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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Literatur.
Herzog Wels VI. und sein Sohn. Von I>. S, Adler. Hannover, Hel-
wingschc Verlagsbuchhandlung (Th. Micrzinsky, königl. Hofbuchhändler), 1331.

Es siud im allgemeinen sehr dürftige Nachrichten, die wir über das bewegte
und ruhelose Leben des Herzogs Wels VI., der als Oheim Heinrichs des Löwen
und im Besitze reicher Güter in Schwaben und Baiern, endlich als Herzog von
Spoleto und Markgraf von Tuscien eine hervorragende Stellung im Kampfe zwischen
den Hohenstaufen und den Welsen, zwischen der kaiserlichen Macht und dein Papst¬
thum einnahm, besitzen. Da die Biographie Weiss, welche Behrens 1329 herausgab,
bei dem gewaltigen Aufschwung, welchen die Geschichtsforschung seit jeuer Zeit ge¬
nommen hat, und bei der Fülle seither veröffentlichter Urkunden- und Quelleuwerke
als veraltet augesehen werden muß, war der Versuch, mit Benutzung neuerer Unter¬
suchungen das gesammte Material nochmaliger Durchforschung zu unterziehen, mit
Dank zu begrüße".

Mit großem Fleiße stellt Adler die spärlichen Mittheilungen, die wir über
Herzog Wels haben, zusammen und sucht dieselben in Zusammenhang mit der Reichs¬
geschichte zu bringen. Daß ihm dies in jedem Falle gelungen sei. und daß wir
nun ein klares Bild von der politischen Thätigkeit des Herzogs gewonnen haben,
können wir nicht behaupten. Der Grund hierfür ist wohl hauptsächlich in der mangel¬
haften Ueberlieferung zu suchen und ein Borwnrf dein fleißigen Verfasser deswegen
nicht zu machen.


Die christliche Ehe und ihre modernen Gegner. Von Wilhelm Glock,
Stadtvicar in Baden-Baden. Karlsruhe und Leipzig, H. Renther, 1331.

Um die Frage über die Ehe, die so sehr und so tief in das familiäre, staat¬
liche, sociale und kirchliche Leben der Völker und der einzelnen hineingreift, allseitig
zu beleuchten und zu lösen und alle Angriffe, die auf die christliche Ehe erfolgt sind,
zurückzuweisen, bedient sich der Verfasser der historisch-genetischen Methode.

Nachdem er die christliche Ehe gegenüber der römischen, griechischen und jüdischen
als eine höhere charnkterisirt hat, als "die auf der Geschlechtsgemeinschaft beruhende,
ihrer Idee nach unauflösliche, Kindererzeugung bezweckende, totale leiblich-geistige
Lebensgemeinschaft von Mann und Weib," schildert der Verfasser sie in ihren wesent¬
lichen geschichtlichen Erscheinungsformen bis zur Fixirung des katholischen Ehebegriffs
auf dem Tridcntincr Concil. Da hier die größere Heiligkeit und Verdienstlichkeit
des ehrlosen Lebens die allgemeine Anerkennung erhielt, war damit für immer die
krankhafte Seite des katholischen Ehrbegriffs bestimmt. Weiter zeigt der Verfasser,
wie die Reformation den ursprünglichen und unverfälschten christlichen Ehebegriff,
gegenüber dem katholischen Ehesacramcnt und den päpstlichen Ehedispcnsen und Ehe¬
hindernissen zum Ausdruck und zur Anerkennung brachte, und wie der Protestantis¬
mus, den veränderten socialen und politischen Zeitverhältnissen Rechnung tragend
den sacramentalen Charakter der Ehe, sowie das rigorose, absolute und ausnahms-
lose Scheidungsverbot der katholischen Kirche als nnbiblisch und unchristlich verwarf.
Im folgenden wirft der Verfasser noch einen Blick auf das letzte Jahrhundert mit
seinen rativnalisirenden und matcrialisircnden Theologen und Philosophen, welche
die Ehe lediglich als einen auf der Basis geschlechtlicher Bereinigung ruhenden Ver¬
trag definirten, und nachdem er kurz die auf die Ehe bezüglichen Gesetze Friedrichs II.,


Literatur.
Herzog Wels VI. und sein Sohn. Von I>. S, Adler. Hannover, Hel-
wingschc Verlagsbuchhandlung (Th. Micrzinsky, königl. Hofbuchhändler), 1331.

Es siud im allgemeinen sehr dürftige Nachrichten, die wir über das bewegte
und ruhelose Leben des Herzogs Wels VI., der als Oheim Heinrichs des Löwen
und im Besitze reicher Güter in Schwaben und Baiern, endlich als Herzog von
Spoleto und Markgraf von Tuscien eine hervorragende Stellung im Kampfe zwischen
den Hohenstaufen und den Welsen, zwischen der kaiserlichen Macht und dein Papst¬
thum einnahm, besitzen. Da die Biographie Weiss, welche Behrens 1329 herausgab,
bei dem gewaltigen Aufschwung, welchen die Geschichtsforschung seit jeuer Zeit ge¬
nommen hat, und bei der Fülle seither veröffentlichter Urkunden- und Quelleuwerke
als veraltet augesehen werden muß, war der Versuch, mit Benutzung neuerer Unter¬
suchungen das gesammte Material nochmaliger Durchforschung zu unterziehen, mit
Dank zu begrüße«.

Mit großem Fleiße stellt Adler die spärlichen Mittheilungen, die wir über
Herzog Wels haben, zusammen und sucht dieselben in Zusammenhang mit der Reichs¬
geschichte zu bringen. Daß ihm dies in jedem Falle gelungen sei. und daß wir
nun ein klares Bild von der politischen Thätigkeit des Herzogs gewonnen haben,
können wir nicht behaupten. Der Grund hierfür ist wohl hauptsächlich in der mangel¬
haften Ueberlieferung zu suchen und ein Borwnrf dein fleißigen Verfasser deswegen
nicht zu machen.


Die christliche Ehe und ihre modernen Gegner. Von Wilhelm Glock,
Stadtvicar in Baden-Baden. Karlsruhe und Leipzig, H. Renther, 1331.

Um die Frage über die Ehe, die so sehr und so tief in das familiäre, staat¬
liche, sociale und kirchliche Leben der Völker und der einzelnen hineingreift, allseitig
zu beleuchten und zu lösen und alle Angriffe, die auf die christliche Ehe erfolgt sind,
zurückzuweisen, bedient sich der Verfasser der historisch-genetischen Methode.

Nachdem er die christliche Ehe gegenüber der römischen, griechischen und jüdischen
als eine höhere charnkterisirt hat, als „die auf der Geschlechtsgemeinschaft beruhende,
ihrer Idee nach unauflösliche, Kindererzeugung bezweckende, totale leiblich-geistige
Lebensgemeinschaft von Mann und Weib," schildert der Verfasser sie in ihren wesent¬
lichen geschichtlichen Erscheinungsformen bis zur Fixirung des katholischen Ehebegriffs
auf dem Tridcntincr Concil. Da hier die größere Heiligkeit und Verdienstlichkeit
des ehrlosen Lebens die allgemeine Anerkennung erhielt, war damit für immer die
krankhafte Seite des katholischen Ehrbegriffs bestimmt. Weiter zeigt der Verfasser,
wie die Reformation den ursprünglichen und unverfälschten christlichen Ehebegriff,
gegenüber dem katholischen Ehesacramcnt und den päpstlichen Ehedispcnsen und Ehe¬
hindernissen zum Ausdruck und zur Anerkennung brachte, und wie der Protestantis¬
mus, den veränderten socialen und politischen Zeitverhältnissen Rechnung tragend
den sacramentalen Charakter der Ehe, sowie das rigorose, absolute und ausnahms-
lose Scheidungsverbot der katholischen Kirche als nnbiblisch und unchristlich verwarf.
Im folgenden wirft der Verfasser noch einen Blick auf das letzte Jahrhundert mit
seinen rativnalisirenden und matcrialisircnden Theologen und Philosophen, welche
die Ehe lediglich als einen auf der Basis geschlechtlicher Bereinigung ruhenden Ver¬
trag definirten, und nachdem er kurz die auf die Ehe bezüglichen Gesetze Friedrichs II.,


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[0211] Literatur. Herzog Wels VI. und sein Sohn. Von I>. S, Adler. Hannover, Hel- wingschc Verlagsbuchhandlung (Th. Micrzinsky, königl. Hofbuchhändler), 1331. Es siud im allgemeinen sehr dürftige Nachrichten, die wir über das bewegte und ruhelose Leben des Herzogs Wels VI., der als Oheim Heinrichs des Löwen und im Besitze reicher Güter in Schwaben und Baiern, endlich als Herzog von Spoleto und Markgraf von Tuscien eine hervorragende Stellung im Kampfe zwischen den Hohenstaufen und den Welsen, zwischen der kaiserlichen Macht und dein Papst¬ thum einnahm, besitzen. Da die Biographie Weiss, welche Behrens 1329 herausgab, bei dem gewaltigen Aufschwung, welchen die Geschichtsforschung seit jeuer Zeit ge¬ nommen hat, und bei der Fülle seither veröffentlichter Urkunden- und Quelleuwerke als veraltet augesehen werden muß, war der Versuch, mit Benutzung neuerer Unter¬ suchungen das gesammte Material nochmaliger Durchforschung zu unterziehen, mit Dank zu begrüße«. Mit großem Fleiße stellt Adler die spärlichen Mittheilungen, die wir über Herzog Wels haben, zusammen und sucht dieselben in Zusammenhang mit der Reichs¬ geschichte zu bringen. Daß ihm dies in jedem Falle gelungen sei. und daß wir nun ein klares Bild von der politischen Thätigkeit des Herzogs gewonnen haben, können wir nicht behaupten. Der Grund hierfür ist wohl hauptsächlich in der mangel¬ haften Ueberlieferung zu suchen und ein Borwnrf dein fleißigen Verfasser deswegen nicht zu machen. Die christliche Ehe und ihre modernen Gegner. Von Wilhelm Glock, Stadtvicar in Baden-Baden. Karlsruhe und Leipzig, H. Renther, 1331. Um die Frage über die Ehe, die so sehr und so tief in das familiäre, staat¬ liche, sociale und kirchliche Leben der Völker und der einzelnen hineingreift, allseitig zu beleuchten und zu lösen und alle Angriffe, die auf die christliche Ehe erfolgt sind, zurückzuweisen, bedient sich der Verfasser der historisch-genetischen Methode. Nachdem er die christliche Ehe gegenüber der römischen, griechischen und jüdischen als eine höhere charnkterisirt hat, als „die auf der Geschlechtsgemeinschaft beruhende, ihrer Idee nach unauflösliche, Kindererzeugung bezweckende, totale leiblich-geistige Lebensgemeinschaft von Mann und Weib," schildert der Verfasser sie in ihren wesent¬ lichen geschichtlichen Erscheinungsformen bis zur Fixirung des katholischen Ehebegriffs auf dem Tridcntincr Concil. Da hier die größere Heiligkeit und Verdienstlichkeit des ehrlosen Lebens die allgemeine Anerkennung erhielt, war damit für immer die krankhafte Seite des katholischen Ehrbegriffs bestimmt. Weiter zeigt der Verfasser, wie die Reformation den ursprünglichen und unverfälschten christlichen Ehebegriff, gegenüber dem katholischen Ehesacramcnt und den päpstlichen Ehedispcnsen und Ehe¬ hindernissen zum Ausdruck und zur Anerkennung brachte, und wie der Protestantis¬ mus, den veränderten socialen und politischen Zeitverhältnissen Rechnung tragend den sacramentalen Charakter der Ehe, sowie das rigorose, absolute und ausnahms- lose Scheidungsverbot der katholischen Kirche als nnbiblisch und unchristlich verwarf. Im folgenden wirft der Verfasser noch einen Blick auf das letzte Jahrhundert mit seinen rativnalisirenden und matcrialisircnden Theologen und Philosophen, welche die Ehe lediglich als einen auf der Basis geschlechtlicher Bereinigung ruhenden Ver¬ trag definirten, und nachdem er kurz die auf die Ehe bezüglichen Gesetze Friedrichs II.,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/211>, abgerufen am 07.05.2024.