Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester. II. Band.Kubisches Qb erlaub. Von Ao. Buddeus. Wahrscheinlich ist's nur eine freundschaftlich nachbarliche Gewohn¬ Gr-nzbotcn Is4S. II. 6
Kubisches Qb erlaub. Von Ao. Buddeus. Wahrscheinlich ist's nur eine freundschaftlich nachbarliche Gewohn¬ Gr-nzbotcn Is4S. II. 6
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Kubisches Qb erlaub.
Von Ao. Buddeus.
Wahrscheinlich ist's nur eine freundschaftlich nachbarliche Gewohn¬
heit der Nüssen, auf den Karten ihres Reiches immer jenen Theil Deutsch¬
lands und so auch Schwedens in allem Detail mitzuzeichnen, welcher
die nichtrussischcn Ostseeküsten ausmacht. Bei dereinstiger noch inni¬
gerer Verbindung dieser Lande mit dem östlichen Nachbar bleibt wei¬
ter Nichts zu thun, als auf den Karten aus unserer Zeit Dasjenige
mit russischen Farben zu illuminiren, was jetzt noch schwarz ist. In
die leeren Stellen wird dann mit einzeln stehenden großen Buch¬
staben gestochen- Gouvernement Posen, Gouvernement Königsberg,
Gouvernement Stockholm. Ungarns Einzelheiten sind dagegen auf
jenen Karten Übergängen; dafür erscheint aber wieder das Gouver¬
nement Konstantinopel recht fleißich ausgeführt. In der Gegenwart ist
daraus freilich nur eine genaue geographische Bekanntschaft der Nüssen
mit diesen Landen abzusehen und es hat für uns den Vortheil, daß wir
uns einen Bleistiftstrich von Pskow (Plcskow) nach Königsberg sogar
auf einer russischen Karte ziehen können. Dieser Bleistiftstrich durch--
schneidet nothwendig das kurische Herzogtlmm, welches einstmals selbst¬
ständig war, dann sich bedingungslos der „großen" Katharina an¬
heimgab, von uns Deutschen eine deutsche Ostsecprovinz genannt wird
und in Wahrheit einen der drei Theile des russisch-baltischen General¬
gouvernements bildet. Durch jenen Bleistiftstrich zerfällt Kurland
in eine nordwestliche und südöstliche Hälfte. Wie der schmale Schweif
am breiten Drachenkopfe hängt die letztgenannte an der ersten und
Gr-nzbotcn Is4S. II. 6
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