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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt,
man bey der Einrichtung der niedrigen Schulen haupt-
sächlich dahin zu sehen hat, daß die Fähigkeiten, sinn-
lich zu denken, vollkommen gemacht, und die Fähigkeiten,
mit dem Verstande zu denken, nach und nach erwekket
werden. Wie beydes zu bewerkstelligen, dieß lehret
die Sitten-Lehre §. 230-241.

§. 69.
Worauf bey
jenen

Hat der Mensch, der gelehrt werden soll, diese Ab-
sicht erreichet, so ist er geschikt zur Universität. Diese
ermuntert die bereits erweckten Fähigkeiten des Ver-
standes, und verwandelt diese in solche Fertigkeiten,
die wir §. 66 angegeben haben. Die Mittel zu diesem
Endzwekke lehret gleichfals die Sitten-Lehre §. 242-258.

§. 70.
und bey
diesen zu
sehen.

Dieß, was wir von dem Unterschiede dieser Schu-
len angeführet haben, ist noch nicht genug. Es kommt
noch auf einen Haupt Punkt an, der den Vorzug der
Universitäten vor niedrigen Schulen merklich erhöhet.
Der lezte Endzweck der Gelehrten ist, daß sie, weil sie
Gelehrte sind, alle Gesellschaften, alle Begebenheiten,
kurz, alles, was im Staate ist, nach dem Willen des
Beherrschers, zur Wohlfarth der Jnnwohner und des
Staats, regieren sollen. Sie sollen ihre Erkenntniß
anwenden, die Fehler, die in allen Ständen vorkom-
men, zu entdekken: geschikte Mittel zu erfinden, die
diese Fehler verhindern, und das Unvollkommene ver-
bessern können, und diese dahin zu lenken, daß sie ver-
mögend werden, ihre Absicht zu würken. Ein Mensch,
der das vorzüglich bewerkstelligen soll, der muß sich
selbst mit Vernunft regieren können. Ein Mensch,
der niemahls in der Freyheit gelebt, und weiter keinen
zwingenden Gesetzen unterworfen gewesen, als die es
ihm befohlen, niemanden zu beleidigen, dem wird es

schwer

Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
man bey der Einrichtung der niedrigen Schulen haupt-
ſaͤchlich dahin zu ſehen hat, daß die Faͤhigkeiten, ſinn-
lich zu denken, vollkommen gemacht, und die Faͤhigkeiten,
mit dem Verſtande zu denken, nach und nach erwekket
werden. Wie beydes zu bewerkſtelligen, dieß lehret
die Sitten-Lehre §. 230-241.

§. 69.
Worauf bey
jenen

Hat der Menſch, der gelehrt werden ſoll, dieſe Ab-
ſicht erreichet, ſo iſt er geſchikt zur Univerſitaͤt. Dieſe
ermuntert die bereits erweckten Faͤhigkeiten des Ver-
ſtandes, und verwandelt dieſe in ſolche Fertigkeiten,
die wir §. 66 angegeben haben. Die Mittel zu dieſem
Endzwekke lehret gleichfals die Sitten-Lehre §. 242-258.

§. 70.
und bey
dieſen zu
ſehen.

Dieß, was wir von dem Unterſchiede dieſer Schu-
len angefuͤhret haben, iſt noch nicht genug. Es kommt
noch auf einen Haupt Punkt an, der den Vorzug der
Univerſitaͤten vor niedrigen Schulen merklich erhoͤhet.
Der lezte Endzweck der Gelehrten iſt, daß ſie, weil ſie
Gelehrte ſind, alle Geſellſchaften, alle Begebenheiten,
kurz, alles, was im Staate iſt, nach dem Willen des
Beherrſchers, zur Wohlfarth der Jnnwohner und des
Staats, regieren ſollen. Sie ſollen ihre Erkenntniß
anwenden, die Fehler, die in allen Staͤnden vorkom-
men, zu entdekken: geſchikte Mittel zu erfinden, die
dieſe Fehler verhindern, und das Unvollkommene ver-
beſſern koͤnnen, und dieſe dahin zu lenken, daß ſie ver-
moͤgend werden, ihre Abſicht zu wuͤrken. Ein Menſch,
der das vorzuͤglich bewerkſtelligen ſoll, der muß ſich
ſelbſt mit Vernunft regieren koͤnnen. Ein Menſch,
der niemahls in der Freyheit gelebt, und weiter keinen
zwingenden Geſetzen unterworfen geweſen, als die es
ihm befohlen, niemanden zu beleidigen, dem wird es

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[430/0450] Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, man bey der Einrichtung der niedrigen Schulen haupt- ſaͤchlich dahin zu ſehen hat, daß die Faͤhigkeiten, ſinn- lich zu denken, vollkommen gemacht, und die Faͤhigkeiten, mit dem Verſtande zu denken, nach und nach erwekket werden. Wie beydes zu bewerkſtelligen, dieß lehret die Sitten-Lehre §. 230-241. §. 69. Hat der Menſch, der gelehrt werden ſoll, dieſe Ab- ſicht erreichet, ſo iſt er geſchikt zur Univerſitaͤt. Dieſe ermuntert die bereits erweckten Faͤhigkeiten des Ver- ſtandes, und verwandelt dieſe in ſolche Fertigkeiten, die wir §. 66 angegeben haben. Die Mittel zu dieſem Endzwekke lehret gleichfals die Sitten-Lehre §. 242-258. §. 70. Dieß, was wir von dem Unterſchiede dieſer Schu- len angefuͤhret haben, iſt noch nicht genug. Es kommt noch auf einen Haupt Punkt an, der den Vorzug der Univerſitaͤten vor niedrigen Schulen merklich erhoͤhet. Der lezte Endzweck der Gelehrten iſt, daß ſie, weil ſie Gelehrte ſind, alle Geſellſchaften, alle Begebenheiten, kurz, alles, was im Staate iſt, nach dem Willen des Beherrſchers, zur Wohlfarth der Jnnwohner und des Staats, regieren ſollen. Sie ſollen ihre Erkenntniß anwenden, die Fehler, die in allen Staͤnden vorkom- men, zu entdekken: geſchikte Mittel zu erfinden, die dieſe Fehler verhindern, und das Unvollkommene ver- beſſern koͤnnen, und dieſe dahin zu lenken, daß ſie ver- moͤgend werden, ihre Abſicht zu wuͤrken. Ein Menſch, der das vorzuͤglich bewerkſtelligen ſoll, der muß ſich ſelbſt mit Vernunft regieren koͤnnen. Ein Menſch, der niemahls in der Freyheit gelebt, und weiter keinen zwingenden Geſetzen unterworfen geweſen, als die es ihm befohlen, niemanden zu beleidigen, dem wird es ſchwer

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/450>, abgerufen am 26.04.2024.