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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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schuf, kann nur als eine Form betrachtet werden, welche den Uebergang aus den
abgelebten mittelalterlichen Kaiserreich in ein neues monarchisches Staatswesen den -
scher Nation vermittelt. ^'

Zwei deutsche Souveräne können nur in Betracht kommen, wenn es sich da>
um handelt, die Person zu bezeichnen, der über das deutsche Gebiet die angcgebei>c>
Regicrungsrcchtc übertragen werden sollen: der Kaiser von Oestreich und der König
von Preußen. Die Interessen Preußens sind deutsche Interessen; es würde ftlM'-
fallen, ein einziges von Bedeutung zu nennen, welches zu Kollisionen zwischen jenen
und dem übrigen Deutschland führen könnte. Es ist von größter Wichtigkeit, day
nach dem Regierungswechsel in jenem Lande alle Aussicht vorhanden ist, daß eun
gerechte, national deutsche und freisinnige Verwaltung von Tag zu Tag an Kral
gewinnen wird, und wir bezweifeln nicht, daß der König von Preußen, wenn c
über die centralisirten Machtmittel der deutschen Nation zu gebieten hätte, sich se^
genug fühlen würde, als Oberhaupt Deutschlands eine klare, entschiedene und grop
deutsche Politik zur Geltung zu bringen. Wir nehmen selbstverständlich an, ^
seine Gewalt constitutionellen Beschränkungen zu unterwerfen wäre. Wir wolle
hier nur beiläufig bemerken, daß man häufig reden hört von Volksvertretung nel>c>
dem Bundestage als dem Schlußstein deutscher parlamentarischer Einrichtungen
Wir bekennen uns unfähig, diese Idee für etwas Anderes als Worte ohne
halt anzusehen. Wir sollten nachgrade gelernt haben, daß bei der Constituirung
Deutschlands nicht allein oder hauptsächlich aus eine gemeinschaftliche Volksvertretung
Gewicht zu legen, daß eine einheitliche Executivgewalt uns vor allen Dingen un
wenigstens ebenso sehr noth thut. Eine Regierung ohne Volksvertretung ist denkbar,
eine Volksvertretung ohne Regierung aber nicht, wenn man nicht glaubt, durch Woh"
fahrtsausschüsse eine dauernde Conventsregicrung begründen zu können. Der Bundestag
hat sich aber unfähig erwiesen, in den zu seinem Ressort gehörigen Verwaltungszweige>
Deutschland zu regieren, ihm einen ausgcbreiteteren Wirkungskreis geben zu wolle",
wird wol nicht leicht einem Deutschen einfallen. Und doch würde dies geschehen müsse>,
wenn die Volksvertretung neben dem Bundestage ein entsprechendes Feld für co
einflußreiche und gedeihliche Thätigkeit finden sollte. Denn es ist klar, daß rücksicht ^
des Umfanges der Geschäfte Bundestag und Parlament eine correspondirende Ste^
lung haben müßten. Aber angenommen, man begnügte sich mit den militärische
und polizeilichen Befugnissen des Bundestages rücksichtlich des Bereiches der par^'
mentarischen Thätigkeit, so müßte doch vorausgesetzt werden, daß der Bundestag
stets wüßte, was er wollte, dem Parlament gegenüber in jeder Frage eine bestiw>"
Position einzunehmen vermöchte. Wer kann aber nach allen gemachten Erfahrung
glauben, daß Oestreich und Preußen sich in allen Fragen der innern und auswar '
gen Politik einigten, daß der Bundestag immer mit einem geschlossenen System 0"
Parlament entgegenträte? Im Bewußtsein seiner Schwäche würde jener geu^V'^
sein, dahin zu operiren, daß die Volksvertretung zu einem wesenlosen Schatten her^ ^
sinke, oder die Volksvertretung müßte den Bundestag zu beseitigen suchen, woduu^
die Frage über die Centralgewalt aber nicht erledigt würde. Auch abgesehen v
unsrer Ausführung, daß der Bund weder in seiner jetzigen, noch in modisic>r ^
Gestalt zum Heile Deutschlands gereichen kann, wird man eine Combination v
Bundestag und Parlament auf sich beruhen lassen dürfen; das Parlament wu
die angebornen Schäden des Bundestags nicht heilen können. Was aber die
Vertretung zur Beschränkung und Controle der dem König von Preußen über DeutI'
land zu übertragenden Negicrungsrechtc anlangt, so wird man wohlthun, die l
dem Jahre 1848 gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen." ^___




Verantwortlicher Redacteur: v. Moritz Busch -- Verlagvoi^F^ L. Herg
in Leipzig.
Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

schuf, kann nur als eine Form betrachtet werden, welche den Uebergang aus den
abgelebten mittelalterlichen Kaiserreich in ein neues monarchisches Staatswesen den -
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Zwei deutsche Souveräne können nur in Betracht kommen, wenn es sich da>
um handelt, die Person zu bezeichnen, der über das deutsche Gebiet die angcgebei>c>
Regicrungsrcchtc übertragen werden sollen: der Kaiser von Oestreich und der König
von Preußen. Die Interessen Preußens sind deutsche Interessen; es würde ftlM'-
fallen, ein einziges von Bedeutung zu nennen, welches zu Kollisionen zwischen jenen
und dem übrigen Deutschland führen könnte. Es ist von größter Wichtigkeit, day
nach dem Regierungswechsel in jenem Lande alle Aussicht vorhanden ist, daß eun
gerechte, national deutsche und freisinnige Verwaltung von Tag zu Tag an Kral
gewinnen wird, und wir bezweifeln nicht, daß der König von Preußen, wenn c
über die centralisirten Machtmittel der deutschen Nation zu gebieten hätte, sich se^
genug fühlen würde, als Oberhaupt Deutschlands eine klare, entschiedene und grop
deutsche Politik zur Geltung zu bringen. Wir nehmen selbstverständlich an, ^
seine Gewalt constitutionellen Beschränkungen zu unterwerfen wäre. Wir wolle
hier nur beiläufig bemerken, daß man häufig reden hört von Volksvertretung nel>c>
dem Bundestage als dem Schlußstein deutscher parlamentarischer Einrichtungen
Wir bekennen uns unfähig, diese Idee für etwas Anderes als Worte ohne
halt anzusehen. Wir sollten nachgrade gelernt haben, daß bei der Constituirung
Deutschlands nicht allein oder hauptsächlich aus eine gemeinschaftliche Volksvertretung
Gewicht zu legen, daß eine einheitliche Executivgewalt uns vor allen Dingen un
wenigstens ebenso sehr noth thut. Eine Regierung ohne Volksvertretung ist denkbar,
eine Volksvertretung ohne Regierung aber nicht, wenn man nicht glaubt, durch Woh"
fahrtsausschüsse eine dauernde Conventsregicrung begründen zu können. Der Bundestag
hat sich aber unfähig erwiesen, in den zu seinem Ressort gehörigen Verwaltungszweige>
Deutschland zu regieren, ihm einen ausgcbreiteteren Wirkungskreis geben zu wolle»,
wird wol nicht leicht einem Deutschen einfallen. Und doch würde dies geschehen müsse>,
wenn die Volksvertretung neben dem Bundestage ein entsprechendes Feld für co
einflußreiche und gedeihliche Thätigkeit finden sollte. Denn es ist klar, daß rücksicht ^
des Umfanges der Geschäfte Bundestag und Parlament eine correspondirende Ste^
lung haben müßten. Aber angenommen, man begnügte sich mit den militärische
und polizeilichen Befugnissen des Bundestages rücksichtlich des Bereiches der par^'
mentarischen Thätigkeit, so müßte doch vorausgesetzt werden, daß der Bundestag
stets wüßte, was er wollte, dem Parlament gegenüber in jeder Frage eine bestiw>»
Position einzunehmen vermöchte. Wer kann aber nach allen gemachten Erfahrung
glauben, daß Oestreich und Preußen sich in allen Fragen der innern und auswar '
gen Politik einigten, daß der Bundestag immer mit einem geschlossenen System 0"
Parlament entgegenträte? Im Bewußtsein seiner Schwäche würde jener geu^V'^
sein, dahin zu operiren, daß die Volksvertretung zu einem wesenlosen Schatten her^ ^
sinke, oder die Volksvertretung müßte den Bundestag zu beseitigen suchen, woduu^
die Frage über die Centralgewalt aber nicht erledigt würde. Auch abgesehen v
unsrer Ausführung, daß der Bund weder in seiner jetzigen, noch in modisic>r ^
Gestalt zum Heile Deutschlands gereichen kann, wird man eine Combination v
Bundestag und Parlament auf sich beruhen lassen dürfen; das Parlament wu
die angebornen Schäden des Bundestags nicht heilen können. Was aber die
Vertretung zur Beschränkung und Controle der dem König von Preußen über DeutI'
land zu übertragenden Negicrungsrechtc anlangt, so wird man wohlthun, die l
dem Jahre 1848 gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen." ^___




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in Leipzig.
Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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[0414] schuf, kann nur als eine Form betrachtet werden, welche den Uebergang aus den abgelebten mittelalterlichen Kaiserreich in ein neues monarchisches Staatswesen den - scher Nation vermittelt. ^' Zwei deutsche Souveräne können nur in Betracht kommen, wenn es sich da> um handelt, die Person zu bezeichnen, der über das deutsche Gebiet die angcgebei>c> Regicrungsrcchtc übertragen werden sollen: der Kaiser von Oestreich und der König von Preußen. Die Interessen Preußens sind deutsche Interessen; es würde ftlM'- fallen, ein einziges von Bedeutung zu nennen, welches zu Kollisionen zwischen jenen und dem übrigen Deutschland führen könnte. Es ist von größter Wichtigkeit, day nach dem Regierungswechsel in jenem Lande alle Aussicht vorhanden ist, daß eun gerechte, national deutsche und freisinnige Verwaltung von Tag zu Tag an Kral gewinnen wird, und wir bezweifeln nicht, daß der König von Preußen, wenn c über die centralisirten Machtmittel der deutschen Nation zu gebieten hätte, sich se^ genug fühlen würde, als Oberhaupt Deutschlands eine klare, entschiedene und grop deutsche Politik zur Geltung zu bringen. Wir nehmen selbstverständlich an, ^ seine Gewalt constitutionellen Beschränkungen zu unterwerfen wäre. Wir wolle hier nur beiläufig bemerken, daß man häufig reden hört von Volksvertretung nel>c> dem Bundestage als dem Schlußstein deutscher parlamentarischer Einrichtungen Wir bekennen uns unfähig, diese Idee für etwas Anderes als Worte ohne halt anzusehen. Wir sollten nachgrade gelernt haben, daß bei der Constituirung Deutschlands nicht allein oder hauptsächlich aus eine gemeinschaftliche Volksvertretung Gewicht zu legen, daß eine einheitliche Executivgewalt uns vor allen Dingen un wenigstens ebenso sehr noth thut. Eine Regierung ohne Volksvertretung ist denkbar, eine Volksvertretung ohne Regierung aber nicht, wenn man nicht glaubt, durch Woh" fahrtsausschüsse eine dauernde Conventsregicrung begründen zu können. Der Bundestag hat sich aber unfähig erwiesen, in den zu seinem Ressort gehörigen Verwaltungszweige> Deutschland zu regieren, ihm einen ausgcbreiteteren Wirkungskreis geben zu wolle», wird wol nicht leicht einem Deutschen einfallen. Und doch würde dies geschehen müsse>, wenn die Volksvertretung neben dem Bundestage ein entsprechendes Feld für co einflußreiche und gedeihliche Thätigkeit finden sollte. Denn es ist klar, daß rücksicht ^ des Umfanges der Geschäfte Bundestag und Parlament eine correspondirende Ste^ lung haben müßten. Aber angenommen, man begnügte sich mit den militärische und polizeilichen Befugnissen des Bundestages rücksichtlich des Bereiches der par^' mentarischen Thätigkeit, so müßte doch vorausgesetzt werden, daß der Bundestag stets wüßte, was er wollte, dem Parlament gegenüber in jeder Frage eine bestiw>» Position einzunehmen vermöchte. Wer kann aber nach allen gemachten Erfahrung glauben, daß Oestreich und Preußen sich in allen Fragen der innern und auswar ' gen Politik einigten, daß der Bundestag immer mit einem geschlossenen System 0" Parlament entgegenträte? Im Bewußtsein seiner Schwäche würde jener geu^V'^ sein, dahin zu operiren, daß die Volksvertretung zu einem wesenlosen Schatten her^ ^ sinke, oder die Volksvertretung müßte den Bundestag zu beseitigen suchen, woduu^ die Frage über die Centralgewalt aber nicht erledigt würde. Auch abgesehen v unsrer Ausführung, daß der Bund weder in seiner jetzigen, noch in modisic>r ^ Gestalt zum Heile Deutschlands gereichen kann, wird man eine Combination v Bundestag und Parlament auf sich beruhen lassen dürfen; das Parlament wu die angebornen Schäden des Bundestags nicht heilen können. Was aber die Vertretung zur Beschränkung und Controle der dem König von Preußen über DeutI' land zu übertragenden Negicrungsrechtc anlangt, so wird man wohlthun, die l dem Jahre 1848 gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen." ^___ Verantwortlicher Redacteur: v. Moritz Busch — Verlagvoi^F^ L. Herg in Leipzig. Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/414>, abgerufen am 13.05.2024.