In den ältesten Zeiten mußte ein jeder Kaufmann mit seiner Waare selbst reisen. Bei der Unsicherheit der Strassen und Meere war der Handel zu vielen Unfällen unterworfen, als daß man seine Waaren, so wie jezt, einem Manne hätte anvertrauen können, den deren Verlust nicht eigentlich interessirte.
Dies geschieht auch noch jezt in allen Gegendeu des Erdbodens, wo es noch ähnliche Gefahren giebt, das Fuhrwesen nicht in Ordnung ist, und keine sichere Wege zur Uebersendung des Geldes Statt haben. In diesen Gegenden kennt man auch keine andre, als die Propre-Handlung.
§. 4.
In dem jezigen Zustande der Handlung ist die Verbindung zwischen den zur See handelnden Staa- ten so leicht, und die Assecuranz schaft so viele Si- cherheit gegen die Gefahr der See, daß der Kauf- mann dieser Schwierigkeiten vorlängst überhoben ist. Es würde auch bei der Mannigfaltigkeit der Hand- lungs-Geschäfte nicht einmal möglich sein, daß ein Kaufmann einer jeden Waare, die er über See ver- sendet, auch nur Einen seiner Bedienten mitgäbe. Indessen entsteht diese Schwierigkeit sogleich wieder, wenn man über See auf ein entferntes Land handelt,
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 3.
In den aͤlteſten Zeiten mußte ein jeder Kaufmann mit ſeiner Waare ſelbſt reiſen. Bei der Unſicherheit der Straſſen und Meere war der Handel zu vielen Unfaͤllen unterworfen, als daß man ſeine Waaren, ſo wie jezt, einem Manne haͤtte anvertrauen koͤnnen, den deren Verluſt nicht eigentlich intereſſirte.
Dies geſchieht auch noch jezt in allen Gegendeu des Erdbodens, wo es noch aͤhnliche Gefahren giebt, das Fuhrweſen nicht in Ordnung iſt, und keine ſichere Wege zur Ueberſendung des Geldes Statt haben. In dieſen Gegenden kennt man auch keine andre, als die Propre-Handlung.
§. 4.
In dem jezigen Zuſtande der Handlung iſt die Verbindung zwiſchen den zur See handelnden Staa- ten ſo leicht, und die Aſſecuranz ſchaft ſo viele Si- cherheit gegen die Gefahr der See, daß der Kauf- mann dieſer Schwierigkeiten vorlaͤngſt uͤberhoben iſt. Es wuͤrde auch bei der Mannigfaltigkeit der Hand- lungs-Geſchaͤfte nicht einmal moͤglich ſein, daß ein Kaufmann einer jeden Waare, die er uͤber See ver- ſendet, auch nur Einen ſeiner Bedienten mitgaͤbe. Indeſſen entſteht dieſe Schwierigkeit ſogleich wieder, wenn man uͤber See auf ein entferntes Land handelt,
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 3.
In den aͤlteſten Zeiten mußte ein jeder Kaufmann
mit ſeiner Waare ſelbſt reiſen. Bei der Unſicherheit
der Straſſen und Meere war der Handel zu vielen
Unfaͤllen unterworfen, als daß man ſeine Waaren,
ſo wie jezt, einem Manne haͤtte anvertrauen koͤnnen,
den deren Verluſt nicht eigentlich intereſſirte.
Dies geſchieht auch noch jezt in allen Gegendeu
des Erdbodens, wo es noch aͤhnliche Gefahren giebt,
das Fuhrweſen nicht in Ordnung iſt, und keine
ſichere Wege zur Ueberſendung des Geldes Statt
haben. In dieſen Gegenden kennt man auch keine
andre, als die Propre-Handlung.
§. 4.
In dem jezigen Zuſtande der Handlung iſt die
Verbindung zwiſchen den zur See handelnden Staa-
ten ſo leicht, und die Aſſecuranz ſchaft ſo viele Si-
cherheit gegen die Gefahr der See, daß der Kauf-
mann dieſer Schwierigkeiten vorlaͤngſt uͤberhoben iſt.
Es wuͤrde auch bei der Mannigfaltigkeit der Hand-
lungs-Geſchaͤfte nicht einmal moͤglich ſein, daß ein
Kaufmann einer jeden Waare, die er uͤber See ver-
ſendet, auch nur Einen ſeiner Bedienten mitgaͤbe.
Indeſſen entſteht dieſe Schwierigkeit ſogleich wieder,
wenn man uͤber See auf ein entferntes Land handelt,
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/216>, abgerufen am 26.04.2024.
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