Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
Zweite Abtheilung.
Die Gebiete der Staatsverwaltung
.

I. Die Volksbildung.

Zwölftes Capitel.
Von dem Rechte des Staates über Erziehung
und Unterricht
.

259. Die Wirkung der Rechtsanstalten, welche der
Staat aufstellt, beruht auf seinen Bildungsanstalten. Denn
mit dem Sollen gelingt es schlecht ohne die Berichtigung
des Wollens. Unser Wille aber wird allein dadurch ver-
bessert, daß von den im Menschen streitenden Willenskräf-
ten die bessere an den besseren Ort gestellt wird und da-
durch zur Herrschaft gelangt. Dahin kommt es, wenn
sich frühzeitig die Gesinnung auf das vollkommenste der
Wesen richtet als den Quell alles Guten und den Träger
jedes untergeordneten Daseyns, wenn die Erkenntniß, im
werdenden Menschen geweckt, der Gesinnung die Wege zur
entsprechenden That bereitet, damit dann die That end-
lich selber ein höheres Seyn im Menschen verkünden und
in der Außenwelt hülfreich darstellen könne. Alle diese

Zweite Abtheilung.
Die Gebiete der Staatsverwaltung
.

I. Die Volksbildung.

Zwoͤlftes Capitel.
Von dem Rechte des Staates uͤber Erziehung
und Unterricht
.

259. Die Wirkung der Rechtsanſtalten, welche der
Staat aufſtellt, beruht auf ſeinen Bildungsanſtalten. Denn
mit dem Sollen gelingt es ſchlecht ohne die Berichtigung
des Wollens. Unſer Wille aber wird allein dadurch ver-
beſſert, daß von den im Menſchen ſtreitenden Willenskraͤf-
ten die beſſere an den beſſeren Ort geſtellt wird und da-
durch zur Herrſchaft gelangt. Dahin kommt es, wenn
ſich fruͤhzeitig die Geſinnung auf das vollkommenſte der
Weſen richtet als den Quell alles Guten und den Traͤger
jedes untergeordneten Daſeyns, wenn die Erkenntniß, im
werdenden Menſchen geweckt, der Geſinnung die Wege zur
entſprechenden That bereitet, damit dann die That end-
lich ſelber ein hoͤheres Seyn im Menſchen verkuͤnden und
in der Außenwelt huͤlfreich darſtellen koͤnne. Alle dieſe

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0266" n="[254]"/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Zweite Abtheilung.<lb/><hi rendition="#b">Die Gebiete der Staatsverwaltung</hi></hi>.</head><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
            <div n="4">
              <head><hi rendition="#aq">I.</hi><hi rendition="#g">Die Volksbildung</hi>.</head><lb/>
              <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
              <div n="5">
                <head><hi rendition="#g">Zwo&#x0364;lftes Capitel.<lb/>
Von dem Rechte des Staates u&#x0364;ber Erziehung<lb/>
und Unterricht</hi>.</head><lb/>
                <p>259. Die Wirkung der Rechtsan&#x017F;talten, welche der<lb/>
Staat auf&#x017F;tellt, beruht auf &#x017F;einen Bildungsan&#x017F;talten. Denn<lb/>
mit dem Sollen gelingt es &#x017F;chlecht ohne die Berichtigung<lb/>
des Wollens. Un&#x017F;er Wille aber wird allein dadurch ver-<lb/>
be&#x017F;&#x017F;ert, daß von den im Men&#x017F;chen &#x017F;treitenden Willenskra&#x0364;f-<lb/>
ten die be&#x017F;&#x017F;ere an den be&#x017F;&#x017F;eren Ort ge&#x017F;tellt wird und da-<lb/>
durch zur Herr&#x017F;chaft gelangt. Dahin kommt es, wenn<lb/>
&#x017F;ich fru&#x0364;hzeitig die Ge&#x017F;innung auf das vollkommen&#x017F;te der<lb/>
We&#x017F;en richtet als den Quell alles Guten und den Tra&#x0364;ger<lb/>
jedes untergeordneten Da&#x017F;eyns, wenn die Erkenntniß, im<lb/>
werdenden Men&#x017F;chen geweckt, der Ge&#x017F;innung die Wege zur<lb/>
ent&#x017F;prechenden That bereitet, damit dann die That end-<lb/>
lich &#x017F;elber ein ho&#x0364;heres Seyn im Men&#x017F;chen verku&#x0364;nden und<lb/>
in der Außenwelt hu&#x0364;lfreich dar&#x017F;tellen ko&#x0364;nne. Alle die&#x017F;e<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[254]/0266] Zweite Abtheilung. Die Gebiete der Staatsverwaltung. I. Die Volksbildung. Zwoͤlftes Capitel. Von dem Rechte des Staates uͤber Erziehung und Unterricht. 259. Die Wirkung der Rechtsanſtalten, welche der Staat aufſtellt, beruht auf ſeinen Bildungsanſtalten. Denn mit dem Sollen gelingt es ſchlecht ohne die Berichtigung des Wollens. Unſer Wille aber wird allein dadurch ver- beſſert, daß von den im Menſchen ſtreitenden Willenskraͤf- ten die beſſere an den beſſeren Ort geſtellt wird und da- durch zur Herrſchaft gelangt. Dahin kommt es, wenn ſich fruͤhzeitig die Geſinnung auf das vollkommenſte der Weſen richtet als den Quell alles Guten und den Traͤger jedes untergeordneten Daſeyns, wenn die Erkenntniß, im werdenden Menſchen geweckt, der Geſinnung die Wege zur entſprechenden That bereitet, damit dann die That end- lich ſelber ein hoͤheres Seyn im Menſchen verkuͤnden und in der Außenwelt huͤlfreich darſtellen koͤnne. Alle dieſe

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/266
Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. [254]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/266>, abgerufen am 19.03.2024.