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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Eine die das Gebet vnser not / anligen vnd beger / etwas weitleuffig außfüren / vnnd solcher Form sollen sich die Kirchendiener auff die Sontag / vnnd andere Feyertag / gleich nach der Predig gebrauchen.

Die Vorred des gemeynen Gebets.

NAch dem wir bey einander in Gottes Nammen versammlet seindt / vnnd vns befohlen ist / das wir Gott in aller vnser not / sollen anrüffen / auch für mennigklich vnser fürbitt thün. Zü welchem wir die züsagung vnsers lieben HErrn Christi haben / wo zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es ist / das sie bitten wöllen / das soll jhnen von meinem Vatter im Himmel widerfaren / Vnd bittet / so wirdt euch gegeben / suchet / so werdet jhr finden / klopfft an / so wirdt euch auffgethan.

Hieraufflast vns auß warem vertrawen zü Göttlicher Barmhertzigkeit / durch vnsern HErrn Ihesum Christum bitten.

Für die gemeyne Christliche Kirch / vnd derselben Diener.
Bittet also:

O Allmechtiger gütiger Gott / vnd Vatter vnsers Herrn Jesu Christi / der du vns ernstlich befohlen hast / das wir dich vmb Arbeyter in deine

Eine die das Gebet vnser not / anligen vnd beger / etwas weitleuffig außfüren / vnnd solcher Form sollen sich die Kirchendiener auff die Sontag / vnnd andere Feyertag / gleich nach der Predig gebrauchen.

Die Vorred des gemeynen Gebets.

NAch dem wir bey einander in Gottes Nammen versam̃let seindt / vnnd vns befohlen ist / das wir Gott in aller vnser not / sollen anrüffen / auch für mennigklich vnser fürbitt thün. Zü welchem wir die züsagung vnsers lieben HErrn Christi haben / wo zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es ist / das sie bitten wöllen / das soll jhnen von meinem Vatter im Himmel widerfaren / Vñ bittet / so wirdt euch gegeben / suchet / so werdet jhr finden / klopfft an / so wirdt euch auffgethan.

Hieraufflast vns auß warem vertrawen zü Göttlicher Barmhertzigkeit / durch vnsern HErrn Ihesum Christum bitten.

Für die gemeyne Christliche Kirch / vnd derselben Diener.
Bittet also:

O Allmechtiger gütiger Gott / vñ Vatter vnsers Herrn Jesu Christi / der du vns ernstlich befohlen hast / das wir dich vmb Arbeyter in deine

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[0064] Eine die das Gebet vnser not / anligen vnd beger / etwas weitleuffig außfüren / vnnd solcher Form sollen sich die Kirchendiener auff die Sontag / vnnd andere Feyertag / gleich nach der Predig gebrauchen. Die Vorred des gemeynen Gebets. NAch dem wir bey einander in Gottes Nammen versam̃let seindt / vnnd vns befohlen ist / das wir Gott in aller vnser not / sollen anrüffen / auch für mennigklich vnser fürbitt thün. Zü welchem wir die züsagung vnsers lieben HErrn Christi haben / wo zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es ist / das sie bitten wöllen / das soll jhnen von meinem Vatter im Himmel widerfaren / Vñ bittet / so wirdt euch gegeben / suchet / so werdet jhr finden / klopfft an / so wirdt euch auffgethan. Hieraufflast vns auß warem vertrawen zü Göttlicher Barmhertzigkeit / durch vnsern HErrn Ihesum Christum bitten. Für die gemeyne Christliche Kirch / vnd derselben Diener. Bittet also: O Allmechtiger gütiger Gott / vñ Vatter vnsers Herrn Jesu Christi / der du vns ernstlich befohlen hast / das wir dich vmb Arbeyter in deine

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/64>, abgerufen am 26.04.2024.