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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal.

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nach der russischen, bald nach der englischen Seite, hatte ihm geschadet. Nicht
mehr nannte ihn sein Volk "Badaulet", den Glücklichen, und der Boden unter
seinen Füßen wankte, als die Chinesen herannahten. Der einst ruhmreiche
Eroberer begab sich ans die Flucht und wurde auf dieser von Hakim Chan
Torate erschossen, einem Sohne jenes Buzarg Chan, den er selbst einst treulos
verlassen. Im Dezember 1877 war ganz Ostturkestan wieder den Chinesen
unterworfen.

Es war nur ein kurzes Aufleuchten, dieses Reich Kaschgar, Dschiti-Schehr
oder Ostturkestan, wie es jetzt noch auf unseren Karten verzeichnet steht, die
nun wieder die chinesische Farbe zwischen das obligate Grün Rußland's und
das Roth Britisch-Jndien's schieben werden. Die ganze zentralasiatische Politik
beider Großmächte wird aber nach dieser Richtung hin eine andere werden;
hier ist ein Aufeinanderplatzen nicht mehr zu fürchten, denn ein Krieg mit
China ist eine andere Sache als eine Fehde mit Afghanistan.




politische Iriefe.
IV.
Die Strafgewalt des Reichstages.

Warum der Gesetzentwurf über die Strafgewalt des Reichstages für diese
Session dem Bundestage und Reichstage hat unterbreitet werden müssen, mag
einem Beobachter der Handlungsweise des Fürsten Bismarck einiges Kopfzer¬
brechen verursachen. Der Staatsmann, von dem das klassische Wort herrührt:
"Wer in einer großen Aufgabe begriffen ist, darf sich nicht auf heterogene
Händel einlassen", welchen Grund konnte er finden, die Klärung der Gedanken
über die Zollreform, die bei den so lange in eine einseitige Richtung gelenkten
Geistern ein sehr mühsames Werk ist, durch die heterogene Frage der parla¬
mentarischen Disziplin zu kreuzen? Ein Theil der Antwort mag in der Er¬
wägung liegen, daß der Fürst nichts halb thut, und daß die Unterdrückung
der öffentlichen Agitation der Sozialdemokraten nur halb vollbracht erscheinen
muß, so lange die Reden ihrer Abgeordneten durch das Reichstagsprivilegium
geschützt sind. Man hätte nun freilich, wie bei der Berathung im Reichstage
von den Freikonservativen vorgeschlagen worden, sich darauf beschränken können,
stir die Dauer des Sozialistengesetzes die im Sinne dieses Gesetzes strafbaren
Aeußerungen der sozialdemokratischen Redner von dem Reichstagsprivilegium


nach der russischen, bald nach der englischen Seite, hatte ihm geschadet. Nicht
mehr nannte ihn sein Volk „Badaulet", den Glücklichen, und der Boden unter
seinen Füßen wankte, als die Chinesen herannahten. Der einst ruhmreiche
Eroberer begab sich ans die Flucht und wurde auf dieser von Hakim Chan
Torate erschossen, einem Sohne jenes Buzarg Chan, den er selbst einst treulos
verlassen. Im Dezember 1877 war ganz Ostturkestan wieder den Chinesen
unterworfen.

Es war nur ein kurzes Aufleuchten, dieses Reich Kaschgar, Dschiti-Schehr
oder Ostturkestan, wie es jetzt noch auf unseren Karten verzeichnet steht, die
nun wieder die chinesische Farbe zwischen das obligate Grün Rußland's und
das Roth Britisch-Jndien's schieben werden. Die ganze zentralasiatische Politik
beider Großmächte wird aber nach dieser Richtung hin eine andere werden;
hier ist ein Aufeinanderplatzen nicht mehr zu fürchten, denn ein Krieg mit
China ist eine andere Sache als eine Fehde mit Afghanistan.




politische Iriefe.
IV.
Die Strafgewalt des Reichstages.

Warum der Gesetzentwurf über die Strafgewalt des Reichstages für diese
Session dem Bundestage und Reichstage hat unterbreitet werden müssen, mag
einem Beobachter der Handlungsweise des Fürsten Bismarck einiges Kopfzer¬
brechen verursachen. Der Staatsmann, von dem das klassische Wort herrührt:
«Wer in einer großen Aufgabe begriffen ist, darf sich nicht auf heterogene
Händel einlassen", welchen Grund konnte er finden, die Klärung der Gedanken
über die Zollreform, die bei den so lange in eine einseitige Richtung gelenkten
Geistern ein sehr mühsames Werk ist, durch die heterogene Frage der parla¬
mentarischen Disziplin zu kreuzen? Ein Theil der Antwort mag in der Er¬
wägung liegen, daß der Fürst nichts halb thut, und daß die Unterdrückung
der öffentlichen Agitation der Sozialdemokraten nur halb vollbracht erscheinen
muß, so lange die Reden ihrer Abgeordneten durch das Reichstagsprivilegium
geschützt sind. Man hätte nun freilich, wie bei der Berathung im Reichstage
von den Freikonservativen vorgeschlagen worden, sich darauf beschränken können,
stir die Dauer des Sozialistengesetzes die im Sinne dieses Gesetzes strafbaren
Aeußerungen der sozialdemokratischen Redner von dem Reichstagsprivilegium


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[0457] nach der russischen, bald nach der englischen Seite, hatte ihm geschadet. Nicht mehr nannte ihn sein Volk „Badaulet", den Glücklichen, und der Boden unter seinen Füßen wankte, als die Chinesen herannahten. Der einst ruhmreiche Eroberer begab sich ans die Flucht und wurde auf dieser von Hakim Chan Torate erschossen, einem Sohne jenes Buzarg Chan, den er selbst einst treulos verlassen. Im Dezember 1877 war ganz Ostturkestan wieder den Chinesen unterworfen. Es war nur ein kurzes Aufleuchten, dieses Reich Kaschgar, Dschiti-Schehr oder Ostturkestan, wie es jetzt noch auf unseren Karten verzeichnet steht, die nun wieder die chinesische Farbe zwischen das obligate Grün Rußland's und das Roth Britisch-Jndien's schieben werden. Die ganze zentralasiatische Politik beider Großmächte wird aber nach dieser Richtung hin eine andere werden; hier ist ein Aufeinanderplatzen nicht mehr zu fürchten, denn ein Krieg mit China ist eine andere Sache als eine Fehde mit Afghanistan. politische Iriefe. IV. Die Strafgewalt des Reichstages. Warum der Gesetzentwurf über die Strafgewalt des Reichstages für diese Session dem Bundestage und Reichstage hat unterbreitet werden müssen, mag einem Beobachter der Handlungsweise des Fürsten Bismarck einiges Kopfzer¬ brechen verursachen. Der Staatsmann, von dem das klassische Wort herrührt: «Wer in einer großen Aufgabe begriffen ist, darf sich nicht auf heterogene Händel einlassen", welchen Grund konnte er finden, die Klärung der Gedanken über die Zollreform, die bei den so lange in eine einseitige Richtung gelenkten Geistern ein sehr mühsames Werk ist, durch die heterogene Frage der parla¬ mentarischen Disziplin zu kreuzen? Ein Theil der Antwort mag in der Er¬ wägung liegen, daß der Fürst nichts halb thut, und daß die Unterdrückung der öffentlichen Agitation der Sozialdemokraten nur halb vollbracht erscheinen muß, so lange die Reden ihrer Abgeordneten durch das Reichstagsprivilegium geschützt sind. Man hätte nun freilich, wie bei der Berathung im Reichstage von den Freikonservativen vorgeschlagen worden, sich darauf beschränken können, stir die Dauer des Sozialistengesetzes die im Sinne dieses Gesetzes strafbaren Aeußerungen der sozialdemokratischen Redner von dem Reichstagsprivilegium

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_141412/457>, abgerufen am 06.05.2024.