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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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LXVIII. Hertzog Heinrich zu Breslau in Schlesien ist Anno 1293. zum König in Polen erwehlet/ aber bald Anfangs mit Gifft vergeben worden.

Idem pag. eadem.

LXIX. Wir haben uns nunmehro bey Ausführung dieser Strafe genung aufgehalten / und in Erinnerung des Gifftes unterschiedene Exempel angeführet/ die mehr aus Boßheit als zugleich concurrirender richterlichen Gewalt verübet worden; jetzo wollen wir doch gleichwol aber an diese letztere annoch mit wenigem gedencken / und die Frage beyfügen/ ob auch den Blutzeugen des HErrn JEsu viel von dergleichen Todes-Strafe zuerkannt worden? Da wir denn allerdinges gestehen müssen daß wenig gründliche Exempel verhanden/ woraus zu erweisen wäre/ daß sie also mit Gifft hingerichtet worden; Dennoch ist gewiß/ daß unser Heyland beym Matthaeo am 16. Cap. seinen Jüngern dergleichen verkündiget/ ja wir finden auch in den Päbstl. Legenden/ wiewohl denselbigen wenig Glauben beyzumessen / daß dem Heil. Evangelisten Johannes zu Epheso von dem Götzen-Priester Aristodemus dergleichen Gifft-Kelch womit sie sonst die Ubelthäter hinzurichten pflegten/ sey gereichet worden/ welchen er aber ohne Schaden ausgetruncken / weswegen sie ihn auch noch heute zu Tage in dem Babstthume/ mit einem Kelche in der Hand abmahlen/ aus welchem eine Schlange heraus siehet. Allein zugeschweigen/ daß bey dem Eusebio und andern bewehrten Scribenten nichts darvon zu finden/ so ist der Cardinal Baronius darvon auch gantz stille / wiewohl er sonst dergleichen Historien sehr favorisiret.

Wir überlassen in übrigen einem jeden die Mühe/ so wohl die Scriptores Historiae Ecclesiasticae antiqvos als Philostorgium, Socratem, Sozomenum, Nicephorum, & c. als recentiores, Baronium ejusqve Continuat. Bzovium, Centur. Magdeb. auch die von unterschiedenen Patrib. Soc. Jes. weitläufftigen Acta Sanctorum zu durchsehen.

CAPUT XLII.

Vom Tödten der Menschen durch Hunger und Durst.

I.

HUnger ist eine von den vier bösen Strafen/ womit GOtt der HErr die

LXVIII. Hertzog Heinrich zu Breslau in Schlesien ist Anno 1293. zum König in Polen erwehlet/ aber bald Anfangs mit Gifft vergeben worden.

Idem pag. eâdem.

LXIX. Wir haben uns nunmehro bey Ausführung dieser Strafe genung aufgehalten / und in Erinnerung des Gifftes unterschiedene Exempel angeführet/ die mehr aus Boßheit als zugleich concurrirender richterlichen Gewalt verübet worden; jetzo wollen wir doch gleichwol aber an diese letztere annoch mit wenigem gedencken / und die Frage beyfügen/ ob auch den Blutzeugen des HErrn JEsu viel von dergleichen Todes-Strafe zuerkannt worden? Da wir denn allerdinges gestehen müssen daß wenig gründliche Exempel verhanden/ woraus zu erweisen wäre/ daß sie also mit Gifft hingerichtet worden; Dennoch ist gewiß/ daß unser Heyland beym Matthaeo am 16. Cap. seinen Jüngern dergleichen verkündiget/ ja wir finden auch in den Päbstl. Legenden/ wiewohl denselbigen wenig Glauben beyzumessen / daß dem Heil. Evangelisten Johannes zu Epheso von dem Götzen-Priester Aristodemus dergleichen Gifft-Kelch womit sie sonst die Ubelthäter hinzurichten pflegten/ sey gereichet worden/ welchen er aber ohne Schaden ausgetruncken / weswegen sie ihn auch noch heute zu Tage in dem Babstthume/ mit einem Kelche in der Hand abmahlen/ aus welchem eine Schlange heraus siehet. Allein zugeschweigen/ daß bey dem Eusebio und andern bewehrten Scribenten nichts darvon zu finden/ so ist der Cardinal Baronius darvon auch gantz stille / wiewohl er sonst dergleichen Historien sehr favorisiret.

Wir überlassen in übrigen einem jeden die Mühe/ so wohl die Scriptores Historiae Ecclesiasticae antiqvos als Philostorgium, Socratem, Sozomenum, Nicephorum, & c. als recentiores, Baronium ejusqve Continuat. Bzovium, Centur. Magdeb. auch die von unterschiedenen Patrib. Soc. Jes. weitläufftigen Acta Sanctorum zu durchsehen.

CAPUT XLII.

Vom Tödten der Menschen durch Hunger und Durst.

I.

HUnger ist eine von den vier bösen Strafen/ womit GOtt der HErr die

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[450/0460] LXVIII. Hertzog Heinrich zu Breslau in Schlesien ist Anno 1293. zum König in Polen erwehlet/ aber bald Anfangs mit Gifft vergeben worden. Idem pag. eâdem. LXIX. Wir haben uns nunmehro bey Ausführung dieser Strafe genung aufgehalten / und in Erinnerung des Gifftes unterschiedene Exempel angeführet/ die mehr aus Boßheit als zugleich concurrirender richterlichen Gewalt verübet worden; jetzo wollen wir doch gleichwol aber an diese letztere annoch mit wenigem gedencken / und die Frage beyfügen/ ob auch den Blutzeugen des HErrn JEsu viel von dergleichen Todes-Strafe zuerkannt worden? Da wir denn allerdinges gestehen müssen daß wenig gründliche Exempel verhanden/ woraus zu erweisen wäre/ daß sie also mit Gifft hingerichtet worden; Dennoch ist gewiß/ daß unser Heyland beym Matthaeo am 16. Cap. seinen Jüngern dergleichen verkündiget/ ja wir finden auch in den Päbstl. Legenden/ wiewohl denselbigen wenig Glauben beyzumessen / daß dem Heil. Evangelisten Johannes zu Epheso von dem Götzen-Priester Aristodemus dergleichen Gifft-Kelch womit sie sonst die Ubelthäter hinzurichten pflegten/ sey gereichet worden/ welchen er aber ohne Schaden ausgetruncken / weswegen sie ihn auch noch heute zu Tage in dem Babstthume/ mit einem Kelche in der Hand abmahlen/ aus welchem eine Schlange heraus siehet. Allein zugeschweigen/ daß bey dem Eusebio und andern bewehrten Scribenten nichts darvon zu finden/ so ist der Cardinal Baronius darvon auch gantz stille / wiewohl er sonst dergleichen Historien sehr favorisiret. Wir überlassen in übrigen einem jeden die Mühe/ so wohl die Scriptores Historiae Ecclesiasticae antiqvos als Philostorgium, Socratem, Sozomenum, Nicephorum, & c. als recentiores, Baronium ejusqve Continuat. Bzovium, Centur. Magdeb. auch die von unterschiedenen Patrib. Soc. Jes. weitläufftigen Acta Sanctorum zu durchsehen. CAPUT XLII. Vom Tödten der Menschen durch Hunger und Durst. I. HUnger ist eine von den vier bösen Strafen/ womit GOtt der HErr die

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/460>, abgerufen am 29.04.2024.