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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das 1. Cor. 6.Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch 1. Pet. 5.1. Petr. 5.

Den Junckfrawen.

Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib 8. Cor. 7.vnd auch im Geist. 1. Cor. 7.

schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das 1. Cor. 6.Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch 1. Pet. 5.1. Petr. 5.

Den Junckfrawen.

Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib 8. Cor. 7.vnd auch im Geist. 1. Cor. 7.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/60>, abgerufen am 26.04.2024.