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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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lagen unbestritten aus der Wahlurne hervor. Bundespräsident für 1858
wurde Furrer, Vicepräsident Stämpfli.

Auch vor diesem Wahlact hatten die Radicalen von Genf das Wasser
zu trüben versucht. Eine zu diesem Zweck veranstaltete Vorversammlung
fand sich aber, sehr wider Erwarten der Anordner, von so vielen Anhängern
des bestehenden liberalen Systems besucht, daß der Schlachtplan der Radicalen,
wenn sie.überhaupt einen solchen hatten, gar nicht zur Ausführung gelangen
konnte. Die Herren wußten ganz gut, was sie umstürzen wollten, nicht aber,
was aufrichten. In diesem Sinn sprach sich u. a. auch der Ständerath Vogt
mit rührender Offenheit aus. Sie sehen, es gibt alleweil Leute in der Politik
die nichts vergessen, sie brauchen aber nicht immer Bourbons zu sein.




Die Wuchergesetze und ihre Suspension in Preußen.

Der Kampf um den Zinsfuß ist bekanntlich fast so alt als die Geschichte
aller der Volker, die durch ihre Entwicklungsfähigkeit unser Interesse vorzugs¬
weise sesseln. Wir finden ihn in Griechenland und namentlich in Athen, wir
sehen ihn in dem heißen Pnrteienstreit, der die ersten Jahrhunderte der römi¬
schen Republik erschütterte, eine hervorragende Rolle spielen und unsere Sym¬
pathien sind dabei durchaus auf Seiten derer, die unter der Ausbeutung eines
unbarmherzigen Capitalistenstandes seufzen. Das jüdische Recht verbietet das
Zinsennehmen von Stammesgenossen, gestattet es aber -- höchst bezeichnend
sür den Gesichtspunkt, unter welchem man damals den Zins betrachtete --
Fremden gegenüber, die im Alterthum überhaupt für rechtlos galten. Durch
das ganze Mittelalter ziehen sich Zinsbeschränkungen und Verbote.

Alles dieses und noch viel mehr antiquarische und neuere Notizen sind in
unserm Ober- und Unterhause vorgebracht worden, um die Aufhebung der
Wuchergesetze zu verdammen und den Beweis zu führen, daß nur die Frivolität
unserer leichsinnigen Zeit oder eine verblendete Theorie so vermessen sein könnte,
sich gegen die allgemeingiltige Weisheit so vieler Völker und so langer Jahre
zu empören. Merkwürdigerweise aber ist keiner der Redner, die für die Re¬
solution gesprochen haben, so weit gegangen, den Zins überhaupt für un¬
rechtmäßig und verwerflich zu erklären, obgleich sich außer der beliebten Au¬
torität des kanonischen Rechts noch mancher hübsche und bestechende Grund
dafür anbringen ließe, z. B. daß, wer heute l"n Thlr. in einen wohl ver¬
schlissenen Kasten legt, jedenfalls getäuscht sein würde, wenn er sie nach einem
Jahre um die gesetzlichen 5 Procent vermehrt erwarten sollte; oder daß der Zins


lagen unbestritten aus der Wahlurne hervor. Bundespräsident für 1858
wurde Furrer, Vicepräsident Stämpfli.

Auch vor diesem Wahlact hatten die Radicalen von Genf das Wasser
zu trüben versucht. Eine zu diesem Zweck veranstaltete Vorversammlung
fand sich aber, sehr wider Erwarten der Anordner, von so vielen Anhängern
des bestehenden liberalen Systems besucht, daß der Schlachtplan der Radicalen,
wenn sie.überhaupt einen solchen hatten, gar nicht zur Ausführung gelangen
konnte. Die Herren wußten ganz gut, was sie umstürzen wollten, nicht aber,
was aufrichten. In diesem Sinn sprach sich u. a. auch der Ständerath Vogt
mit rührender Offenheit aus. Sie sehen, es gibt alleweil Leute in der Politik
die nichts vergessen, sie brauchen aber nicht immer Bourbons zu sein.




Die Wuchergesetze und ihre Suspension in Preußen.

Der Kampf um den Zinsfuß ist bekanntlich fast so alt als die Geschichte
aller der Volker, die durch ihre Entwicklungsfähigkeit unser Interesse vorzugs¬
weise sesseln. Wir finden ihn in Griechenland und namentlich in Athen, wir
sehen ihn in dem heißen Pnrteienstreit, der die ersten Jahrhunderte der römi¬
schen Republik erschütterte, eine hervorragende Rolle spielen und unsere Sym¬
pathien sind dabei durchaus auf Seiten derer, die unter der Ausbeutung eines
unbarmherzigen Capitalistenstandes seufzen. Das jüdische Recht verbietet das
Zinsennehmen von Stammesgenossen, gestattet es aber — höchst bezeichnend
sür den Gesichtspunkt, unter welchem man damals den Zins betrachtete —
Fremden gegenüber, die im Alterthum überhaupt für rechtlos galten. Durch
das ganze Mittelalter ziehen sich Zinsbeschränkungen und Verbote.

Alles dieses und noch viel mehr antiquarische und neuere Notizen sind in
unserm Ober- und Unterhause vorgebracht worden, um die Aufhebung der
Wuchergesetze zu verdammen und den Beweis zu führen, daß nur die Frivolität
unserer leichsinnigen Zeit oder eine verblendete Theorie so vermessen sein könnte,
sich gegen die allgemeingiltige Weisheit so vieler Völker und so langer Jahre
zu empören. Merkwürdigerweise aber ist keiner der Redner, die für die Re¬
solution gesprochen haben, so weit gegangen, den Zins überhaupt für un¬
rechtmäßig und verwerflich zu erklären, obgleich sich außer der beliebten Au¬
torität des kanonischen Rechts noch mancher hübsche und bestechende Grund
dafür anbringen ließe, z. B. daß, wer heute l»n Thlr. in einen wohl ver¬
schlissenen Kasten legt, jedenfalls getäuscht sein würde, wenn er sie nach einem
Jahre um die gesetzlichen 5 Procent vermehrt erwarten sollte; oder daß der Zins


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/419>, abgerufen am 29.04.2024.