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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band.

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lastet und verarmt war, daß der neuerwählte vorerst nur wenig Beihülfe von
daher zu erwarten hatte.




Volksmedizin.
Von Moritz Busch. II.

Die Reihe von Rezepten und Manipulationen, nach welcher die letzten
Heilmethoden im vorhergehenden Abschnitte hinüberleiteten, umfaßte die soge¬
nannten sympathetischen Kuren, mit deren verschiedenen Arten die Leser
nunmehr bekannt gemacht werden sollen. sympathetische Kuren sind solche
Versuche, Krankheiten zu Heilen, bei denen äußerlich gar keine Beziehung der
Eigenschaften des Heilmittels zu denjenigen der zu heilenden Person wahr¬
nehmbar ist, hänfig nicht einmal eine Einführung des Mittels in den Körper
des Kranken oder eine Berührung des letzteren mit dem ersteren stattfindet,
sondern vorausgesetzt wird, daß ein geheimnißvoller Zusammenhang des Men-
schenleibes mit gewissen Gestirnen, Pflanzen, andern Menschen u. d. und eine
Wechselwirkung der in beiden verborgenen Kräfte bestehe, die man durch ge¬
wisse Handgriffe und Sprüche zu bestimmten Zeiten in Bewegung setzen, und
dnrch welche man den Kranken von seinem Uebel befreien könne. Ferner ist
bei ihnen gewöhnlich fester Glaube des Kranken an den Erfolg der Kur Haupt-
bedingung, und dieser Glaube scheint in der That bisweilen zu helfen, doch
kann dies auch auf Täuschung beruhen. Häufig wird noch Anderes als un¬
bedingt nothwendig oder doch sehr förderlich verlangt. Es wird u. A. für er¬
forderlich erklärt, daß der zu Heilende während der Anwendung des Mittels
drei Tage keinen Fremden ins Haus lasse oder neun Tage nichts aus der
Wirthschaft fortgehe, was namentlich in Westpreußen und Franken Vorschrift
ist. Mit Ausnahme des bei solchen Kuren hänfig angewandten Besprechens
oder Segnens muß sodann bei der Prozedur unbedingtes Schweigen herrschen,
wenn sie gelingen soll. Ferner ist eine sehr gewöhnliche Bedingung die, daß
die mit dem Kranken vorzunehmende Handlung von einer Person des andern
Geschlechts vollzogen werde, die mit jenem überdies nicht zu nahe verwandt
sein darf. Dagegen schreiben die Regeln bei manchen Arten dieses Zaubers
vor, daß Arzt und Kranker denselben Taufnamen führen. Eine große Rolle
spielen bei derartigen Heilversnchen die Zahlen Drei und Neun. Sodann gilt


lastet und verarmt war, daß der neuerwählte vorerst nur wenig Beihülfe von
daher zu erwarten hatte.




Volksmedizin.
Von Moritz Busch. II.

Die Reihe von Rezepten und Manipulationen, nach welcher die letzten
Heilmethoden im vorhergehenden Abschnitte hinüberleiteten, umfaßte die soge¬
nannten sympathetischen Kuren, mit deren verschiedenen Arten die Leser
nunmehr bekannt gemacht werden sollen. sympathetische Kuren sind solche
Versuche, Krankheiten zu Heilen, bei denen äußerlich gar keine Beziehung der
Eigenschaften des Heilmittels zu denjenigen der zu heilenden Person wahr¬
nehmbar ist, hänfig nicht einmal eine Einführung des Mittels in den Körper
des Kranken oder eine Berührung des letzteren mit dem ersteren stattfindet,
sondern vorausgesetzt wird, daß ein geheimnißvoller Zusammenhang des Men-
schenleibes mit gewissen Gestirnen, Pflanzen, andern Menschen u. d. und eine
Wechselwirkung der in beiden verborgenen Kräfte bestehe, die man durch ge¬
wisse Handgriffe und Sprüche zu bestimmten Zeiten in Bewegung setzen, und
dnrch welche man den Kranken von seinem Uebel befreien könne. Ferner ist
bei ihnen gewöhnlich fester Glaube des Kranken an den Erfolg der Kur Haupt-
bedingung, und dieser Glaube scheint in der That bisweilen zu helfen, doch
kann dies auch auf Täuschung beruhen. Häufig wird noch Anderes als un¬
bedingt nothwendig oder doch sehr förderlich verlangt. Es wird u. A. für er¬
forderlich erklärt, daß der zu Heilende während der Anwendung des Mittels
drei Tage keinen Fremden ins Haus lasse oder neun Tage nichts aus der
Wirthschaft fortgehe, was namentlich in Westpreußen und Franken Vorschrift
ist. Mit Ausnahme des bei solchen Kuren hänfig angewandten Besprechens
oder Segnens muß sodann bei der Prozedur unbedingtes Schweigen herrschen,
wenn sie gelingen soll. Ferner ist eine sehr gewöhnliche Bedingung die, daß
die mit dem Kranken vorzunehmende Handlung von einer Person des andern
Geschlechts vollzogen werde, die mit jenem überdies nicht zu nahe verwandt
sein darf. Dagegen schreiben die Regeln bei manchen Arten dieses Zaubers
vor, daß Arzt und Kranker denselben Taufnamen führen. Eine große Rolle
spielen bei derartigen Heilversnchen die Zahlen Drei und Neun. Sodann gilt


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[0178] lastet und verarmt war, daß der neuerwählte vorerst nur wenig Beihülfe von daher zu erwarten hatte. Volksmedizin. Von Moritz Busch. II. Die Reihe von Rezepten und Manipulationen, nach welcher die letzten Heilmethoden im vorhergehenden Abschnitte hinüberleiteten, umfaßte die soge¬ nannten sympathetischen Kuren, mit deren verschiedenen Arten die Leser nunmehr bekannt gemacht werden sollen. sympathetische Kuren sind solche Versuche, Krankheiten zu Heilen, bei denen äußerlich gar keine Beziehung der Eigenschaften des Heilmittels zu denjenigen der zu heilenden Person wahr¬ nehmbar ist, hänfig nicht einmal eine Einführung des Mittels in den Körper des Kranken oder eine Berührung des letzteren mit dem ersteren stattfindet, sondern vorausgesetzt wird, daß ein geheimnißvoller Zusammenhang des Men- schenleibes mit gewissen Gestirnen, Pflanzen, andern Menschen u. d. und eine Wechselwirkung der in beiden verborgenen Kräfte bestehe, die man durch ge¬ wisse Handgriffe und Sprüche zu bestimmten Zeiten in Bewegung setzen, und dnrch welche man den Kranken von seinem Uebel befreien könne. Ferner ist bei ihnen gewöhnlich fester Glaube des Kranken an den Erfolg der Kur Haupt- bedingung, und dieser Glaube scheint in der That bisweilen zu helfen, doch kann dies auch auf Täuschung beruhen. Häufig wird noch Anderes als un¬ bedingt nothwendig oder doch sehr förderlich verlangt. Es wird u. A. für er¬ forderlich erklärt, daß der zu Heilende während der Anwendung des Mittels drei Tage keinen Fremden ins Haus lasse oder neun Tage nichts aus der Wirthschaft fortgehe, was namentlich in Westpreußen und Franken Vorschrift ist. Mit Ausnahme des bei solchen Kuren hänfig angewandten Besprechens oder Segnens muß sodann bei der Prozedur unbedingtes Schweigen herrschen, wenn sie gelingen soll. Ferner ist eine sehr gewöhnliche Bedingung die, daß die mit dem Kranken vorzunehmende Handlung von einer Person des andern Geschlechts vollzogen werde, die mit jenem überdies nicht zu nahe verwandt sein darf. Dagegen schreiben die Regeln bei manchen Arten dieses Zaubers vor, daß Arzt und Kranker denselben Taufnamen führen. Eine große Rolle spielen bei derartigen Heilversnchen die Zahlen Drei und Neun. Sodann gilt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157645/178>, abgerufen am 05.05.2024.