen eine / so jme mit Blut verwandt vnd verbotten / berhüret / der hat eine Blutschande begangen.

Wo jemandts mehrers oder weiters berichts benötiget oder bedürffte / der sol sich dessen zuuor / in den Consistorien / vnd bey den Superintendenten vnd Pfarrher&rr;n erholen / vnd ehe solchs geschehen / zu keiner Ehelichen verpflichtung schreiten.

Erinnerung vnd vnderricht.

Dieweil Mañ vnd Weib ein Leib vnd ein Fleisch / durch die Ehe worden / sol ein jegliches theil sich von des andern Blutfreunden enthalten. Es werden aber nicht allein Blutfreunde genant / welche von gantzer Geburt / als von einem Vater / vnd von einer Mutter / Sondern auch welche von halber Geburt / als von dieser einem / ja auch / welche etwan ausserhalb der Ehe gezeuget / vnd des geblüts halben / durch das Natürliche Recht / mit einander verwandt sind / vnter welchen Personen keine Ehe verbindung / noch vermischung geschehen sol / wie dann im Dritten Buch Mose / am Achtzehenden Capittel / verbotten wird / vnd wer dieser Personen eine / so jme mit Blut verwandt vnd verbotten / berhüret / der hat eine Blutschande begangen.

Wo jemandts mehrers oder weiters berichts benötiget oder bedürffte / der sol sich dessen zuuor / in den Consistorien / vnd bey den Superintendenten vnd Pfarrher&rr;n erholen / vnd ehe solchs geschehen / zu keiner Ehelichen verpflichtung schreiten.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0454" n="306"/>
      </div>
      <div>
        <head>Erinnerung vnd vnderricht.<lb/></head>
        <p>Dieweil Man&#x0303; vnd Weib ein Leib vnd ein Fleisch / durch die Ehe worden / sol ein jegliches theil sich von des andern Blutfreunden enthalten. Es werden aber nicht allein Blutfreunde genant / welche von gantzer Geburt / als von einem Vater / vnd von einer Mutter / Sondern auch welche von halber Geburt / als von dieser einem / ja auch / welche etwan ausserhalb der Ehe gezeuget / vnd des geblüts halben / durch das Natürliche Recht / mit einander verwandt sind / vnter welchen Personen keine Ehe verbindung / noch vermischung geschehen sol / wie dann im Dritten Buch Mose / am Achtzehenden Capittel / verbotten wird / vnd wer dieser Personen eine / so jme mit Blut verwandt vnd verbotten / berhüret / der hat eine Blutschande begangen.</p>
        <p>Wo jemandts mehrers oder weiters berichts benötiget oder bedürffte / der sol sich dessen zuuor / in den Consistorien / vnd bey den Superintendenten vnd Pfarrher&amp;rr;n erholen / vnd ehe solchs geschehen / zu keiner Ehelichen verpflichtung schreiten.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[306/0454] Erinnerung vnd vnderricht. Dieweil Mañ vnd Weib ein Leib vnd ein Fleisch / durch die Ehe worden / sol ein jegliches theil sich von des andern Blutfreunden enthalten. Es werden aber nicht allein Blutfreunde genant / welche von gantzer Geburt / als von einem Vater / vnd von einer Mutter / Sondern auch welche von halber Geburt / als von dieser einem / ja auch / welche etwan ausserhalb der Ehe gezeuget / vnd des geblüts halben / durch das Natürliche Recht / mit einander verwandt sind / vnter welchen Personen keine Ehe verbindung / noch vermischung geschehen sol / wie dann im Dritten Buch Mose / am Achtzehenden Capittel / verbotten wird / vnd wer dieser Personen eine / so jme mit Blut verwandt vnd verbotten / berhüret / der hat eine Blutschande begangen. Wo jemandts mehrers oder weiters berichts benötiget oder bedürffte / der sol sich dessen zuuor / in den Consistorien / vnd bey den Superintendenten vnd Pfarrher&rr;n erholen / vnd ehe solchs geschehen / zu keiner Ehelichen verpflichtung schreiten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/454
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/454>, abgerufen am 26.04.2024.