Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.

Bild:
<< vorherige Seite

daß er in öffentlichen Geschäften der vereinigten
Staaten oder seines Staates abwesend gewesen sey,
und keiner, welcher weder Staats- noch Graf-
schafts-Abgaben bezahlt hat.

Section 4.

Die Senatoren, welche als solche in der er-
sten Session bestimmt sind, sollen durchs Loos von
ihren verschiedenen Grafschaften und Districten,
so bald als möglich, in zwei Classen getheilt wer-
den. Die Stellen der Senatoren erster Classe
sollen nach Ablauf des zweiten Jahrs gewechselt
werden, und die der zweiten Classe nach Ablauf
der vier Jahre, so, daß die eine Hälfte alle zwei
Jahre wieder gewählt werden kann.

Section 5.

Die Anzahl den Senatoren und Volksvertre-
ter soll in der ersten Generalversammlung, [gehal-
ten nach den zu gebenden Bestimmungen,] be-
stimmt werden, und zwar nach Verhältniß der
Grafschaften und Districte und der Anzahl der
weißen Einwohner. Die Zahl der Volksvertreter
soll nicht unter sieben und zwanzig, und nicht über
sechs und dreißig seyn, bis die Volkszahl dieses
Staats die Anzahl von hundert tausend übersteigt;
und die Zahl der Senatoren soll nie unter einem Drit-
tel noch über die Hälfte der Volksvertreter betragen.

daß er in oͤffentlichen Geſchaͤften der vereinigten
Staaten oder ſeines Staates abweſend geweſen ſey,
und keiner, welcher weder Staats- noch Graf-
ſchafts-Abgaben bezahlt hat.

Section 4.

Die Senatoren, welche als ſolche in der er-
ſten Seſſion beſtimmt ſind, ſollen durchs Loos von
ihren verſchiedenen Grafſchaften und Diſtricten,
ſo bald als moͤglich, in zwei Claſſen getheilt wer-
den. Die Stellen der Senatoren erſter Claſſe
ſollen nach Ablauf des zweiten Jahrs gewechſelt
werden, und die der zweiten Claſſe nach Ablauf
der vier Jahre, ſo, daß die eine Haͤlfte alle zwei
Jahre wieder gewaͤhlt werden kann.

Section 5.

Die Anzahl den Senatoren und Volksvertre-
ter ſoll in der erſten Generalverſammlung, [gehal-
ten nach den zu gebenden Beſtimmungen,] be-
ſtimmt werden, und zwar nach Verhaͤltniß der
Grafſchaften und Diſtricte und der Anzahl der
weißen Einwohner. Die Zahl der Volksvertreter
ſoll nicht unter ſieben und zwanzig, und nicht uͤber
ſechs und dreißig ſeyn, bis die Volkszahl dieſes
Staats die Anzahl von hundert tauſend uͤberſteigt;
und die Zahl der Senatoren ſoll nie unter einem Drit-
tel noch uͤber die Haͤlfte der Volksvertreter betragen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0160" n="146"/>
daß er in o&#x0364;ffentlichen Ge&#x017F;cha&#x0364;ften der vereinigten<lb/>
Staaten oder &#x017F;eines Staates abwe&#x017F;end gewe&#x017F;en &#x017F;ey,<lb/>
und keiner, welcher weder Staats- noch Graf-<lb/>
&#x017F;chafts-Abgaben bezahlt hat.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Section</hi> 4.</head><lb/>
            <p>Die Senatoren, welche als &#x017F;olche in der er-<lb/>
&#x017F;ten Se&#x017F;&#x017F;ion be&#x017F;timmt &#x017F;ind, &#x017F;ollen durchs Loos von<lb/>
ihren ver&#x017F;chiedenen Graf&#x017F;chaften und Di&#x017F;tricten,<lb/>
&#x017F;o bald als mo&#x0364;glich, in zwei Cla&#x017F;&#x017F;en getheilt wer-<lb/>
den. Die Stellen der Senatoren er&#x017F;ter Cla&#x017F;&#x017F;e<lb/>
&#x017F;ollen nach Ablauf des zweiten Jahrs gewech&#x017F;elt<lb/>
werden, und die der zweiten Cla&#x017F;&#x017F;e nach Ablauf<lb/>
der vier Jahre, &#x017F;o, daß die eine Ha&#x0364;lfte alle zwei<lb/>
Jahre wieder gewa&#x0364;hlt werden kann.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Section</hi> 5.</head><lb/>
            <p>Die Anzahl den Senatoren und Volksvertre-<lb/>
ter &#x017F;oll in der er&#x017F;ten Generalver&#x017F;ammlung, [gehal-<lb/>
ten nach den zu gebenden Be&#x017F;timmungen,] be-<lb/>
&#x017F;timmt werden, und zwar nach Verha&#x0364;ltniß der<lb/>
Graf&#x017F;chaften und Di&#x017F;tricte und der Anzahl der<lb/>
weißen Einwohner. Die Zahl der Volksvertreter<lb/>
&#x017F;oll nicht unter &#x017F;ieben und zwanzig, und nicht u&#x0364;ber<lb/>
&#x017F;echs und dreißig &#x017F;eyn, bis die Volkszahl die&#x017F;es<lb/>
Staats die Anzahl von hundert tau&#x017F;end u&#x0364;ber&#x017F;teigt;<lb/>
und die Zahl der Senatoren &#x017F;oll nie unter einem Drit-<lb/>
tel noch u&#x0364;ber die Ha&#x0364;lfte der Volksvertreter betragen.</p>
          </div><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[146/0160] daß er in oͤffentlichen Geſchaͤften der vereinigten Staaten oder ſeines Staates abweſend geweſen ſey, und keiner, welcher weder Staats- noch Graf- ſchafts-Abgaben bezahlt hat. Section 4. Die Senatoren, welche als ſolche in der er- ſten Seſſion beſtimmt ſind, ſollen durchs Loos von ihren verſchiedenen Grafſchaften und Diſtricten, ſo bald als moͤglich, in zwei Claſſen getheilt wer- den. Die Stellen der Senatoren erſter Claſſe ſollen nach Ablauf des zweiten Jahrs gewechſelt werden, und die der zweiten Claſſe nach Ablauf der vier Jahre, ſo, daß die eine Haͤlfte alle zwei Jahre wieder gewaͤhlt werden kann. Section 5. Die Anzahl den Senatoren und Volksvertre- ter ſoll in der erſten Generalverſammlung, [gehal- ten nach den zu gebenden Beſtimmungen,] be- ſtimmt werden, und zwar nach Verhaͤltniß der Grafſchaften und Diſtricte und der Anzahl der weißen Einwohner. Die Zahl der Volksvertreter ſoll nicht unter ſieben und zwanzig, und nicht uͤber ſechs und dreißig ſeyn, bis die Volkszahl dieſes Staats die Anzahl von hundert tauſend uͤberſteigt; und die Zahl der Senatoren ſoll nie unter einem Drit- tel noch uͤber die Haͤlfte der Volksvertreter betragen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/160
Zitationshilfe: Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/160>, abgerufen am 27.04.2024.