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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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gantz glücklich/ wie solches Herm. Hammelmanns in der Oldenburg. Chronica P. 1. cap. 13. p. 32. & seqq. ümständlich erzehlet/ und den Leser auf Hieronym. Henningis und Eliae Reusneri Genealogias weiset.

CAPUT XLIV.

Von Schmieden der Raub-Schützen und Wildprets-Diebe auf lebendige Hirsche.

I.

DIe Weitläufftigkeit und Curiosität dieser Materie wird uns Anlaß geben/ daß wir uns bey Anführung einiger hieher eigentlich nicht gehörigen Dinge in etwas aufhalten werden. Zu erst finden wir/ daß einige Herren/ theils zu Behauptung ihrer habenden hohen Gewalt/ theils auch aus Liebe/ weil sie das Wildpret alzusehr geheget/ und gar zu hoch gehalten/ auf den Gedancken kommen / daß sie die Wilderer und Raub-Schützen: ja auch wohl Unterthanen/ wenn sie das Wildpret/ so ihnen an ihren bestellten Aeckern in der Frucht oder in den Wiesen Schaden gethan/ abgescheuet/ und deshalber gefället/ zur Strafe auf einen lebendigen Hirsch/ mit Ketten und Banden fest anschmieden/ und hernach den Hirsch lauffen zu lassen. Dieser nun ist so dann nach dem Walde zugeeilet/ und hat nur der Last vom Rücken loß zu werden/ den armen Menschen durch Dornen / Busch und Hecken gezogen/ gerissen und zerzerret/ in Pfützen und Sümpfen sich geweltzet: Ja wohl gar durch Wasser-Ströhme mit ihn gesetzet/ und nicht eher aufgehöret/ biß entweder er/ der Hirsch/ oder beyde zugleich drauf gangen / und das Leben eingebüsset.

Dn. Cancellar. Fritsch in tr. de peccatis principum Concl. 37. pag. 187.

II. Massen denn D. Hermann Hofmann in Lycurgo Germanor. morib. inform. c. 45. n. 9. ein Exempel anführet/ daß noch Anno 1666. im Majo solle geschehen seyn/ so daß ein Hirsch in der Wetterau gesehen worden/ in der Saat sich weidend/ auf welchen ein Mann mit Ketten gebunden und verwahret gesessen/ gantz blutig mit zerrissenen Kleidern und zerfleischten Leid/ der ohne Unterlaß geruffen: Ach nehmet mir doch mein Leben/ daß ich der unerträglichen Marter/ die ich nun in den dritten Tag

gantz glücklich/ wie solches Herm. Hammelmanns in der Oldenburg. Chronica P. 1. cap. 13. p. 32. & seqq. ümständlich erzehlet/ und den Leser auf Hieronym. Henningis und Eliae Reusneri Genealogias weiset.

CAPUT XLIV.

Von Schmieden der Raub-Schützen und Wildprets-Diebe auf lebendige Hirsche.

I.

DIe Weitläufftigkeit und Curiosität dieser Materie wird uns Anlaß geben/ daß wir uns bey Anführung einiger hieher eigentlich nicht gehörigen Dinge in etwas aufhalten werden. Zu erst finden wir/ daß einige Herren/ theils zu Behauptung ihrer habenden hohen Gewalt/ theils auch aus Liebe/ weil sie das Wildpret alzusehr geheget/ und gar zu hoch gehalten/ auf den Gedancken kom̃en / daß sie die Wilderer und Raub-Schützen: ja auch wohl Unterthanen/ wenn sie das Wildpret/ so ihnen an ihren bestellten Aeckern in der Frucht oder in den Wiesen Schaden gethan/ abgescheuet/ und deshalber gefället/ zur Strafe auf einen lebendigen Hirsch/ mit Ketten und Banden fest anschmieden/ und hernach den Hirsch lauffen zu lassen. Dieser nun ist so dann nach dem Walde zugeeilet/ und hat nur der Last vom Rücken loß zu werden/ den armen Menschen durch Dornen / Busch und Hecken gezogen/ gerissen und zerzerret/ in Pfützen und Sümpfen sich geweltzet: Ja wohl gar durch Wasser-Ströhme mit ihn gesetzet/ und nicht eher aufgehöret/ biß entweder er/ der Hirsch/ oder beyde zugleich drauf gangen / und das Leben eingebüsset.

Dn. Cancellar. Fritsch in tr. de peccatis principum Concl. 37. pag. 187.

II. Massen denn D. Hermann Hofmann in Lycurgo Germanor. morib. inform. c. 45. n. 9. ein Exempel anführet/ daß noch Anno 1666. im Majo solle geschehen seyn/ so daß ein Hirsch in der Wetterau gesehen worden/ in der Saat sich weidend/ auf welchen ein Mann mit Ketten gebunden und verwahret gesessen/ gantz blutig mit zerrissenen Kleidern und zerfleischten Leid/ der ohne Unterlaß geruffen: Ach nehmet mir doch mein Leben/ daß ich der unerträglichen Marter/ die ich nun in den dritten Tag

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[475/0485] gantz glücklich/ wie solches Herm. Hammelmanns in der Oldenburg. Chronica P. 1. cap. 13. p. 32. & seqq. ümständlich erzehlet/ und den Leser auf Hieronym. Henningis und Eliae Reusneri Genealogias weiset. CAPUT XLIV. Von Schmieden der Raub-Schützen und Wildprets-Diebe auf lebendige Hirsche. I. DIe Weitläufftigkeit und Curiosität dieser Materie wird uns Anlaß geben/ daß wir uns bey Anführung einiger hieher eigentlich nicht gehörigen Dinge in etwas aufhalten werden. Zu erst finden wir/ daß einige Herren/ theils zu Behauptung ihrer habenden hohen Gewalt/ theils auch aus Liebe/ weil sie das Wildpret alzusehr geheget/ und gar zu hoch gehalten/ auf den Gedancken kom̃en / daß sie die Wilderer und Raub-Schützen: ja auch wohl Unterthanen/ wenn sie das Wildpret/ so ihnen an ihren bestellten Aeckern in der Frucht oder in den Wiesen Schaden gethan/ abgescheuet/ und deshalber gefället/ zur Strafe auf einen lebendigen Hirsch/ mit Ketten und Banden fest anschmieden/ und hernach den Hirsch lauffen zu lassen. Dieser nun ist so dann nach dem Walde zugeeilet/ und hat nur der Last vom Rücken loß zu werden/ den armen Menschen durch Dornen / Busch und Hecken gezogen/ gerissen und zerzerret/ in Pfützen und Sümpfen sich geweltzet: Ja wohl gar durch Wasser-Ströhme mit ihn gesetzet/ und nicht eher aufgehöret/ biß entweder er/ der Hirsch/ oder beyde zugleich drauf gangen / und das Leben eingebüsset. Dn. Cancellar. Fritsch in tr. de peccatis principum Concl. 37. pag. 187. II. Massen denn D. Hermann Hofmann in Lycurgo Germanor. morib. inform. c. 45. n. 9. ein Exempel anführet/ daß noch Anno 1666. im Majo solle geschehen seyn/ so daß ein Hirsch in der Wetterau gesehen worden/ in der Saat sich weidend/ auf welchen ein Mann mit Ketten gebunden und verwahret gesessen/ gantz blutig mit zerrissenen Kleidern und zerfleischten Leid/ der ohne Unterlaß geruffen: Ach nehmet mir doch mein Leben/ daß ich der unerträglichen Marter/ die ich nun in den dritten Tag

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/485>, abgerufen am 29.04.2024.