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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.

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bedecken, daß hierauf alles ankomme, daß durch dieses
simple Phänomen die Newtonische Theorie zerstört
werde, haben wir zu unserem eigenen Ueberdruß hun-
dertmal wiederholt. Allein wir versäumen hier die
Gelegenheit nicht, eine Bemerkung beyzubringen, wo-
durch der Starrsinn der Newtonianer einigermaßen ent-
schuldigt wird. Der Meister nehmlich kannte recht gut
die Umstände, welche seiner Lehre widerstrebten. Er
verschwieg sie nicht, er verhüllte, er versteckte sie nur;
doch erwähnt war derselben. Brachte man nun nach-
her den Newtonianern einen solchen Ums[t]and als der
Lehre widerstreitend vor, so versicherten sie: der Meister
habe das alles schon gewußt, aber nicht darauf geach-
tet, seine Theorie immerfort für gegründet und unum-
stößlich gehalten; und so müßten denn doch wohl diese
Dinge von keiner Bedeutung seyn. Was uns betrifft,
so machen wir auf das Bekenntniß: Refraction thue
es nicht allein, sondern es gehöre Divergenz dazu,
aber und abermals aufmerksam, indem wir uns in
der Folge des Streites noch manchmal darauf werden
beziehen müssen.

212.

Oder nachdem sie von einander gesondert worden und sich
gefärbt zeigen (Exper. 6. 7. 8.);

213.

Wem durch unsere umständliche Ausführung nicht
klar geworden, daß durch gedachte drey Experimente

bedecken, daß hierauf alles ankomme, daß durch dieſes
ſimple Phaͤnomen die Newtoniſche Theorie zerſtoͤrt
werde, haben wir zu unſerem eigenen Ueberdruß hun-
dertmal wiederholt. Allein wir verſaͤumen hier die
Gelegenheit nicht, eine Bemerkung beyzubringen, wo-
durch der Starrſinn der Newtonianer einigermaßen ent-
ſchuldigt wird. Der Meiſter nehmlich kannte recht gut
die Umſtaͤnde, welche ſeiner Lehre widerſtrebten. Er
verſchwieg ſie nicht, er verhuͤllte, er verſteckte ſie nur;
doch erwaͤhnt war derſelben. Brachte man nun nach-
her den Newtonianern einen ſolchen Umſ[t]and als der
Lehre widerſtreitend vor, ſo verſicherten ſie: der Meiſter
habe das alles ſchon gewußt, aber nicht darauf geach-
tet, ſeine Theorie immerfort fuͤr gegruͤndet und unum-
ſtoͤßlich gehalten; und ſo muͤßten denn doch wohl dieſe
Dinge von keiner Bedeutung ſeyn. Was uns betrifft,
ſo machen wir auf das Bekenntniß: Refraction thue
es nicht allein, ſondern es gehoͤre Divergenz dazu,
aber und abermals aufmerkſam, indem wir uns in
der Folge des Streites noch manchmal darauf werden
beziehen muͤſſen.

212.

Oder nachdem ſie von einander geſondert worden und ſich
gefaͤrbt zeigen (Exper. 6. 7. 8.);

213.

Wem durch unſere umſtaͤndliche Ausfuͤhrung nicht
klar geworden, daß durch gedachte drey Experimente

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[478/0532] bedecken, daß hierauf alles ankomme, daß durch dieſes ſimple Phaͤnomen die Newtoniſche Theorie zerſtoͤrt werde, haben wir zu unſerem eigenen Ueberdruß hun- dertmal wiederholt. Allein wir verſaͤumen hier die Gelegenheit nicht, eine Bemerkung beyzubringen, wo- durch der Starrſinn der Newtonianer einigermaßen ent- ſchuldigt wird. Der Meiſter nehmlich kannte recht gut die Umſtaͤnde, welche ſeiner Lehre widerſtrebten. Er verſchwieg ſie nicht, er verhuͤllte, er verſteckte ſie nur; doch erwaͤhnt war derſelben. Brachte man nun nach- her den Newtonianern einen ſolchen Umſtand als der Lehre widerſtreitend vor, ſo verſicherten ſie: der Meiſter habe das alles ſchon gewußt, aber nicht darauf geach- tet, ſeine Theorie immerfort fuͤr gegruͤndet und unum- ſtoͤßlich gehalten; und ſo muͤßten denn doch wohl dieſe Dinge von keiner Bedeutung ſeyn. Was uns betrifft, ſo machen wir auf das Bekenntniß: Refraction thue es nicht allein, ſondern es gehoͤre Divergenz dazu, aber und abermals aufmerkſam, indem wir uns in der Folge des Streites noch manchmal darauf werden beziehen muͤſſen. 212. Oder nachdem ſie von einander geſondert worden und ſich gefaͤrbt zeigen (Exper. 6. 7. 8.); 213. Wem durch unſere umſtaͤndliche Ausfuͤhrung nicht klar geworden, daß durch gedachte drey Experimente

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 478. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/532>, abgerufen am 26.04.2024.