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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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tet man sich hier nach der Art und Häufigkeit der Wehen.
-- Schnell aufeinander folgende und starke Wehen, zumal
bei Mehrgebärenden, machen es nöthig, in dieser Periode alle
1 bis 2 Stunden zu untersuchen; dahingegen bei zögernder
Eröffnung des Muttermundes kaum alle 3 bis 4 Stunden
untersucht werden darf. -- Je seltner die Untersuchung ange-
stellt wird, um so besser für die Kreisende.

§. 926.

Außerdem ist die Gebärende durch ruhiges Zureden und
gutes Benehmen der sie umgebenden Personen zur Ruhe und
geduldigen Ertragung der nothwendigen Schmerzen, so wie
zur Vermeidung des Mitpressens während dieser Wehen zu er-
mahnen, übrigens auch hier ihr noch eine gewisse Freiheit
ihres Verhaltens zu lassen, und das Herumgehen von Zeit
zu Zeit, so wie das Sitzen zu gestatten, obwohl bei heftigern
Wehen meistens eine ruhige Lage auf dem gewöhnlichen Bette,
und zwar auf der Seite oder dem Rücken, am günstigsten
ist. Naht die völlige Eröffnung des Muttermundes heran,
so muß die Gebärende (namentlich, wenn sie zum ersten-
male niederkommt) auf das nun bevorstehende Abgehen des
Wassers aufmerksam gemacht werden, damit das Geräusch
vom Springen der Blase ihr nicht Schreck verursache.

Dritte Geburtsperiode.
§. 927.

Hat man nun nach Stellung der Blase und Ausdeh-
nung des Leibes einen starken Wasserabgang zu erwarten,
so thut man wohl, ein flaches Becken in den Ausschnitt oder
an den Rand des Geburtskissens zu setzen. Auf jeden Fall
aber untersucht man Menge und Beschaffenheit des abflie-
ßenden Fruchtwassers, und nimmt dann die innere geburts-
hülfliche Untersuchung vor, hauptsächlich um über den
Stand und die Beschaffenheit des vorliegenden Kindestheils
die genaue Auskunft zu erhalten, welche zuweilen zwar auch

tet man ſich hier nach der Art und Haͤufigkeit der Wehen.
— Schnell aufeinander folgende und ſtarke Wehen, zumal
bei Mehrgebaͤrenden, machen es noͤthig, in dieſer Periode alle
1 bis 2 Stunden zu unterſuchen; dahingegen bei zoͤgernder
Eroͤffnung des Muttermundes kaum alle 3 bis 4 Stunden
unterſucht werden darf. — Je ſeltner die Unterſuchung ange-
ſtellt wird, um ſo beſſer fuͤr die Kreiſende.

§. 926.

Außerdem iſt die Gebaͤrende durch ruhiges Zureden und
gutes Benehmen der ſie umgebenden Perſonen zur Ruhe und
geduldigen Ertragung der nothwendigen Schmerzen, ſo wie
zur Vermeidung des Mitpreſſens waͤhrend dieſer Wehen zu er-
mahnen, uͤbrigens auch hier ihr noch eine gewiſſe Freiheit
ihres Verhaltens zu laſſen, und das Herumgehen von Zeit
zu Zeit, ſo wie das Sitzen zu geſtatten, obwohl bei heftigern
Wehen meiſtens eine ruhige Lage auf dem gewoͤhnlichen Bette,
und zwar auf der Seite oder dem Ruͤcken, am guͤnſtigſten
iſt. Naht die voͤllige Eroͤffnung des Muttermundes heran,
ſo muß die Gebaͤrende (namentlich, wenn ſie zum erſten-
male niederkommt) auf das nun bevorſtehende Abgehen des
Waſſers aufmerkſam gemacht werden, damit das Geraͤuſch
vom Springen der Blaſe ihr nicht Schreck verurſache.

Dritte Geburtsperiode.
§. 927.

Hat man nun nach Stellung der Blaſe und Ausdeh-
nung des Leibes einen ſtarken Waſſerabgang zu erwarten,
ſo thut man wohl, ein flaches Becken in den Ausſchnitt oder
an den Rand des Geburtskiſſens zu ſetzen. Auf jeden Fall
aber unterſucht man Menge und Beſchaffenheit des abflie-
ßenden Fruchtwaſſers, und nimmt dann die innere geburts-
huͤlfliche Unterſuchung vor, hauptſaͤchlich um uͤber den
Stand und die Beſchaffenheit des vorliegenden Kindestheils
die genaue Auskunft zu erhalten, welche zuweilen zwar auch

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[171/0195] tet man ſich hier nach der Art und Haͤufigkeit der Wehen. — Schnell aufeinander folgende und ſtarke Wehen, zumal bei Mehrgebaͤrenden, machen es noͤthig, in dieſer Periode alle 1 bis 2 Stunden zu unterſuchen; dahingegen bei zoͤgernder Eroͤffnung des Muttermundes kaum alle 3 bis 4 Stunden unterſucht werden darf. — Je ſeltner die Unterſuchung ange- ſtellt wird, um ſo beſſer fuͤr die Kreiſende. §. 926. Außerdem iſt die Gebaͤrende durch ruhiges Zureden und gutes Benehmen der ſie umgebenden Perſonen zur Ruhe und geduldigen Ertragung der nothwendigen Schmerzen, ſo wie zur Vermeidung des Mitpreſſens waͤhrend dieſer Wehen zu er- mahnen, uͤbrigens auch hier ihr noch eine gewiſſe Freiheit ihres Verhaltens zu laſſen, und das Herumgehen von Zeit zu Zeit, ſo wie das Sitzen zu geſtatten, obwohl bei heftigern Wehen meiſtens eine ruhige Lage auf dem gewoͤhnlichen Bette, und zwar auf der Seite oder dem Ruͤcken, am guͤnſtigſten iſt. Naht die voͤllige Eroͤffnung des Muttermundes heran, ſo muß die Gebaͤrende (namentlich, wenn ſie zum erſten- male niederkommt) auf das nun bevorſtehende Abgehen des Waſſers aufmerkſam gemacht werden, damit das Geraͤuſch vom Springen der Blaſe ihr nicht Schreck verurſache. Dritte Geburtsperiode. §. 927. Hat man nun nach Stellung der Blaſe und Ausdeh- nung des Leibes einen ſtarken Waſſerabgang zu erwarten, ſo thut man wohl, ein flaches Becken in den Ausſchnitt oder an den Rand des Geburtskiſſens zu ſetzen. Auf jeden Fall aber unterſucht man Menge und Beſchaffenheit des abflie- ßenden Fruchtwaſſers, und nimmt dann die innere geburts- huͤlfliche Unterſuchung vor, hauptſaͤchlich um uͤber den Stand und die Beſchaffenheit des vorliegenden Kindestheils die genaue Auskunft zu erhalten, welche zuweilen zwar auch

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/195>, abgerufen am 26.04.2024.