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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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Der Bericht des Buitdesragsmisschnsses über die kurhessische
Verfassungsfrage.
Von einem NichtHessen.

"Und immer nur vom alten Recht?
Wie du so störrisch bist!" --
Ich bin des Alten treuer Knecht,
Weil es ein gutes ist.

"Das Bessre, nicht das Gute nur,
Zu rühmen sei dir Pflicht!" --
Vom Guten hab ich sichre Spur,
Vom Bessrcn, leider, nicht!


Der Streit um die deutsche Hegemonie, der Deutschland seit 1848 be-
^"feige. hat zwei offene Wunden hinterlassen: Schleswig-Holstein und Kurhessen.
" wie dort stritt Oestreich gegen Preußen, da wie dort unterlag das wahre
'"echt mit der preußischen Politik, da wie dort mußten die Rechte des Volkes
den "Rechten" der Souveräne, die der Bundestag mit Oestreich unter
'Rum Sckutz nahm, zurückweichen. Wer möchte das jetzt bestreiten? Wodurch
'""besondere unterschied sich die kurhessische Verfassung von 1831 von den
Aderer, die noch jetzt unangefochten bestehen, eine Verfassung, die Kurfürst
^'lhelm der Zweite selbst noch in seinen letzten Stunden den Ständen als
Zeugniß seines ernsten Willens, das wahrhafte Glück des Volkes dauernd
^' begründen, ans Herz legte? Und für wen bedarf es noch des Beweises,
"v dasjenige, was man damals Steuerverweigerung nannte und weshalb
wem die Verfassung von 1831 aufhob, nur die erlaubte und wohlbegründete
erweigerung dessen war, was ungesetzlich gefordert wurde? Deutschland ist
""stimmig darüber, wenn es auch sonst hadert!

Noch jetzt müssen Schleswig-Holstein und Kurhessen die traurigen Folgen
tres Streites tragen, bei ihnen scheint sich verewigen zu sollen, was doch
^ in der damaligen politischen Weltlage seinen Anlaß hatte. Aber für Kur-
^im hat es jetzt die Bundesversammlung in ihrer Hand, vieles wieder gut
°u Machen.


Grenzboten III. 18S9. 51
Der Bericht des Buitdesragsmisschnsses über die kurhessische
Verfassungsfrage.
Von einem NichtHessen.

„Und immer nur vom alten Recht?
Wie du so störrisch bist!" —
Ich bin des Alten treuer Knecht,
Weil es ein gutes ist.

„Das Bessre, nicht das Gute nur,
Zu rühmen sei dir Pflicht!" —
Vom Guten hab ich sichre Spur,
Vom Bessrcn, leider, nicht!


Der Streit um die deutsche Hegemonie, der Deutschland seit 1848 be-
^"feige. hat zwei offene Wunden hinterlassen: Schleswig-Holstein und Kurhessen.
" wie dort stritt Oestreich gegen Preußen, da wie dort unterlag das wahre
'"echt mit der preußischen Politik, da wie dort mußten die Rechte des Volkes
den „Rechten" der Souveräne, die der Bundestag mit Oestreich unter
'Rum Sckutz nahm, zurückweichen. Wer möchte das jetzt bestreiten? Wodurch
'"«besondere unterschied sich die kurhessische Verfassung von 1831 von den
Aderer, die noch jetzt unangefochten bestehen, eine Verfassung, die Kurfürst
^'lhelm der Zweite selbst noch in seinen letzten Stunden den Ständen als
Zeugniß seines ernsten Willens, das wahrhafte Glück des Volkes dauernd
^' begründen, ans Herz legte? Und für wen bedarf es noch des Beweises,
"v dasjenige, was man damals Steuerverweigerung nannte und weshalb
wem die Verfassung von 1831 aufhob, nur die erlaubte und wohlbegründete
erweigerung dessen war, was ungesetzlich gefordert wurde? Deutschland ist
""stimmig darüber, wenn es auch sonst hadert!

Noch jetzt müssen Schleswig-Holstein und Kurhessen die traurigen Folgen
tres Streites tragen, bei ihnen scheint sich verewigen zu sollen, was doch
^ in der damaligen politischen Weltlage seinen Anlaß hatte. Aber für Kur-
^im hat es jetzt die Bundesversammlung in ihrer Hand, vieles wieder gut
°u Machen.


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[0415] Der Bericht des Buitdesragsmisschnsses über die kurhessische Verfassungsfrage. Von einem NichtHessen. „Und immer nur vom alten Recht? Wie du so störrisch bist!" — Ich bin des Alten treuer Knecht, Weil es ein gutes ist. „Das Bessre, nicht das Gute nur, Zu rühmen sei dir Pflicht!" — Vom Guten hab ich sichre Spur, Vom Bessrcn, leider, nicht! Der Streit um die deutsche Hegemonie, der Deutschland seit 1848 be- ^"feige. hat zwei offene Wunden hinterlassen: Schleswig-Holstein und Kurhessen. " wie dort stritt Oestreich gegen Preußen, da wie dort unterlag das wahre '"echt mit der preußischen Politik, da wie dort mußten die Rechte des Volkes den „Rechten" der Souveräne, die der Bundestag mit Oestreich unter 'Rum Sckutz nahm, zurückweichen. Wer möchte das jetzt bestreiten? Wodurch '"«besondere unterschied sich die kurhessische Verfassung von 1831 von den Aderer, die noch jetzt unangefochten bestehen, eine Verfassung, die Kurfürst ^'lhelm der Zweite selbst noch in seinen letzten Stunden den Ständen als Zeugniß seines ernsten Willens, das wahrhafte Glück des Volkes dauernd ^' begründen, ans Herz legte? Und für wen bedarf es noch des Beweises, "v dasjenige, was man damals Steuerverweigerung nannte und weshalb wem die Verfassung von 1831 aufhob, nur die erlaubte und wohlbegründete erweigerung dessen war, was ungesetzlich gefordert wurde? Deutschland ist ""stimmig darüber, wenn es auch sonst hadert! Noch jetzt müssen Schleswig-Holstein und Kurhessen die traurigen Folgen tres Streites tragen, bei ihnen scheint sich verewigen zu sollen, was doch ^ in der damaligen politischen Weltlage seinen Anlaß hatte. Aber für Kur- ^im hat es jetzt die Bundesversammlung in ihrer Hand, vieles wieder gut °u Machen. Grenzboten III. 18S9. 51

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/415>, abgerufen am 28.04.2024.