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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band.

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Herr von Nagler verspricht in dem Sinne der schon am hohen Bundes¬
tage gethanen Erklärung gleichfalls nächstens ein hinreichendes Document.
Die Form eines Privilegiums scheint dort nicht angenehm zu seyn. Eine
bestimmte vom Minister des Innern und Aeußern vollzogene zusichernde Er¬
öffnung hält man für hinreichend. Abzuwarten ist auf alle Fälle was man
dort belieben wird; auf jede Art wird wohl der Zweck erreicht werden.

An die Allerdurchlauchtigsten, sowohl Majestäten als Königl. Hoheiten
habe Anfang October nach dem bekannten Formular unmittelbar die Bitt¬
schreiben gerichtet. Die meisten Documente sind formell und in gnädigsten
Ausdrücken eingegangen. Bon Braunschweig aus tröstet man mich auf die
Wiederkunft des Herzogs; von Brüssel her habe noch nichts vernommen. Da
die Ausdrücke meines Schreibens allgemein sind, weder Luxemburg besonders,
noch das ganze Königreich überhaupt aussprechen, so wäre die Frage ob
Seine Excellenz Herr Graf von Grüner, dem ich mich angelegentlichst zu
empfehlen bitte, vielleicht in die Sache, wie sie schwebt, gefällig einwirken
wollten. Wäre das Privilegium auf das Königreich nicht zu erlangen, so
würde man wenigstens wegen Luxemburg beruhigt.


Mit vorzüglichster Hochachtung
diesmal in Trauer und Sorgen
Ew. Excellenz
ganz gehorsamster Diener

Weimar
d. 18. Dezember
1825.


I W. v. Goethe.
9.

Ew. Excellenz.

vergönnen, daß ich am Ende des Jahres zurückschauend auf so manche
Pflichten, welche mir im Laufe desselben zu erfüllen nicht gegeben war, auch
der für mich so wichtigen Angelegenheit gedenke und vor allem die geneigte Theil¬
nahme dankbar anerkenne, welche dieselben mir haben erzeigen wollen; wie
ich sodann den treusten und aufrichtigsten Wünschen die Bitte hinzufüge auch in
der Folge möge gleicher Antheil gefällig und mir im vorliegenden Geschäft
eine einsichtige Leitung ferner nicht versagt fein.

Die Privilegien der vier freyen Städte sind nunmehr angelangt durch
gefällige Vermittelung des Herrn von Leonhardi, das von Frankfurt und
Lübeck; durch Ew. Excellenz das von Bremen und Hamburg. Jene mit
einem Schreiben unterzeichnet Danz, diese mit dem Namen Gries.

In dem Verzeichnis; der verehrlichen Bevollmächtigten an einem hohen
Bundestage finde ich ersteren als Gesandten der vier freyen Städten bezeichnet;
der letztere unterschreibt sich in dem Erlaß vom 13. September als Gesandter
der freyen Stadt Hamburg. Hiebey entsteht die Frage, ist Herr Syndicus
Danz Gesandter der drey ersten Städte geblieben? und sollte es hinreichend


Herr von Nagler verspricht in dem Sinne der schon am hohen Bundes¬
tage gethanen Erklärung gleichfalls nächstens ein hinreichendes Document.
Die Form eines Privilegiums scheint dort nicht angenehm zu seyn. Eine
bestimmte vom Minister des Innern und Aeußern vollzogene zusichernde Er¬
öffnung hält man für hinreichend. Abzuwarten ist auf alle Fälle was man
dort belieben wird; auf jede Art wird wohl der Zweck erreicht werden.

An die Allerdurchlauchtigsten, sowohl Majestäten als Königl. Hoheiten
habe Anfang October nach dem bekannten Formular unmittelbar die Bitt¬
schreiben gerichtet. Die meisten Documente sind formell und in gnädigsten
Ausdrücken eingegangen. Bon Braunschweig aus tröstet man mich auf die
Wiederkunft des Herzogs; von Brüssel her habe noch nichts vernommen. Da
die Ausdrücke meines Schreibens allgemein sind, weder Luxemburg besonders,
noch das ganze Königreich überhaupt aussprechen, so wäre die Frage ob
Seine Excellenz Herr Graf von Grüner, dem ich mich angelegentlichst zu
empfehlen bitte, vielleicht in die Sache, wie sie schwebt, gefällig einwirken
wollten. Wäre das Privilegium auf das Königreich nicht zu erlangen, so
würde man wenigstens wegen Luxemburg beruhigt.


Mit vorzüglichster Hochachtung
diesmal in Trauer und Sorgen
Ew. Excellenz
ganz gehorsamster Diener

Weimar
d. 18. Dezember
1825.


I W. v. Goethe.
9.

Ew. Excellenz.

vergönnen, daß ich am Ende des Jahres zurückschauend auf so manche
Pflichten, welche mir im Laufe desselben zu erfüllen nicht gegeben war, auch
der für mich so wichtigen Angelegenheit gedenke und vor allem die geneigte Theil¬
nahme dankbar anerkenne, welche dieselben mir haben erzeigen wollen; wie
ich sodann den treusten und aufrichtigsten Wünschen die Bitte hinzufüge auch in
der Folge möge gleicher Antheil gefällig und mir im vorliegenden Geschäft
eine einsichtige Leitung ferner nicht versagt fein.

Die Privilegien der vier freyen Städte sind nunmehr angelangt durch
gefällige Vermittelung des Herrn von Leonhardi, das von Frankfurt und
Lübeck; durch Ew. Excellenz das von Bremen und Hamburg. Jene mit
einem Schreiben unterzeichnet Danz, diese mit dem Namen Gries.

In dem Verzeichnis; der verehrlichen Bevollmächtigten an einem hohen
Bundestage finde ich ersteren als Gesandten der vier freyen Städten bezeichnet;
der letztere unterschreibt sich in dem Erlaß vom 13. September als Gesandter
der freyen Stadt Hamburg. Hiebey entsteht die Frage, ist Herr Syndicus
Danz Gesandter der drey ersten Städte geblieben? und sollte es hinreichend


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[0278] Herr von Nagler verspricht in dem Sinne der schon am hohen Bundes¬ tage gethanen Erklärung gleichfalls nächstens ein hinreichendes Document. Die Form eines Privilegiums scheint dort nicht angenehm zu seyn. Eine bestimmte vom Minister des Innern und Aeußern vollzogene zusichernde Er¬ öffnung hält man für hinreichend. Abzuwarten ist auf alle Fälle was man dort belieben wird; auf jede Art wird wohl der Zweck erreicht werden. An die Allerdurchlauchtigsten, sowohl Majestäten als Königl. Hoheiten habe Anfang October nach dem bekannten Formular unmittelbar die Bitt¬ schreiben gerichtet. Die meisten Documente sind formell und in gnädigsten Ausdrücken eingegangen. Bon Braunschweig aus tröstet man mich auf die Wiederkunft des Herzogs; von Brüssel her habe noch nichts vernommen. Da die Ausdrücke meines Schreibens allgemein sind, weder Luxemburg besonders, noch das ganze Königreich überhaupt aussprechen, so wäre die Frage ob Seine Excellenz Herr Graf von Grüner, dem ich mich angelegentlichst zu empfehlen bitte, vielleicht in die Sache, wie sie schwebt, gefällig einwirken wollten. Wäre das Privilegium auf das Königreich nicht zu erlangen, so würde man wenigstens wegen Luxemburg beruhigt. Mit vorzüglichster Hochachtung diesmal in Trauer und Sorgen Ew. Excellenz ganz gehorsamster Diener Weimar d. 18. Dezember 1825. I W. v. Goethe. 9. Ew. Excellenz. vergönnen, daß ich am Ende des Jahres zurückschauend auf so manche Pflichten, welche mir im Laufe desselben zu erfüllen nicht gegeben war, auch der für mich so wichtigen Angelegenheit gedenke und vor allem die geneigte Theil¬ nahme dankbar anerkenne, welche dieselben mir haben erzeigen wollen; wie ich sodann den treusten und aufrichtigsten Wünschen die Bitte hinzufüge auch in der Folge möge gleicher Antheil gefällig und mir im vorliegenden Geschäft eine einsichtige Leitung ferner nicht versagt fein. Die Privilegien der vier freyen Städte sind nunmehr angelangt durch gefällige Vermittelung des Herrn von Leonhardi, das von Frankfurt und Lübeck; durch Ew. Excellenz das von Bremen und Hamburg. Jene mit einem Schreiben unterzeichnet Danz, diese mit dem Namen Gries. In dem Verzeichnis; der verehrlichen Bevollmächtigten an einem hohen Bundestage finde ich ersteren als Gesandten der vier freyen Städten bezeichnet; der letztere unterschreibt sich in dem Erlaß vom 13. September als Gesandter der freyen Stadt Hamburg. Hiebey entsteht die Frage, ist Herr Syndicus Danz Gesandter der drey ersten Städte geblieben? und sollte es hinreichend

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359152/278>, abgerufen am 05.05.2024.