Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

N. wilt du N. hiezügegen zü deinem Ehelichen Gemahel?

Darnach züm Weib.

N. wilt du disen N. zü deinem Ehelichen Gemahel?

Vnd als sie beid solchs beiahen / neme der Pfarher jre beide hend / füge sie züsamen vnd sprech.

Ewer beide Eelich pflicht / so jr hie vor Gott vnnd der heiligen Christenlichen Kirchen thün / bestätige ich eüch in dem namen des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Was Gott züsamen gefügt hat / das soll der Mensch nicht scheiden.

Haben sie dann Ring / mögen sie dieselbigen einander geben / darauff heiß sie der Kirchendiener nider knien / vnnd sprech also.

Laßt vns bitten.

N. wilt du N. hiezügegen zü deinem Ehelichen Gemahel?

Darnach züm Weib.

N. wilt du disen N. zü deinem Ehelichen Gemahel?

Vnd als sie beid solchs beiahen / neme der Pfarher jre beide hend / füge sie züsamen vnd sprech.

Ewer beide Eelich pflicht / so jr hie vor Gott vnnd der heiligen Christenlichen Kirchen thün / bestätige ich eüch in dem namen des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Was Gott züsamen gefügt hat / das soll der Mensch nicht scheiden.

Haben sie dann Ring / mögen sie dieselbigen einander geben / darauff heiß sie der Kirchendiener nider knien / vnnd sprech also.

Laßt vns bitten.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0180"/>
        <p>N. wilt du N. hiezügegen zü deinem Ehelichen Gemahel?</p>
      </div>
      <div>
        <head>Darnach züm Weib.</head><lb/>
        <p>N. wilt du disen N. zü deinem Ehelichen Gemahel?</p>
        <p>Vnd als sie beid solchs beiahen / neme der Pfarher jre beide hend / füge sie züsamen vnd       sprech.</p>
        <p>Ewer beide Eelich pflicht / so jr hie vor Gott vnnd der heiligen Christenlichen Kirchen thün       / bestätige ich eüch in dem namen des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Was       Gott züsamen gefügt hat / das soll der Mensch nicht scheiden.</p>
        <p>Haben sie dann Ring / mögen sie dieselbigen einander geben / darauff heiß sie der       Kirchendiener nider knien / vnnd sprech also.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Laßt vns bitten.</head><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0180] N. wilt du N. hiezügegen zü deinem Ehelichen Gemahel? Darnach züm Weib. N. wilt du disen N. zü deinem Ehelichen Gemahel? Vnd als sie beid solchs beiahen / neme der Pfarher jre beide hend / füge sie züsamen vnd sprech. Ewer beide Eelich pflicht / so jr hie vor Gott vnnd der heiligen Christenlichen Kirchen thün / bestätige ich eüch in dem namen des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Was Gott züsamen gefügt hat / das soll der Mensch nicht scheiden. Haben sie dann Ring / mögen sie dieselbigen einander geben / darauff heiß sie der Kirchendiener nider knien / vnnd sprech also. Laßt vns bitten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/180
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/180>, abgerufen am 26.04.2024.