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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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fürlesen / vnnd alsdann die Knaben ördentlich lassen nach exponieren.

Neben dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis / das der Praeceptor vleissig in dieser Classe treiben muss / sol er auch die schöne Phrases ex Camerario oder Castalione dictieren / welche die Knaben / inn jre Collectanea sollen auffschreiben / damit sie dieselbigen in loquendo & scribendo können nutz machen.

Des anderntags sol die Lectio AEsopica oder Dialogorum Castalionis mit dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis, vnd recitatione Phrasium zur ersten Stunde zuuor repetiert / vnd dann den Knaben ein newe Lection wieder fürgeben werden.

Es sol auch der Praeceptor in repetitionibus zu zeiten ein Verbum aus dem Dictionario für sich nehmen / vnd sein gantz progeniem oder propagationem / vnd wie eines aus dem andern fleust / Auch phrases anzeigen / vnd die Knaben auch dahin gewehnen / das sie auff die phrases vnd formulas loquendi grösser acht haben.

Hora Octaua & Nona in tertia Classe ante Meridiem.

Zu diesen Stunden sollen die Quaestiones Grammaticae, wie sie aus dem Philippo gezogen / vnd auff tertiam vnd Quartam Classem gericht / gelesen werden.

fürlesen / vnnd alsdann die Knaben ördentlich lassen nach exponieren.

Neben dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis / das der Praeceptor vleissig in dieser Classe treiben muss / sol er auch die schöne Phrases ex Camerario oder Castalione dictieren / welche die Knaben / inn jre Collectanea sollen auffschreiben / damit sie dieselbigen in loquendo & scribendo können nutz machen.

Des anderntags sol die Lectio AEsopica oder Dialogorum Castalionis mit dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis, vnd recitatione Phrasium zur ersten Stunde zuuor repetiert / vnd dann den Knaben ein newe Lection wieder fürgeben werden.

Es sol auch der Praeceptor in repetitionibus zu zeiten ein Verbum aus dem Dictionario für sich nehmen / vnd sein gantz progeniem oder propagationem / vnd wie eines aus dem andern fleust / Auch phrases anzeigen / vnd die Knaben auch dahin gewehnen / das sie auff die phrases vnd formulas loquendi grösser acht haben.

Hora Octaua & Nona in tertia Classe ante Meridiem.

Zu diesen Stunden sollen die Quaestiones Grammaticae, wie sie aus dem Philippo gezogen / vnd auff tertiam vnd Quartam Classem gericht / gelesen werden.

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[325/0473] fürlesen / vnnd alsdann die Knaben ördentlich lassen nach exponieren. Neben dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis / das der Praeceptor vleissig in dieser Classe treiben muss / sol er auch die schöne Phrases ex Camerario oder Castalione dictieren / welche die Knaben / inn jre Collectanea sollen auffschreiben / damit sie dieselbigen in loquendo & scribendo können nutz machen. Des anderntags sol die Lectio AEsopica oder Dialogorum Castalionis mit dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis, vnd recitatione Phrasium zur ersten Stunde zuuor repetiert / vnd dann den Knaben ein newe Lection wieder fürgeben werden. Es sol auch der Praeceptor in repetitionibus zu zeiten ein Verbum aus dem Dictionario für sich nehmen / vnd sein gantz progeniem oder propagationem / vnd wie eines aus dem andern fleust / Auch phrases anzeigen / vnd die Knaben auch dahin gewehnen / das sie auff die phrases vnd formulas loquendi grösser acht haben. Hora Octaua & Nona in tertia Classe ante Meridiem. Zu diesen Stunden sollen die Quaestiones Grammaticae, wie sie aus dem Philippo gezogen / vnd auff tertiam vnd Quartam Classem gericht / gelesen werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/473>, abgerufen am 26.04.2024.