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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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volgends angezeiget werden / woraus die Prediger sollen lehren Busse / woraus Glauben / vnd woraus newen gehorsam / was sie für ein Wort den leuten sollen fürhalten / dadurch der heilige Geist wircken möge Busse / darnach Glauben / vnd volgends newes leben. Vnd diss stehet nun auff dem vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

Von vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

DIe gantze lehre des Göttlichen Worts in der heiligen Schrifft geoffenbaret / stehet inn diesen zweien vnterschiedlichen heuptstücken / In der lere des Gesetzes / vnd in der lere des Euangelij / (Wenn wir aber im newen Testament das Gesetz nennen / so verstehn wir einfeltig mit Christo vnd Paulo / die zehen Gebot Gottes / wie die in der Schrifft erkleret sind) Vnd die beide heuptstück müssen in der Kirchen Gottes beysamen bleiben / vnd miteinander getrieben werden / Nicht allein das Gesetz one das Euangelium / auch nicht

volgends angezeiget werden / woraus die Prediger sollen lehren Busse / woraus Glauben / vnd woraus newen gehorsam / was sie für ein Wort den leuten sollen fürhalten / dadurch der heilige Geist wircken möge Busse / darnach Glauben / vnd volgends newes leben. Vnd diss stehet nun auff dem vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

Von vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij.

DIe gantze lehre des Göttlichen Worts in der heiligen Schrifft geoffenbaret / stehet inn diesen zweien vnterschiedlichen heuptstücken / In der lere des Gesetzes / vnd in der lere des Euangelij / (Wenn wir aber im newen Testament das Gesetz nennen / so verstehn wir einfeltig mit Christo vnd Paulo / die zehen Gebot Gottes / wie die in der Schrifft erkleret sind) Vnd die beide heuptstück müssen in der Kirchen Gottes beysamen bleiben / vñ miteinander getrieben werden / Nicht allein das Gesetz one das Euangelium / auch nicht

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[0051] volgends angezeiget werden / woraus die Prediger sollen lehren Busse / woraus Glauben / vnd woraus newen gehorsam / was sie für ein Wort den leuten sollen fürhalten / dadurch der heilige Geist wircken möge Busse / darnach Glauben / vnd volgends newes leben. Vnd diss stehet nun auff dem vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij. Von vnterscheid des Gesetzes vnd Euangelij. DIe gantze lehre des Göttlichen Worts in der heiligen Schrifft geoffenbaret / stehet inn diesen zweien vnterschiedlichen heuptstücken / In der lere des Gesetzes / vnd in der lere des Euangelij / (Wenn wir aber im newen Testament das Gesetz nennen / so verstehn wir einfeltig mit Christo vnd Paulo / die zehen Gebot Gottes / wie die in der Schrifft erkleret sind) Vnd die beide heuptstück müssen in der Kirchen Gottes beysamen bleiben / vñ miteinander getrieben werden / Nicht allein das Gesetz one das Euangelium / auch nicht

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/51>, abgerufen am 26.04.2024.