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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. II. Band.

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stand anboten, so waren die Drohungen, welche diese zwei oder dritthalb
hundert Arbeiter daneben hören ließen, gegenüber der einmüthigen Anerken¬
nung des Strebens jener Partei, welche sich in ganz Deutschland, in allen
Schickten der Gesellschaft kundgab, noch unendlich unangemessener und lächerlicher.




Zur Beleuchtung der reuctwnnren Aera in Mecklenburg-Schwerin.
3- '

Der Friede des Großherzogs mit den rennenden Rittern war um einen
hohen Preis erkauft. Er hatte nun zwar wieder die Freude, sie bei seinen
Hoffesten zu sehen; aber dafür war die ganze übrige Bevölkerung durch eine
tiefe Kluft von ihm geschieden. Es war sonst Alles in den alten Stand zu¬
rückgekehrt; nur das Verhältniß zwischen Fürst und Volk blieb gestört, da die
Erinnerung an das Geschehene sich durch kein Decret vertilgen ließ. Beim
Antritt seiner Negierung, am 7. März 1842, hatte der Großherzog mit ge¬
winnenden Worten sich über den Werth ausgesprochen, den er auf die Erwer¬
bung der Liebe seines Volkes lege. "Möge," so lauteten die Worte des Pa¬
tents, "die göttliche Vorsehung Uns dazu (zur Erfüllung Unseres schweren
Berufes) ihren Beistand verleihen; so dürfen Wir hoffen, auch in der Liebe
und Anhänglichkeit Erbe zu werden, die Unserm verklärten Herrn Vater in
so hohem Grade zu Theil wurde, die noch auf dem Sterbebette Ihn beglückte
und deren Erwerbung die treue Vatersorge Uns noch dringend an das Herz
legte." Er war ein Erbe dieser Liebe und Anhänglichkeit, aber mit dem Re-
staurationsministerium zur Seite mußte er selbst bald gewahr werden, daß seit
seinem Regierungsantritt sich hierin Vieles geändert hatte.

Die Wiederaufrichtung der Feudalverfassung war mit der ausdrücklichen
Zusicherung verbunden worden, daß der Großherzog unter allen Umständen an
dem Wege festhalten werde, welchen er mit der Proclamation vom 23. März
1848 betreten habe. In dieser Proclamation hatte der Großherzog seine
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ausgesprochen, daß Mecklenburg in die
Reihe der constitutionellen Staaten eintrete, und seinen festen Vorsatz, daß
dieser Schritt unverzüglich geschehe. Hiernach konnte die Wiederherstellung der
Feudalverfassung nur eine provisorische sein sollen, und der Großherzog hatte


stand anboten, so waren die Drohungen, welche diese zwei oder dritthalb
hundert Arbeiter daneben hören ließen, gegenüber der einmüthigen Anerken¬
nung des Strebens jener Partei, welche sich in ganz Deutschland, in allen
Schickten der Gesellschaft kundgab, noch unendlich unangemessener und lächerlicher.




Zur Beleuchtung der reuctwnnren Aera in Mecklenburg-Schwerin.
3- '

Der Friede des Großherzogs mit den rennenden Rittern war um einen
hohen Preis erkauft. Er hatte nun zwar wieder die Freude, sie bei seinen
Hoffesten zu sehen; aber dafür war die ganze übrige Bevölkerung durch eine
tiefe Kluft von ihm geschieden. Es war sonst Alles in den alten Stand zu¬
rückgekehrt; nur das Verhältniß zwischen Fürst und Volk blieb gestört, da die
Erinnerung an das Geschehene sich durch kein Decret vertilgen ließ. Beim
Antritt seiner Negierung, am 7. März 1842, hatte der Großherzog mit ge¬
winnenden Worten sich über den Werth ausgesprochen, den er auf die Erwer¬
bung der Liebe seines Volkes lege. „Möge," so lauteten die Worte des Pa¬
tents, „die göttliche Vorsehung Uns dazu (zur Erfüllung Unseres schweren
Berufes) ihren Beistand verleihen; so dürfen Wir hoffen, auch in der Liebe
und Anhänglichkeit Erbe zu werden, die Unserm verklärten Herrn Vater in
so hohem Grade zu Theil wurde, die noch auf dem Sterbebette Ihn beglückte
und deren Erwerbung die treue Vatersorge Uns noch dringend an das Herz
legte." Er war ein Erbe dieser Liebe und Anhänglichkeit, aber mit dem Re-
staurationsministerium zur Seite mußte er selbst bald gewahr werden, daß seit
seinem Regierungsantritt sich hierin Vieles geändert hatte.

Die Wiederaufrichtung der Feudalverfassung war mit der ausdrücklichen
Zusicherung verbunden worden, daß der Großherzog unter allen Umständen an
dem Wege festhalten werde, welchen er mit der Proclamation vom 23. März
1848 betreten habe. In dieser Proclamation hatte der Großherzog seine
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ausgesprochen, daß Mecklenburg in die
Reihe der constitutionellen Staaten eintrete, und seinen festen Vorsatz, daß
dieser Schritt unverzüglich geschehe. Hiernach konnte die Wiederherstellung der
Feudalverfassung nur eine provisorische sein sollen, und der Großherzog hatte


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[0299] stand anboten, so waren die Drohungen, welche diese zwei oder dritthalb hundert Arbeiter daneben hören ließen, gegenüber der einmüthigen Anerken¬ nung des Strebens jener Partei, welche sich in ganz Deutschland, in allen Schickten der Gesellschaft kundgab, noch unendlich unangemessener und lächerlicher. Zur Beleuchtung der reuctwnnren Aera in Mecklenburg-Schwerin. 3- ' Der Friede des Großherzogs mit den rennenden Rittern war um einen hohen Preis erkauft. Er hatte nun zwar wieder die Freude, sie bei seinen Hoffesten zu sehen; aber dafür war die ganze übrige Bevölkerung durch eine tiefe Kluft von ihm geschieden. Es war sonst Alles in den alten Stand zu¬ rückgekehrt; nur das Verhältniß zwischen Fürst und Volk blieb gestört, da die Erinnerung an das Geschehene sich durch kein Decret vertilgen ließ. Beim Antritt seiner Negierung, am 7. März 1842, hatte der Großherzog mit ge¬ winnenden Worten sich über den Werth ausgesprochen, den er auf die Erwer¬ bung der Liebe seines Volkes lege. „Möge," so lauteten die Worte des Pa¬ tents, „die göttliche Vorsehung Uns dazu (zur Erfüllung Unseres schweren Berufes) ihren Beistand verleihen; so dürfen Wir hoffen, auch in der Liebe und Anhänglichkeit Erbe zu werden, die Unserm verklärten Herrn Vater in so hohem Grade zu Theil wurde, die noch auf dem Sterbebette Ihn beglückte und deren Erwerbung die treue Vatersorge Uns noch dringend an das Herz legte." Er war ein Erbe dieser Liebe und Anhänglichkeit, aber mit dem Re- staurationsministerium zur Seite mußte er selbst bald gewahr werden, daß seit seinem Regierungsantritt sich hierin Vieles geändert hatte. Die Wiederaufrichtung der Feudalverfassung war mit der ausdrücklichen Zusicherung verbunden worden, daß der Großherzog unter allen Umständen an dem Wege festhalten werde, welchen er mit der Proclamation vom 23. März 1848 betreten habe. In dieser Proclamation hatte der Großherzog seine Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ausgesprochen, daß Mecklenburg in die Reihe der constitutionellen Staaten eintrete, und seinen festen Vorsatz, daß dieser Schritt unverzüglich geschehe. Hiernach konnte die Wiederherstellung der Feudalverfassung nur eine provisorische sein sollen, und der Großherzog hatte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_360476/299>, abgerufen am 08.05.2024.