Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite
Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.
(§. 24 und sonst hin und wieder.)
§. 7.

II. Schädlich für den Staat, in welchem solche
Companien entstehen, werden sie

1) durch die denselben so willig eingeräumten
Monopolien. (§. 15. 16.)
2) Weil die erste Regel einer Companie ist, mit
ihrem bestimmten Capital den möglich größten Ge-
winn zu machen. (§. 21.)
3) Wenn der Kaufmann seinen Vorteil darin
sucht, daß er sein Capital so geschwind als möglich
umsezt, und dadurch der dem ganzen Staat nüzli-
chen Geschäfte so viel mehr werden, so ist der Gang
der Geschäfte einer Companie viel zu schwerfällig,
als daß sie dies tuhn könnte.
4) Keine Colonie hat gedeihen können, so lange
sie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen
war. (§. 25. 26.)
5) Vielweniger muß eine Companie die Ober-
herrschaft über Land und Leute haben. (§. 28 ff.)
R
Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.
(§. 24 und ſonſt hin und wieder.)
§. 7.

II. Schaͤdlich fuͤr den Staat, in welchem ſolche
Companien entſtehen, werden ſie

1) durch die denſelben ſo willig eingeraͤumten
Monopolien. (§. 15. 16.)
2) Weil die erſte Regel einer Companie iſt, mit
ihrem beſtimmten Capital den moͤglich groͤßten Ge-
winn zu machen. (§. 21.)
3) Wenn der Kaufmann ſeinen Vorteil darin
ſucht, daß er ſein Capital ſo geſchwind als moͤglich
umſezt, und dadurch der dem ganzen Staat nuͤzli-
chen Geſchaͤfte ſo viel mehr werden, ſo iſt der Gang
der Geſchaͤfte einer Companie viel zu ſchwerfaͤllig,
als daß ſie dies tuhn koͤnnte.
4) Keine Colonie hat gedeihen koͤnnen, ſo lange
ſie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen
war. (§. 25. 26.)
5) Vielweniger muß eine Companie die Ober-
herrſchaft uͤber Land und Leute haben. (§. 28 ff.)
R
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <list>
                  <item><pb facs="#f0279" n="157[257]"/><fw place="top" type="header">Cap. 5. Von Handlungs-Companien.</fw><lb/>
oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.<lb/>
(§. 24 und &#x017F;on&#x017F;t hin und wieder.)</item>
                </list>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 7.</head><lb/>
                <p><hi rendition="#aq">II.</hi> Scha&#x0364;dlich fu&#x0364;r den Staat, in welchem &#x017F;olche<lb/>
Companien ent&#x017F;tehen, werden &#x017F;ie</p><lb/>
                <list>
                  <item>1) durch die den&#x017F;elben &#x017F;o willig eingera&#x0364;umten<lb/>
Monopolien. (§. 15. 16.)</item><lb/>
                  <item>2) Weil die er&#x017F;te Regel einer Companie i&#x017F;t, mit<lb/>
ihrem be&#x017F;timmten Capital den mo&#x0364;glich gro&#x0364;ßten Ge-<lb/>
winn zu machen. (§. 21.)</item><lb/>
                  <item>3) Wenn der Kaufmann &#x017F;einen Vorteil darin<lb/>
&#x017F;ucht, daß er &#x017F;ein Capital &#x017F;o ge&#x017F;chwind als mo&#x0364;glich<lb/>
um&#x017F;ezt, und dadurch der dem ganzen Staat nu&#x0364;zli-<lb/>
chen Ge&#x017F;cha&#x0364;fte &#x017F;o viel mehr werden, &#x017F;o i&#x017F;t der Gang<lb/>
der Ge&#x017F;cha&#x0364;fte einer Companie viel zu &#x017F;chwerfa&#x0364;llig,<lb/>
als daß &#x017F;ie dies tuhn ko&#x0364;nnte.</item><lb/>
                  <item>4) Keine Colonie hat gedeihen ko&#x0364;nnen, &#x017F;o lange<lb/>
&#x017F;ie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen<lb/>
war. (§. 25. 26.)</item><lb/>
                  <item>5) Vielweniger muß eine Companie die Ober-<lb/>
herr&#x017F;chaft u&#x0364;ber Land und Leute haben. (§. 28 ff.)</item>
                </list><lb/>
                <fw place="bottom" type="sig">R</fw><lb/>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[157[257]/0279] Cap. 5. Von Handlungs-Companien. oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird. (§. 24 und ſonſt hin und wieder.) §. 7. II. Schaͤdlich fuͤr den Staat, in welchem ſolche Companien entſtehen, werden ſie 1) durch die denſelben ſo willig eingeraͤumten Monopolien. (§. 15. 16.) 2) Weil die erſte Regel einer Companie iſt, mit ihrem beſtimmten Capital den moͤglich groͤßten Ge- winn zu machen. (§. 21.) 3) Wenn der Kaufmann ſeinen Vorteil darin ſucht, daß er ſein Capital ſo geſchwind als moͤglich umſezt, und dadurch der dem ganzen Staat nuͤzli- chen Geſchaͤfte ſo viel mehr werden, ſo iſt der Gang der Geſchaͤfte einer Companie viel zu ſchwerfaͤllig, als daß ſie dies tuhn koͤnnte. 4) Keine Colonie hat gedeihen koͤnnen, ſo lange ſie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen war. (§. 25. 26.) 5) Vielweniger muß eine Companie die Ober- herrſchaft uͤber Land und Leute haben. (§. 28 ff.) R

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/279
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 157[257]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/279>, abgerufen am 26.04.2024.