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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. I. Band.

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Und daß die Einen dies Werk bis in den neunten Himmel erheben,
in David einen Kevtnovkm roclnivus erkannt und gesunden zu haben
glauben, wahrend die Andern dasselbe in den Koth ziehen, wird auch
Niemanden wundern, so auch nicht, daß Manche am Ganzen nicht den
geringsten Funken von Talent, wir wollen uns nicht vermessen zu
sagen Genie, entdecken können, weil das Werk nicht den Namen
Beethoven an der Stirne trägt: clivx iiniis commo partout.


VII.
Aus Hamburg.

Bauordnung und Gesetz wegen der Lagerung feuergefährlicher Waaren. --
Schifffahrt.

Jene vom Senate, in Verbindung mit der seit dem großen
Brande thätig gewesenen Rath-und Bügerdeputation proponirte neue
Bauordnung, von der ich Ihnen in meinem jüngsten Briefe schrieb,
ist in in zwei bald auf einander gefolgten Conventen zurückgewiesen
worden. Das letzte Mal, am 29. Decbr., ging es dabei in der Bür¬
gerschaft besonders unruhig !her. Die in ihrer Selbstständigkeit, in
ihrer Einzelrechten -- jedoch nur zum allgemeinen Nutzen -- bedroh¬
ten Hauseigenthümer haben bei diesem Anlaß einen Oppositionsgeist
entwickelt, wie er seit geraumer Zeit mit dieser Entschiedenheit hier
nicht vorgekommen ist. Eine solche Unabhängigkeit, wie sie im
Grunde immer vorhanden sein sollte und die zur richtigen Basis un¬
sers mehr als dem Worte noch republikanischen Staatslebens gehört,
ist freilich diesmal im Widerspruch mit meinen Begriffen von der Noth-
wendigkeit und Folgerichtigkeit des abgelehnten Gesetzes. Dasselbe wird
nun zum dritten Male, dann aber den verfassungsgemäßen Weg durch
die Collegien nehmend, der Bürgerschaft vorgelegt werden -- schwer¬
lich mit besserem Erfolge. Ganz verzichtet hat der Senat auf neues
Anträgen eines Gesetzes über die Lagerung feuergefahrlicher Waaren
außerhalb der Stadt, welche bis jetzt gestattet ist, worin aber die
Möglichkeit einer Wiederkehr solchen Brandunglückes, wie wie es ge¬
habt, von Vielen erkannt wird. Nun aber erblickt die hiesige Kauf¬
mannschaft, besonders derjenige Theil, welcher das spirituösen - und
Drogueriewaarengeschäft betreibt, in der Annahme jener Verordnung
so empfindlichen Nachtheil, daß diese Herren geradezu erklärten -- ehe
ein solches Gesetz, lieber einmal eine Feuerkatastrophe, wie die vom
I. 1842.

Die Schifffahrt blieb in diesem Winter ungemein lange ohne
Hinderniß, und erst jetzt hat es den Anschein, daß sich der blanke
Spiegel unserer, noch mit sommerlicher Bewegungslust fortrollenden
Elbe nächstens als starres Eis zeigen werde. Die Dampfer nach


Und daß die Einen dies Werk bis in den neunten Himmel erheben,
in David einen Kevtnovkm roclnivus erkannt und gesunden zu haben
glauben, wahrend die Andern dasselbe in den Koth ziehen, wird auch
Niemanden wundern, so auch nicht, daß Manche am Ganzen nicht den
geringsten Funken von Talent, wir wollen uns nicht vermessen zu
sagen Genie, entdecken können, weil das Werk nicht den Namen
Beethoven an der Stirne trägt: clivx iiniis commo partout.


VII.
Aus Hamburg.

Bauordnung und Gesetz wegen der Lagerung feuergefährlicher Waaren. —
Schifffahrt.

Jene vom Senate, in Verbindung mit der seit dem großen
Brande thätig gewesenen Rath-und Bügerdeputation proponirte neue
Bauordnung, von der ich Ihnen in meinem jüngsten Briefe schrieb,
ist in in zwei bald auf einander gefolgten Conventen zurückgewiesen
worden. Das letzte Mal, am 29. Decbr., ging es dabei in der Bür¬
gerschaft besonders unruhig !her. Die in ihrer Selbstständigkeit, in
ihrer Einzelrechten — jedoch nur zum allgemeinen Nutzen — bedroh¬
ten Hauseigenthümer haben bei diesem Anlaß einen Oppositionsgeist
entwickelt, wie er seit geraumer Zeit mit dieser Entschiedenheit hier
nicht vorgekommen ist. Eine solche Unabhängigkeit, wie sie im
Grunde immer vorhanden sein sollte und die zur richtigen Basis un¬
sers mehr als dem Worte noch republikanischen Staatslebens gehört,
ist freilich diesmal im Widerspruch mit meinen Begriffen von der Noth-
wendigkeit und Folgerichtigkeit des abgelehnten Gesetzes. Dasselbe wird
nun zum dritten Male, dann aber den verfassungsgemäßen Weg durch
die Collegien nehmend, der Bürgerschaft vorgelegt werden — schwer¬
lich mit besserem Erfolge. Ganz verzichtet hat der Senat auf neues
Anträgen eines Gesetzes über die Lagerung feuergefahrlicher Waaren
außerhalb der Stadt, welche bis jetzt gestattet ist, worin aber die
Möglichkeit einer Wiederkehr solchen Brandunglückes, wie wie es ge¬
habt, von Vielen erkannt wird. Nun aber erblickt die hiesige Kauf¬
mannschaft, besonders derjenige Theil, welcher das spirituösen - und
Drogueriewaarengeschäft betreibt, in der Annahme jener Verordnung
so empfindlichen Nachtheil, daß diese Herren geradezu erklärten — ehe
ein solches Gesetz, lieber einmal eine Feuerkatastrophe, wie die vom
I. 1842.

Die Schifffahrt blieb in diesem Winter ungemein lange ohne
Hinderniß, und erst jetzt hat es den Anschein, daß sich der blanke
Spiegel unserer, noch mit sommerlicher Bewegungslust fortrollenden
Elbe nächstens als starres Eis zeigen werde. Die Dampfer nach


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_181809/146>, abgerufen am 29.04.2024.