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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. II. Band.

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Stettin nicht gering sein -- ist der Gottesdienst der freien Gemeinde bestimmt. Die
evangelischen Geistlichen übernahmen mit den Vätern der Stadt die Pathenstellen bei
der Gründung der Gemeinde; Erstere kamen jedoch in keine geringe Bestürzung, als
die junge Gemeinde nicht blos gegen die katholische Kirche, sondern auch gegen das
eigene Fleisch und Blut Front machte, wogegen die Väter der Stadt die für das letzte
Jahr bewilligte Unterstützung der Gemeinde entzogen. >

Das in Stettin befindliche Appellations-Gericht steht bei den Freunden des Ober¬
tribunals in besonderer Anerkennung, und Diese erzählen mit Befriedigung, wie das
juristische Gewissen der Stargardter Richter in einer Auflehnung gegen einen Beschluß
des Obertribunals nicht allein beim Obergerichte keine Stütze gefunden, sondern später
von dem "Disciplinar-Hose in seine gebührenden Schranken zurückgewiesen sei. Wie weit
das Stettiner Appellations-Gericht bei der Organisation des Gerichtswesens den un-
abhängigen, männlichen Sinn von Richtern geschützt hat, kann nicht Gegenstand dieser
Darstellung sein; als Curiosum möge jedoch die Mittheilung hier eine Stelle finden,
daß ein patriotischer Kreisgerichts-Director aus der Provinz Pommern in Berlin bei
einer Beschwerde über eine plötzliche Versetzung belehrt wurde, daß er bei einem Ein¬
zuge der Husaren die Preußischen Farben versagt, einen demokratisch gesinnten Kreis¬
richter in einem geforderten Berichte ungehörig gelobt, und bei einer Verurtheilung des
Herrn v. Kleist-Rectzow eine feindselige Parteistcllung eingenommen habe. Das Ap-
pellations-Gericht war jedoch bei dieser Versetzung nicht gravirt.

An der Spitze des Pommerschen Armee-Corps/das nicht vollständig in Pommern
garnisonirt, steht der General v. Grabow, dem Manche wol mit Unrecht, wie dem
verstorbenen Grafen Brandenburg, ein näheres verwandtschaftliches Verhältniß zur Königs-
familie zuschreiben. Herr v. Grabow ist hinreichend bekannt aus dem famosen Be¬
nehmen gegen einen Posten, dessen Entscheidung den verstorbenen Kriegsminister v. Boyen
veranlaßte, seinen Abschied zu nehmen. Es fiel nicht wenig auf, als Derselbe jüngst
als Hofmann nach Petersburg zur Gratulation ^gesandt wurde. Herr v. Grabow be¬
fand sich in der Schlacht von Groß-Görschen neben dem Könige in .einem gefährlichen
Augenblicke, weshalb Dieser in einem Gratulations-Schreiben zum 50jährigen Amts-
Jubiläum Jenen noch besonders an jenen Augenblick erinnerte. Diese Bekanntschaft auf
dem Schlachtfelde scheint dem Herrn v. Grabow besonders nützlich gewesen zu sein.
Obwol der frühere Commandeur des it. Armee-Corps v. Wrangel zu sehr den Ka¬
maschen-Dienst ins Auge faßte, und sein Benehmen deshalb zu Zeiten eben so kleinlich
wie schroff, erschien, so war er bei den Bürgern Stettins nicht unpopulair, und Der¬
selbe hat der Stadt in einzelnen Fällen, wo es galt, die Militair-Behörde zu Zuge¬
ständnissen im Interesse des Verkehrs zu führen, wesentlich genutzt.


Notizen.

-- Das kürzlich in London herausgegebene Werk: "I.ora llollanä's
Kkminisoknvös" hat die ekromqus sosnäslsusö sämmtlicher Europäischer Höfe zu
Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts uneydlich bereichert. Die Lecture
dieses Buchs ist entschieden noch "entnervender", als die des Montesquieu, und der
Versuch, eine Deutsche Übersetzung desselben herauszugeben, würde noch härtern Tadel
erfahren, als Buhl's Übersetzung des Casanova, und das um so mehr, als auch der
Preußische Hos (nicht allein die Zeit Friedrich Wilhelm's II.) hier in einem durchaus
nicht vortheilhaften Lichte erscheint, so daß Lord H. selbst bei der Gelegenheit sagt:


4S*

Stettin nicht gering sein — ist der Gottesdienst der freien Gemeinde bestimmt. Die
evangelischen Geistlichen übernahmen mit den Vätern der Stadt die Pathenstellen bei
der Gründung der Gemeinde; Erstere kamen jedoch in keine geringe Bestürzung, als
die junge Gemeinde nicht blos gegen die katholische Kirche, sondern auch gegen das
eigene Fleisch und Blut Front machte, wogegen die Väter der Stadt die für das letzte
Jahr bewilligte Unterstützung der Gemeinde entzogen. >

Das in Stettin befindliche Appellations-Gericht steht bei den Freunden des Ober¬
tribunals in besonderer Anerkennung, und Diese erzählen mit Befriedigung, wie das
juristische Gewissen der Stargardter Richter in einer Auflehnung gegen einen Beschluß
des Obertribunals nicht allein beim Obergerichte keine Stütze gefunden, sondern später
von dem "Disciplinar-Hose in seine gebührenden Schranken zurückgewiesen sei. Wie weit
das Stettiner Appellations-Gericht bei der Organisation des Gerichtswesens den un-
abhängigen, männlichen Sinn von Richtern geschützt hat, kann nicht Gegenstand dieser
Darstellung sein; als Curiosum möge jedoch die Mittheilung hier eine Stelle finden,
daß ein patriotischer Kreisgerichts-Director aus der Provinz Pommern in Berlin bei
einer Beschwerde über eine plötzliche Versetzung belehrt wurde, daß er bei einem Ein¬
zuge der Husaren die Preußischen Farben versagt, einen demokratisch gesinnten Kreis¬
richter in einem geforderten Berichte ungehörig gelobt, und bei einer Verurtheilung des
Herrn v. Kleist-Rectzow eine feindselige Parteistcllung eingenommen habe. Das Ap-
pellations-Gericht war jedoch bei dieser Versetzung nicht gravirt.

An der Spitze des Pommerschen Armee-Corps/das nicht vollständig in Pommern
garnisonirt, steht der General v. Grabow, dem Manche wol mit Unrecht, wie dem
verstorbenen Grafen Brandenburg, ein näheres verwandtschaftliches Verhältniß zur Königs-
familie zuschreiben. Herr v. Grabow ist hinreichend bekannt aus dem famosen Be¬
nehmen gegen einen Posten, dessen Entscheidung den verstorbenen Kriegsminister v. Boyen
veranlaßte, seinen Abschied zu nehmen. Es fiel nicht wenig auf, als Derselbe jüngst
als Hofmann nach Petersburg zur Gratulation ^gesandt wurde. Herr v. Grabow be¬
fand sich in der Schlacht von Groß-Görschen neben dem Könige in .einem gefährlichen
Augenblicke, weshalb Dieser in einem Gratulations-Schreiben zum 50jährigen Amts-
Jubiläum Jenen noch besonders an jenen Augenblick erinnerte. Diese Bekanntschaft auf
dem Schlachtfelde scheint dem Herrn v. Grabow besonders nützlich gewesen zu sein.
Obwol der frühere Commandeur des it. Armee-Corps v. Wrangel zu sehr den Ka¬
maschen-Dienst ins Auge faßte, und sein Benehmen deshalb zu Zeiten eben so kleinlich
wie schroff, erschien, so war er bei den Bürgern Stettins nicht unpopulair, und Der¬
selbe hat der Stadt in einzelnen Fällen, wo es galt, die Militair-Behörde zu Zuge¬
ständnissen im Interesse des Verkehrs zu führen, wesentlich genutzt.


Notizen.

— Das kürzlich in London herausgegebene Werk: „I.ora llollanä's
Kkminisoknvös" hat die ekromqus sosnäslsusö sämmtlicher Europäischer Höfe zu
Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts uneydlich bereichert. Die Lecture
dieses Buchs ist entschieden noch „entnervender", als die des Montesquieu, und der
Versuch, eine Deutsche Übersetzung desselben herauszugeben, würde noch härtern Tadel
erfahren, als Buhl's Übersetzung des Casanova, und das um so mehr, als auch der
Preußische Hos (nicht allein die Zeit Friedrich Wilhelm's II.) hier in einem durchaus
nicht vortheilhaften Lichte erscheint, so daß Lord H. selbst bei der Gelegenheit sagt:


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[0367] Stettin nicht gering sein — ist der Gottesdienst der freien Gemeinde bestimmt. Die evangelischen Geistlichen übernahmen mit den Vätern der Stadt die Pathenstellen bei der Gründung der Gemeinde; Erstere kamen jedoch in keine geringe Bestürzung, als die junge Gemeinde nicht blos gegen die katholische Kirche, sondern auch gegen das eigene Fleisch und Blut Front machte, wogegen die Väter der Stadt die für das letzte Jahr bewilligte Unterstützung der Gemeinde entzogen. > Das in Stettin befindliche Appellations-Gericht steht bei den Freunden des Ober¬ tribunals in besonderer Anerkennung, und Diese erzählen mit Befriedigung, wie das juristische Gewissen der Stargardter Richter in einer Auflehnung gegen einen Beschluß des Obertribunals nicht allein beim Obergerichte keine Stütze gefunden, sondern später von dem "Disciplinar-Hose in seine gebührenden Schranken zurückgewiesen sei. Wie weit das Stettiner Appellations-Gericht bei der Organisation des Gerichtswesens den un- abhängigen, männlichen Sinn von Richtern geschützt hat, kann nicht Gegenstand dieser Darstellung sein; als Curiosum möge jedoch die Mittheilung hier eine Stelle finden, daß ein patriotischer Kreisgerichts-Director aus der Provinz Pommern in Berlin bei einer Beschwerde über eine plötzliche Versetzung belehrt wurde, daß er bei einem Ein¬ zuge der Husaren die Preußischen Farben versagt, einen demokratisch gesinnten Kreis¬ richter in einem geforderten Berichte ungehörig gelobt, und bei einer Verurtheilung des Herrn v. Kleist-Rectzow eine feindselige Parteistcllung eingenommen habe. Das Ap- pellations-Gericht war jedoch bei dieser Versetzung nicht gravirt. An der Spitze des Pommerschen Armee-Corps/das nicht vollständig in Pommern garnisonirt, steht der General v. Grabow, dem Manche wol mit Unrecht, wie dem verstorbenen Grafen Brandenburg, ein näheres verwandtschaftliches Verhältniß zur Königs- familie zuschreiben. Herr v. Grabow ist hinreichend bekannt aus dem famosen Be¬ nehmen gegen einen Posten, dessen Entscheidung den verstorbenen Kriegsminister v. Boyen veranlaßte, seinen Abschied zu nehmen. Es fiel nicht wenig auf, als Derselbe jüngst als Hofmann nach Petersburg zur Gratulation ^gesandt wurde. Herr v. Grabow be¬ fand sich in der Schlacht von Groß-Görschen neben dem Könige in .einem gefährlichen Augenblicke, weshalb Dieser in einem Gratulations-Schreiben zum 50jährigen Amts- Jubiläum Jenen noch besonders an jenen Augenblick erinnerte. Diese Bekanntschaft auf dem Schlachtfelde scheint dem Herrn v. Grabow besonders nützlich gewesen zu sein. Obwol der frühere Commandeur des it. Armee-Corps v. Wrangel zu sehr den Ka¬ maschen-Dienst ins Auge faßte, und sein Benehmen deshalb zu Zeiten eben so kleinlich wie schroff, erschien, so war er bei den Bürgern Stettins nicht unpopulair, und Der¬ selbe hat der Stadt in einzelnen Fällen, wo es galt, die Militair-Behörde zu Zuge¬ ständnissen im Interesse des Verkehrs zu führen, wesentlich genutzt. Notizen. — Das kürzlich in London herausgegebene Werk: „I.ora llollanä's Kkminisoknvös" hat die ekromqus sosnäslsusö sämmtlicher Europäischer Höfe zu Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts uneydlich bereichert. Die Lecture dieses Buchs ist entschieden noch „entnervender", als die des Montesquieu, und der Versuch, eine Deutsche Übersetzung desselben herauszugeben, würde noch härtern Tadel erfahren, als Buhl's Übersetzung des Casanova, und das um so mehr, als auch der Preußische Hos (nicht allein die Zeit Friedrich Wilhelm's II.) hier in einem durchaus nicht vortheilhaften Lichte erscheint, so daß Lord H. selbst bei der Gelegenheit sagt: 4S*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345603/367>, abgerufen am 29.04.2024.