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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Zur Jndianerfrage,

Es bleibt noch eins übrig: man nimmt ihn in Zwangserziehung, Nach Z 1
des Gesetzes vom 13, März 1878 ist es möglich, Kinder von 6-12 Jahren,
welche in Gefahr der Verwahrlosung stehen, zwangsweise in einer Anstalt oder einer
sichern Familie unterzubringen. Wenn bei irgend einem, so traf dies bei Zeidler-
Neumann zu. Die Entscheidung hierüber hat das Vormundschaftsgericht, es wurde
also ein dahingehender Antrag beim Vormundschaftsgerichte gestellt. Das Gericht
machte sich nach Verlauf eines Vierteljahres schlüssig, und zwar dahin, daß das
Urtheil auf Zwangserziehung nicht gefällt werden könne. Denn wenn auch Schwamm
völlig verwahrlost sei, die Verhältnisse desselben die Unterbringung in einer Anstalt
mich dringend forderten, so läge doch keine "strafbare Handlung" im Sinne des
Gesetzes, als etwa ein Kartoffeldiebstahl oder eine Verurtheilung wegen Bettelns vor,
welche der allegirtc Paragraph des Gesetzes vom 13. März 1873 ausdrücklich fordere.

"Die Sache wird immer schöner! Jetzt thäte es noth, daß man dem Jungen
unter die Hand gäbe, eine Mütze voll Kirschen zu mausen, um ihn bessern zu können!

Der Herr Bürgermeister lächelte still und sprach: "Das hätte ich Ihnen vorher
sagen können. Hat man die Sorte erst in der Stadt, so wird man sie nie wieder los,"

"Aber wir können doch die Stadtthore nicht zumachen und sprechen: Bleibt
wo ihr herkommt?"

"Warum nicht? Das beste wäre es schon, es behielte jeder seine Lumpen selber,"

"Nein, Herr Bürgermeister! Sagen Sie das nicht. Rühren Sie nicht an die
Errungenschaft der Freizügigkeit, das Palladium wahrhaft bürgerlicher Freiheit,"
"

"Wenn uns aber Ihr Palladium zu Grunde richtet?

"Der gesunde Sinn des Volkes wird schon das rechte selber treffen. Der
Maugel des Gemeinsinns muß durch Bildung überwunden werden. Die Schule
muß die Erziehung des Volkes übernehmen, und wenn das Volk erst reif ist, so
sollen Sie sehen, daß unsre Gesetze auch ausreichend sind."

"Hin! dann würde ich vorschlagen, einen kleinen Cursus Nationalökonomie
in der Freischule einzuführen, damit die Kerls später nicht leichtsinnig heiraten und
das Gemeinwohl durch ihre unnütze Nachkommenschaft schädigen,"

Der Herr Assessor hielt es für unter seiner Würde, hierauf zu antworten.

Unser Freund Gustav Schwamm aber setzt inzwischen das Geschäft mit un¬
geschwächten Kräften fort; er hofft, sich bis zum zwölften Jahre durchzudrücken, in
welchen! Alter er nicht mehr in Zwangserziehung genommen werden kann, um dünn
den nur zu sichern Lebenslauf ins -- Zuchthaus zu nehmen.


?, ^.


Zur Indianerfrage.

u den schwierigen Fragen, deren Lösung der Regierung und der
Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika schon seit
langer Zeit obliegt, gehört in erster Linie die Jndianerfrage.
Sie hat schon viel Millionen Dollars und Tausende von Menschen¬
leben gekostet. Unter der Administration des Präsidenten Haches
hat zwar der Minister des Innern, Karl Schurz, zu dessen Departement die


Grenzboten II, 1881, 5"
Zur Jndianerfrage,

Es bleibt noch eins übrig: man nimmt ihn in Zwangserziehung, Nach Z 1
des Gesetzes vom 13, März 1878 ist es möglich, Kinder von 6-12 Jahren,
welche in Gefahr der Verwahrlosung stehen, zwangsweise in einer Anstalt oder einer
sichern Familie unterzubringen. Wenn bei irgend einem, so traf dies bei Zeidler-
Neumann zu. Die Entscheidung hierüber hat das Vormundschaftsgericht, es wurde
also ein dahingehender Antrag beim Vormundschaftsgerichte gestellt. Das Gericht
machte sich nach Verlauf eines Vierteljahres schlüssig, und zwar dahin, daß das
Urtheil auf Zwangserziehung nicht gefällt werden könne. Denn wenn auch Schwamm
völlig verwahrlost sei, die Verhältnisse desselben die Unterbringung in einer Anstalt
mich dringend forderten, so läge doch keine „strafbare Handlung" im Sinne des
Gesetzes, als etwa ein Kartoffeldiebstahl oder eine Verurtheilung wegen Bettelns vor,
welche der allegirtc Paragraph des Gesetzes vom 13. März 1873 ausdrücklich fordere.

„Die Sache wird immer schöner! Jetzt thäte es noth, daß man dem Jungen
unter die Hand gäbe, eine Mütze voll Kirschen zu mausen, um ihn bessern zu können!

Der Herr Bürgermeister lächelte still und sprach: „Das hätte ich Ihnen vorher
sagen können. Hat man die Sorte erst in der Stadt, so wird man sie nie wieder los,"

„Aber wir können doch die Stadtthore nicht zumachen und sprechen: Bleibt
wo ihr herkommt?"

„Warum nicht? Das beste wäre es schon, es behielte jeder seine Lumpen selber,"

„Nein, Herr Bürgermeister! Sagen Sie das nicht. Rühren Sie nicht an die
Errungenschaft der Freizügigkeit, das Palladium wahrhaft bürgerlicher Freiheit,"
"

„Wenn uns aber Ihr Palladium zu Grunde richtet?

„Der gesunde Sinn des Volkes wird schon das rechte selber treffen. Der
Maugel des Gemeinsinns muß durch Bildung überwunden werden. Die Schule
muß die Erziehung des Volkes übernehmen, und wenn das Volk erst reif ist, so
sollen Sie sehen, daß unsre Gesetze auch ausreichend sind."

„Hin! dann würde ich vorschlagen, einen kleinen Cursus Nationalökonomie
in der Freischule einzuführen, damit die Kerls später nicht leichtsinnig heiraten und
das Gemeinwohl durch ihre unnütze Nachkommenschaft schädigen,"

Der Herr Assessor hielt es für unter seiner Würde, hierauf zu antworten.

Unser Freund Gustav Schwamm aber setzt inzwischen das Geschäft mit un¬
geschwächten Kräften fort; er hofft, sich bis zum zwölften Jahre durchzudrücken, in
welchen! Alter er nicht mehr in Zwangserziehung genommen werden kann, um dünn
den nur zu sichern Lebenslauf ins — Zuchthaus zu nehmen.


?, ^.


Zur Indianerfrage.

u den schwierigen Fragen, deren Lösung der Regierung und der
Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika schon seit
langer Zeit obliegt, gehört in erster Linie die Jndianerfrage.
Sie hat schon viel Millionen Dollars und Tausende von Menschen¬
leben gekostet. Unter der Administration des Präsidenten Haches
hat zwar der Minister des Innern, Karl Schurz, zu dessen Departement die


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[0469] Zur Jndianerfrage, Es bleibt noch eins übrig: man nimmt ihn in Zwangserziehung, Nach Z 1 des Gesetzes vom 13, März 1878 ist es möglich, Kinder von 6-12 Jahren, welche in Gefahr der Verwahrlosung stehen, zwangsweise in einer Anstalt oder einer sichern Familie unterzubringen. Wenn bei irgend einem, so traf dies bei Zeidler- Neumann zu. Die Entscheidung hierüber hat das Vormundschaftsgericht, es wurde also ein dahingehender Antrag beim Vormundschaftsgerichte gestellt. Das Gericht machte sich nach Verlauf eines Vierteljahres schlüssig, und zwar dahin, daß das Urtheil auf Zwangserziehung nicht gefällt werden könne. Denn wenn auch Schwamm völlig verwahrlost sei, die Verhältnisse desselben die Unterbringung in einer Anstalt mich dringend forderten, so läge doch keine „strafbare Handlung" im Sinne des Gesetzes, als etwa ein Kartoffeldiebstahl oder eine Verurtheilung wegen Bettelns vor, welche der allegirtc Paragraph des Gesetzes vom 13. März 1873 ausdrücklich fordere. „Die Sache wird immer schöner! Jetzt thäte es noth, daß man dem Jungen unter die Hand gäbe, eine Mütze voll Kirschen zu mausen, um ihn bessern zu können! Der Herr Bürgermeister lächelte still und sprach: „Das hätte ich Ihnen vorher sagen können. Hat man die Sorte erst in der Stadt, so wird man sie nie wieder los," „Aber wir können doch die Stadtthore nicht zumachen und sprechen: Bleibt wo ihr herkommt?" „Warum nicht? Das beste wäre es schon, es behielte jeder seine Lumpen selber," „Nein, Herr Bürgermeister! Sagen Sie das nicht. Rühren Sie nicht an die Errungenschaft der Freizügigkeit, das Palladium wahrhaft bürgerlicher Freiheit," " „Wenn uns aber Ihr Palladium zu Grunde richtet? „Der gesunde Sinn des Volkes wird schon das rechte selber treffen. Der Maugel des Gemeinsinns muß durch Bildung überwunden werden. Die Schule muß die Erziehung des Volkes übernehmen, und wenn das Volk erst reif ist, so sollen Sie sehen, daß unsre Gesetze auch ausreichend sind." „Hin! dann würde ich vorschlagen, einen kleinen Cursus Nationalökonomie in der Freischule einzuführen, damit die Kerls später nicht leichtsinnig heiraten und das Gemeinwohl durch ihre unnütze Nachkommenschaft schädigen," Der Herr Assessor hielt es für unter seiner Würde, hierauf zu antworten. Unser Freund Gustav Schwamm aber setzt inzwischen das Geschäft mit un¬ geschwächten Kräften fort; er hofft, sich bis zum zwölften Jahre durchzudrücken, in welchen! Alter er nicht mehr in Zwangserziehung genommen werden kann, um dünn den nur zu sichern Lebenslauf ins — Zuchthaus zu nehmen. ?, ^. Zur Indianerfrage. u den schwierigen Fragen, deren Lösung der Regierung und der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika schon seit langer Zeit obliegt, gehört in erster Linie die Jndianerfrage. Sie hat schon viel Millionen Dollars und Tausende von Menschen¬ leben gekostet. Unter der Administration des Präsidenten Haches hat zwar der Minister des Innern, Karl Schurz, zu dessen Departement die Grenzboten II, 1881, 5»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/469>, abgerufen am 06.05.2024.