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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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VOn Gottes gnaden / Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnnd zü Theck / Graue zü Mümpelgart / etc. Wir setzen inn keinen zweiffel / der Allmechtige barmhertzig Gott vnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hab das liecht seines heiligen Euangelions / zü diser zeit / nicht solches fürnemens vnd vorhabens angezindet / das es nür ein kleinen augenblick erscheinen / vnd als baldt widerumb on frucht vnd nachtruck / verschwinden vnd verlöschen / sonder das es seinen Glantz weit vnd breyt vmb sich werffen / vnnd nicht allein die Christliche Kirch in allerley Nation erleuchten / sondern auch sich für vnnd für auff die Nachkommen erstrecken solt. Dann wiewol sich gegen der rechten reynen vnd Göttlichen Lehr des heiligen Euangelions / Christi allerley widerwer tigs je vnd allwegen / auch noch zügetragen / vnd die vndanckbarkeit gegen so vnausprechlicher Göttlicher gütthat / so groß erscheinet / das nit zü wundern were / ob schon die alte Finsternuß widerumb einfiele / Jedoch so ist die Göttliche Maiestat nicht allein so gewaltig vnnd mechtig / das sie die Predig des Sons Gottes / wider die Porten der Hellen erhalten kan / son dern ist auch so gnedig vnnd barmhertzig / das sie vnangesehen vieler vndanckbarkeit / sich jrer güte vnd gaben / zü erhaltung der Ehr jres Göttlichen Nammens / vnnd zü beweisung der Warheit jrer züsagung / nicht gerewen lassen wil.

Hierauff nach dem wir vns auß schuldiger danckbarkeit / pflichtig erkennen / dz wir der heiligen Christlichen Kirchen / welche ist das reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermögens förderlich sein solten / auch dafür gentzlich

VOn Gottes gnaden / Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnnd zü Theck / Graue zü Mümpelgart / etc. Wir setzen inn keinen zweiffel / der Allmechtige barmhertzig Gott vnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hab das liecht seines heiligen Euangelions / zü diser zeit / nicht solches fürnemens vñ vorhabens angezindet / das es nür ein kleinen augenblick erscheinen / vnd als baldt widerumb on frucht vñ nachtruck / verschwinden vñ verlöschen / sonder das es seinen Glantz weit vnd breyt vmb sich werffen / vnnd nicht allein die Christliche Kirch in allerley Nation erleuchten / sondern auch sich für vnnd für auff die Nachkommen erstrecken solt. Dann wiewol sich gegen der rechten reynen vnd Göttlichen Lehr des heiligen Euangelions / Christi allerley widerwer tigs je vnd allwegen / auch noch zügetragen / vnd die vndanckbarkeit gegen so vnausprechlicher Göttlicher gütthat / so groß erscheinet / das nit zü wundern were / ob schon die alte Finsternuß widerumb einfiele / Jedoch so ist die Göttliche Maiestat nicht allein so gewaltig vnnd mechtig / das sie die Predig des Sons Gottes / wider die Porten der Hellen erhalten kan / son dern ist auch so gnedig vnnd barmhertzig / das sie vnangesehen vieler vndanckbarkeit / sich jrer güte vnd gaben / zü erhaltung der Ehr jres Göttlichen Nammens / vnnd zü beweisung der Warheit jrer züsagung / nicht gerewen lassen wil.

Hierauff nach dem wir vns auß schuldiger danckbarkeit / pflichtig erkeñen / dz wir der heiligen Christlichen Kirchẽ / welche ist das reich des Sons Gottes / vñ seinem Euangelio / vnsers bestẽ vermögens förderlich sein soltẽ / auch dafür gentzlich

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[0003] VOn Gottes gnaden / Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnnd zü Theck / Graue zü Mümpelgart / etc. Wir setzen inn keinen zweiffel / der Allmechtige barmhertzig Gott vnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hab das liecht seines heiligen Euangelions / zü diser zeit / nicht solches fürnemens vñ vorhabens angezindet / das es nür ein kleinen augenblick erscheinen / vnd als baldt widerumb on frucht vñ nachtruck / verschwinden vñ verlöschen / sonder das es seinen Glantz weit vnd breyt vmb sich werffen / vnnd nicht allein die Christliche Kirch in allerley Nation erleuchten / sondern auch sich für vnnd für auff die Nachkommen erstrecken solt. Dann wiewol sich gegen der rechten reynen vnd Göttlichen Lehr des heiligen Euangelions / Christi allerley widerwer tigs je vnd allwegen / auch noch zügetragen / vnd die vndanckbarkeit gegen so vnausprechlicher Göttlicher gütthat / so groß erscheinet / das nit zü wundern were / ob schon die alte Finsternuß widerumb einfiele / Jedoch so ist die Göttliche Maiestat nicht allein so gewaltig vnnd mechtig / das sie die Predig des Sons Gottes / wider die Porten der Hellen erhalten kan / son dern ist auch so gnedig vnnd barmhertzig / das sie vnangesehen vieler vndanckbarkeit / sich jrer güte vnd gaben / zü erhaltung der Ehr jres Göttlichen Nammens / vnnd zü beweisung der Warheit jrer züsagung / nicht gerewen lassen wil. Hierauff nach dem wir vns auß schuldiger danckbarkeit / pflichtig erkeñen / dz wir der heiligen Christlichen Kirchẽ / welche ist das reich des Sons Gottes / vñ seinem Euangelio / vnsers bestẽ vermögens förderlich sein soltẽ / auch dafür gentzlich

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/3>, abgerufen am 26.04.2024.