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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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von alten u. ausländisch. Geschichten.
§. 3.
Der Grund der Erkentniß alter Geschichte ist
die Chronologie.

Bey denen historischen Schrifften setzen wir nun
voraus, daß die Chronologie nicht allein eine
mögliche, sondern auch eine würcklich vorhandene
Sache sey, durch die man die vor unserer Zeit ver-
lauffenen Jahrhunderte durch gewisse wichtige
Begebenheiten von einander unterscheiden, und also
die Entfernung der Geschichte bey unsern Zeiten, und
ihre Entfernung von einander bestimmen kan. Die
Nahmen eines Scaligers, eines Calvisius,
und anderer, sind so bekannt, daß wir von ihren
chronologischen Arbeiten vieles zu gedencken nicht
nöthig haben. Vermöge dieser Gelehrten ihrer
Arbeit aber kan man Personen und Geschichte be-
stimmen, wie viel Zeit zwischen ihnen und unsern
Zeiten verlauffen ist. Die meisten Streitigkeiten
und Zweiffel dieser Art, wenn man die allerältesten
Geschichte bey Seite setzet, betreffen etwa einen
Unterschied von 4. oder auch 6. Jahren, welches
bey einer Entfernung von etlichen hundert Jahren
vor eine Kleinigkeit zu rechnen ist. Mithin kan man
auch daraus die Zeit der historischen Schriff-
ten,
wenn sie gefertiget worden, bestimmen.

§. 4.
Eintheilung historischer Schrifften.

Die historischen Schrifften aber, woraus
man alte Geschichte erlernet, sind nicht von einerley
Art. Manche sind gantz und gar historischen Jn-
halts: und diese wollen wir die Quellen der alten

Historie
Z 2
von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten.
§. 3.
Der Grund der Erkentniß alter Geſchichte iſt
die Chronologie.

Bey denen hiſtoriſchen Schrifften ſetzen wir nun
voraus, daß die Chronologie nicht allein eine
moͤgliche, ſondern auch eine wuͤrcklich vorhandene
Sache ſey, durch die man die vor unſerer Zeit ver-
lauffenen Jahrhunderte durch gewiſſe wichtige
Begebenheiten von einander unterſcheiden, und alſo
die Entfernung der Geſchichte bey unſern Zeiten, und
ihre Entfernung von einander beſtimmen kan. Die
Nahmen eines Scaligers, eines Calviſius,
und anderer, ſind ſo bekannt, daß wir von ihren
chronologiſchen Arbeiten vieles zu gedencken nicht
noͤthig haben. Vermoͤge dieſer Gelehrten ihrer
Arbeit aber kan man Perſonen und Geſchichte be-
ſtimmen, wie viel Zeit zwiſchen ihnen und unſern
Zeiten verlauffen iſt. Die meiſten Streitigkeiten
und Zweiffel dieſer Art, wenn man die alleraͤlteſten
Geſchichte bey Seite ſetzet, betreffen etwa einen
Unterſchied von 4. oder auch 6. Jahren, welches
bey einer Entfernung von etlichen hundert Jahren
vor eine Kleinigkeit zu rechnen iſt. Mithin kan man
auch daraus die Zeit der hiſtoriſchen Schriff-
ten,
wenn ſie gefertiget worden, beſtimmen.

§. 4.
Eintheilung hiſtoriſcher Schrifften.

Die hiſtoriſchen Schrifften aber, woraus
man alte Geſchichte erlernet, ſind nicht von einerley
Art. Manche ſind gantz und gar hiſtoriſchen Jn-
halts: und dieſe wollen wir die Quellen der alten

Hiſtorie
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[355/0391] von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten. §. 3. Der Grund der Erkentniß alter Geſchichte iſt die Chronologie. Bey denen hiſtoriſchen Schrifften ſetzen wir nun voraus, daß die Chronologie nicht allein eine moͤgliche, ſondern auch eine wuͤrcklich vorhandene Sache ſey, durch die man die vor unſerer Zeit ver- lauffenen Jahrhunderte durch gewiſſe wichtige Begebenheiten von einander unterſcheiden, und alſo die Entfernung der Geſchichte bey unſern Zeiten, und ihre Entfernung von einander beſtimmen kan. Die Nahmen eines Scaligers, eines Calviſius, und anderer, ſind ſo bekannt, daß wir von ihren chronologiſchen Arbeiten vieles zu gedencken nicht noͤthig haben. Vermoͤge dieſer Gelehrten ihrer Arbeit aber kan man Perſonen und Geſchichte be- ſtimmen, wie viel Zeit zwiſchen ihnen und unſern Zeiten verlauffen iſt. Die meiſten Streitigkeiten und Zweiffel dieſer Art, wenn man die alleraͤlteſten Geſchichte bey Seite ſetzet, betreffen etwa einen Unterſchied von 4. oder auch 6. Jahren, welches bey einer Entfernung von etlichen hundert Jahren vor eine Kleinigkeit zu rechnen iſt. Mithin kan man auch daraus die Zeit der hiſtoriſchen Schriff- ten, wenn ſie gefertiget worden, beſtimmen. §. 4. Eintheilung hiſtoriſcher Schrifften. Die hiſtoriſchen Schrifften aber, woraus man alte Geſchichte erlernet, ſind nicht von einerley Art. Manche ſind gantz und gar hiſtoriſchen Jn- halts: und dieſe wollen wir die Quellen der alten Hiſtorie Z 2

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/391>, abgerufen am 26.04.2024.