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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. II. Band.

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Monate der Französischen Geschichte, von Adolph Poignant, und die "Geschichte
des Falls von Louis Philipp" von Franyois de Groseillicz, so wie eine Rede,
die Eduard Laboulaye bei der Eröffnung seines Cursus über vergleichende Legislativ"
gehalten hat:. I^g rövolulion lrgiicMsö, vwäiöö äsns "es institutinns.


Das internationale Verlagsrecht.

-- Binnen Kurzem wird ein
neues Werk von Lamartine: "Hisloir" 6e >g rsstauration" -erscheinen. Die Pariser
Verleger (Gosselin, Pagnarre, Furne, Lccout), welche schon so häufig die traurige
Erfahrung machen mußten, daß durch den Nachdruck der bei ihnen erschienenen Werte
ein großer Theil des Gewinnes in fremde Hände überging, find fest entschlossen, diesmal
dem literarischen Diebstcchlc mit aller Energie entgegenzutreten, und die Mittel, welche
sie hierbei anwenden, versprechen einen günstigen Erfolg.

Der eigentliche Sitz der Piraterie befindet sich bekanntlich in Brüssel, aus deren
Officirer jährlich Hunderte von Werken zu unglaublich billigen Preisen über die ganze
Welt verbreitet werden. In andern Ländern, so auch in Deutschland, werden verhältni߬
mäßig sehr wenige Französische Bücher nachgedruckt; hin und wieder bringt Brockhaus
einige solche Artikel, indessen wol mehr, um seinen Pressen, bei etwaiger geringerer Be-
schäftignn'g, Material zu liefern, als um einen großen materiellen Gewinn aus diesen
Nachdrucker zu ziehen. Auch die Französischen Komödien, aus dem von Schütz heraus¬
gegebenen ki'Anysis, zum Preise von A'/s Ngr., werden den meisten Lesern bekannt
sein. Deutschland ist in Bezug auf Wohlfeilheit der Production nicht im Stande, mit
BelgieK zu concurriren, und wir wollen diesem Lande gern das Monopol zugestehen,
Französische Werke zu reproduciren. Der Belgische Buchhandel befindet sich in einer
eigenthümliche" Lage; die Ausübung eines seit Jahren bestehenden Unrechtes hat eine
gewaltige Ausdehnung erlangt, und Tausende von Arbeitern finden ihre Beschäftigung
dabei. Dennoch wäre man gern bereit, einen Vertrag zum Schutze des literarischen
Eigenthums mit Frankreich zu schließen nnter der einfachen Bedingung der Reciprocität.
Die Gründe hiervon liegen ziemlich nahe, sie gehen nicht aus der Anerkennung des sitt¬
lichen Princips hervor, sondern find in dem materiellen Interesse Belgiens begründet--
Die Einrichtung eines Belgischen Verlagsgeschästcs weicht von der in andern Län¬
dern üblichen bedeutend ab. Es werden Actien zur Gründung eines buchhändlerischen
Geschäftes ausgegeben; von den eingehenden Geldern wird eine vollständige Druckerei
im großartigsten Maßstabe angelegt; das Papier wird in einer eigenen Fabrik pro-
ducirt; Buchbinder und Alle, welche an der Herstellung eines Buches Theil haben (mit
Ausnahme des Autors, der leer ausgeht) siud im Dienste der Association. An der
Spitze steht ein gelernter Buchhändler, der Gvrant, welcher ein jährliches festes Ge¬
halt für die Leitung des ganzen Geschäftes erhält, und überdies noch gewisse Procente
von dem Reinertrage bezieht. Die eigentlichen Actionaire verstehen von dem Geschäfte
Nichts, sie speculiren in Buchmachern, wie man etwa sein Geld in Eisenbahn-Actien
oder in der Fabrikation von Runkelrübenzucker anlegt. Solcher Associationen bestanden
hauptsächlich drei von einem Umfange, den kaum ein Geschäft in Deutschland hat.
Demjenigen, der sich mit Französischer Literatur beschäftigt, werden sie nach den Namen
der Görants bekannt sein: Haumann Comp., Wahlen K Comp., Meline Cans K Comp.
Von Diesen haben die beiden Ersten aufgehört zu produciren; die Actionaire haben große


Monate der Französischen Geschichte, von Adolph Poignant, und die „Geschichte
des Falls von Louis Philipp" von Franyois de Groseillicz, so wie eine Rede,
die Eduard Laboulaye bei der Eröffnung seines Cursus über vergleichende Legislativ»
gehalten hat:. I^g rövolulion lrgiicMsö, vwäiöö äsns «es institutinns.


Das internationale Verlagsrecht.

— Binnen Kurzem wird ein
neues Werk von Lamartine: „Hisloir« 6e >g rsstauration" -erscheinen. Die Pariser
Verleger (Gosselin, Pagnarre, Furne, Lccout), welche schon so häufig die traurige
Erfahrung machen mußten, daß durch den Nachdruck der bei ihnen erschienenen Werte
ein großer Theil des Gewinnes in fremde Hände überging, find fest entschlossen, diesmal
dem literarischen Diebstcchlc mit aller Energie entgegenzutreten, und die Mittel, welche
sie hierbei anwenden, versprechen einen günstigen Erfolg.

Der eigentliche Sitz der Piraterie befindet sich bekanntlich in Brüssel, aus deren
Officirer jährlich Hunderte von Werken zu unglaublich billigen Preisen über die ganze
Welt verbreitet werden. In andern Ländern, so auch in Deutschland, werden verhältni߬
mäßig sehr wenige Französische Bücher nachgedruckt; hin und wieder bringt Brockhaus
einige solche Artikel, indessen wol mehr, um seinen Pressen, bei etwaiger geringerer Be-
schäftignn'g, Material zu liefern, als um einen großen materiellen Gewinn aus diesen
Nachdrucker zu ziehen. Auch die Französischen Komödien, aus dem von Schütz heraus¬
gegebenen ki'Anysis, zum Preise von A'/s Ngr., werden den meisten Lesern bekannt
sein. Deutschland ist in Bezug auf Wohlfeilheit der Production nicht im Stande, mit
BelgieK zu concurriren, und wir wollen diesem Lande gern das Monopol zugestehen,
Französische Werke zu reproduciren. Der Belgische Buchhandel befindet sich in einer
eigenthümliche» Lage; die Ausübung eines seit Jahren bestehenden Unrechtes hat eine
gewaltige Ausdehnung erlangt, und Tausende von Arbeitern finden ihre Beschäftigung
dabei. Dennoch wäre man gern bereit, einen Vertrag zum Schutze des literarischen
Eigenthums mit Frankreich zu schließen nnter der einfachen Bedingung der Reciprocität.
Die Gründe hiervon liegen ziemlich nahe, sie gehen nicht aus der Anerkennung des sitt¬
lichen Princips hervor, sondern find in dem materiellen Interesse Belgiens begründet—
Die Einrichtung eines Belgischen Verlagsgeschästcs weicht von der in andern Län¬
dern üblichen bedeutend ab. Es werden Actien zur Gründung eines buchhändlerischen
Geschäftes ausgegeben; von den eingehenden Geldern wird eine vollständige Druckerei
im großartigsten Maßstabe angelegt; das Papier wird in einer eigenen Fabrik pro-
ducirt; Buchbinder und Alle, welche an der Herstellung eines Buches Theil haben (mit
Ausnahme des Autors, der leer ausgeht) siud im Dienste der Association. An der
Spitze steht ein gelernter Buchhändler, der Gvrant, welcher ein jährliches festes Ge¬
halt für die Leitung des ganzen Geschäftes erhält, und überdies noch gewisse Procente
von dem Reinertrage bezieht. Die eigentlichen Actionaire verstehen von dem Geschäfte
Nichts, sie speculiren in Buchmachern, wie man etwa sein Geld in Eisenbahn-Actien
oder in der Fabrikation von Runkelrübenzucker anlegt. Solcher Associationen bestanden
hauptsächlich drei von einem Umfange, den kaum ein Geschäft in Deutschland hat.
Demjenigen, der sich mit Französischer Literatur beschäftigt, werden sie nach den Namen
der Görants bekannt sein: Haumann Comp., Wahlen K Comp., Meline Cans K Comp.
Von Diesen haben die beiden Ersten aufgehört zu produciren; die Actionaire haben große


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345603/530>, abgerufen am 29.04.2024.