Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Skizzen aus unser", heutigen Volksleben.

Nach näherm Eingehen auf die Data des Nomadenlebens des Zeidler, genannt
Schwamm, fand sich, daß er in Bienchen einige Tage länger als zwei Jahre doini-
cilirt hatte. Also war der Magistrat von Bienchen verpflichtet, den Knaben zu
übernehmen. Es erfolgte sogleich ein Schreiben an den betreffenden Magistrat,
worin ihm aufgegeben wurde, entweder 72 Mark Alimente zu zahlen, oder den
Knaben Gustav zu übernehmen. (In Parenthesi möge bemerkt sein, daß es Usance
ist, daß ein Armenverbcmd dem andern möglichst hohe Beträge aufdictirt -- also
hier 72 Mark statt 43 Mark, ein rührendes Beispiel von Wohlthätigkeit ans
fremder Tasche.) Bienchen aber wollte keine 72 Mark zahlen, sondern ließ sich
den Gustav Schwamm schicken.

"Sehen Sie, Herr Bürgermeister, jedes Gesetz ist wie ein Handwerkszeug; es
genügt nicht, daß ein Messer gut sei, es muß mich von kräftiger und geschickter
Hand geführt werden. Auch die besten Gesetze sind in ungeeigneten Händen wir¬
kungslos."

Nach vier Wochen kam der Polizeicommissar herauf ius Bureau und war ganz
consternirt: "Naumann ist wieder da."

"Was?"

"Wie ich Ihnen sage, Neumann ist wieder da."

Es war wirklich so, und zugleich war auch ein Schreiben vom Bleitebener
Magistrate da. Neumann wurde inzwischen ins Armenhaus spedirt und das Schreibe"
gelesen, und darin stand: Es sei richtig, daß Zeidler 2 Jahre 4 Tage in Bie

chen gelebt habe. Da er aber seineu Aufenthalt mit einem zweimonatlichen Gefäng¬
nisse begonnen habe, nach F 12 des Gesetzes . . . u. s. w. ein unfreiwillig begonnener
Aufenthalt den Unterstützungswohnsitz nicht begründe, so sende man den Knaben zurück
und liquidire so und so viel Kosten, um deren Zurückerstattnng man ersuche.

"Das ist doch aber um die Gelbsucht zu kriegen!"

Der Junge, welcher durch die Versendungen bereits den Hochglanz des Strolchen-
thums angenommen hatte, wurde nun für 43 Mark an den Sandfnhrmann Petersen
verdungen, welcher den Jungen zum Betteln zu gebrauchen gedachte. Aber auch
ihm lief er sofort davon. Weder Lehrer noch Polizei, weder Stock noch Güte
kamen mit ihm aus.

"Der Vater muß den Jungen zu sich nehmen, mag er heimatsberechtigt sein
wo auch immer."

Eine Erkundigung in der Fabrik zu Rippschütz ergab, daß Zeidler einen durch¬
schnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark habe und daß er auch seit mindestens
zwei Jahren ortsansässig sei. Halt, Rippschütz muß dran! Der Junge wurde
eingepackt, hingeschickt und -- war nach 14 Tagen wieder da. Schauderhaft!

Die Rippschützer Bauern bestritten die Verpflichtung, für den Zeidler zu zahlen,
da derselbe nicht ortsberechtigt sei. Er gehöre zu den Ortsarmen, empfange regel¬
mäßige Unterstützungen und könne also das Heimatsrecht in Rippschütz nicht er¬
werben.

"Was? Bei 20 Mark wöchentlichen Verdienst?" Ja wohl, die Bauern wiesen
dnrch Quittungen nach, daß sie monatlich 2ö Pfennige Almosen gezahlt hatten,
welche Zeidler, genannt Schwamm, pünktlich zusammen mit seinem Verdienste ver¬
trunken hatte. Nun seh' mir einer diese Schlauköpfc von Bauern! Da sie wohl wissen,
daß der Empfang von Almosen die Berechtigung zum Unterstützungswohnsitz auf¬
hebt, so drängen sie ihre kleinen Almosen förmlich auf, um vor den größern Ver¬
pflichtungen bewahrt zu bleibe". Und Gustav Schwamm, a,1ins Neumann, alws
Zeidler ist nicht fortzuschaffen.


Skizzen aus unser», heutigen Volksleben.

Nach näherm Eingehen auf die Data des Nomadenlebens des Zeidler, genannt
Schwamm, fand sich, daß er in Bienchen einige Tage länger als zwei Jahre doini-
cilirt hatte. Also war der Magistrat von Bienchen verpflichtet, den Knaben zu
übernehmen. Es erfolgte sogleich ein Schreiben an den betreffenden Magistrat,
worin ihm aufgegeben wurde, entweder 72 Mark Alimente zu zahlen, oder den
Knaben Gustav zu übernehmen. (In Parenthesi möge bemerkt sein, daß es Usance
ist, daß ein Armenverbcmd dem andern möglichst hohe Beträge aufdictirt — also
hier 72 Mark statt 43 Mark, ein rührendes Beispiel von Wohlthätigkeit ans
fremder Tasche.) Bienchen aber wollte keine 72 Mark zahlen, sondern ließ sich
den Gustav Schwamm schicken.

„Sehen Sie, Herr Bürgermeister, jedes Gesetz ist wie ein Handwerkszeug; es
genügt nicht, daß ein Messer gut sei, es muß mich von kräftiger und geschickter
Hand geführt werden. Auch die besten Gesetze sind in ungeeigneten Händen wir¬
kungslos."

Nach vier Wochen kam der Polizeicommissar herauf ius Bureau und war ganz
consternirt: „Naumann ist wieder da."

„Was?"

„Wie ich Ihnen sage, Neumann ist wieder da."

Es war wirklich so, und zugleich war auch ein Schreiben vom Bleitebener
Magistrate da. Neumann wurde inzwischen ins Armenhaus spedirt und das Schreibe»
gelesen, und darin stand: Es sei richtig, daß Zeidler 2 Jahre 4 Tage in Bie

chen gelebt habe. Da er aber seineu Aufenthalt mit einem zweimonatlichen Gefäng¬
nisse begonnen habe, nach F 12 des Gesetzes . . . u. s. w. ein unfreiwillig begonnener
Aufenthalt den Unterstützungswohnsitz nicht begründe, so sende man den Knaben zurück
und liquidire so und so viel Kosten, um deren Zurückerstattnng man ersuche.

„Das ist doch aber um die Gelbsucht zu kriegen!"

Der Junge, welcher durch die Versendungen bereits den Hochglanz des Strolchen-
thums angenommen hatte, wurde nun für 43 Mark an den Sandfnhrmann Petersen
verdungen, welcher den Jungen zum Betteln zu gebrauchen gedachte. Aber auch
ihm lief er sofort davon. Weder Lehrer noch Polizei, weder Stock noch Güte
kamen mit ihm aus.

„Der Vater muß den Jungen zu sich nehmen, mag er heimatsberechtigt sein
wo auch immer."

Eine Erkundigung in der Fabrik zu Rippschütz ergab, daß Zeidler einen durch¬
schnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark habe und daß er auch seit mindestens
zwei Jahren ortsansässig sei. Halt, Rippschütz muß dran! Der Junge wurde
eingepackt, hingeschickt und — war nach 14 Tagen wieder da. Schauderhaft!

Die Rippschützer Bauern bestritten die Verpflichtung, für den Zeidler zu zahlen,
da derselbe nicht ortsberechtigt sei. Er gehöre zu den Ortsarmen, empfange regel¬
mäßige Unterstützungen und könne also das Heimatsrecht in Rippschütz nicht er¬
werben.

„Was? Bei 20 Mark wöchentlichen Verdienst?" Ja wohl, die Bauern wiesen
dnrch Quittungen nach, daß sie monatlich 2ö Pfennige Almosen gezahlt hatten,
welche Zeidler, genannt Schwamm, pünktlich zusammen mit seinem Verdienste ver¬
trunken hatte. Nun seh' mir einer diese Schlauköpfc von Bauern! Da sie wohl wissen,
daß der Empfang von Almosen die Berechtigung zum Unterstützungswohnsitz auf¬
hebt, so drängen sie ihre kleinen Almosen förmlich auf, um vor den größern Ver¬
pflichtungen bewahrt zu bleibe». Und Gustav Schwamm, a,1ins Neumann, alws
Zeidler ist nicht fortzuschaffen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0468" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/150040"/>
            <fw type="header" place="top"> Skizzen aus unser», heutigen Volksleben.</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1577"> Nach näherm Eingehen auf die Data des Nomadenlebens des Zeidler, genannt<lb/>
Schwamm, fand sich, daß er in Bienchen einige Tage länger als zwei Jahre doini-<lb/>
cilirt hatte. Also war der Magistrat von Bienchen verpflichtet, den Knaben zu<lb/>
übernehmen. Es erfolgte sogleich ein Schreiben an den betreffenden Magistrat,<lb/>
worin ihm aufgegeben wurde, entweder 72 Mark Alimente zu zahlen, oder den<lb/>
Knaben Gustav zu übernehmen. (In Parenthesi möge bemerkt sein, daß es Usance<lb/>
ist, daß ein Armenverbcmd dem andern möglichst hohe Beträge aufdictirt &#x2014; also<lb/>
hier 72 Mark statt 43 Mark, ein rührendes Beispiel von Wohlthätigkeit ans<lb/>
fremder Tasche.) Bienchen aber wollte keine 72 Mark zahlen, sondern ließ sich<lb/>
den Gustav Schwamm schicken.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1578"> &#x201E;Sehen Sie, Herr Bürgermeister, jedes Gesetz ist wie ein Handwerkszeug; es<lb/>
genügt nicht, daß ein Messer gut sei, es muß mich von kräftiger und geschickter<lb/>
Hand geführt werden. Auch die besten Gesetze sind in ungeeigneten Händen wir¬<lb/>
kungslos."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1579"> Nach vier Wochen kam der Polizeicommissar herauf ius Bureau und war ganz<lb/>
consternirt: &#x201E;Naumann ist wieder da."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1580"> &#x201E;Was?"</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1581"> &#x201E;Wie ich Ihnen sage, Neumann ist wieder da."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1582"> Es war wirklich so, und zugleich war auch ein Schreiben vom Bleitebener<lb/>
Magistrate da. Neumann wurde inzwischen ins Armenhaus spedirt und das Schreibe»<lb/>
gelesen, und darin stand: Es sei richtig, daß Zeidler 2 Jahre 4 Tage in Bie<lb/><lb/>
chen gelebt habe. Da er aber seineu Aufenthalt mit einem zweimonatlichen Gefäng¬<lb/>
nisse begonnen habe, nach F 12 des Gesetzes . . . u. s. w. ein unfreiwillig begonnener<lb/>
Aufenthalt den Unterstützungswohnsitz nicht begründe, so sende man den Knaben zurück<lb/>
und liquidire so und so viel Kosten, um deren Zurückerstattnng man ersuche.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1583"> &#x201E;Das ist doch aber um die Gelbsucht zu kriegen!"</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1584"> Der Junge, welcher durch die Versendungen bereits den Hochglanz des Strolchen-<lb/>
thums angenommen hatte, wurde nun für 43 Mark an den Sandfnhrmann Petersen<lb/>
verdungen, welcher den Jungen zum Betteln zu gebrauchen gedachte. Aber auch<lb/>
ihm lief er sofort davon. Weder Lehrer noch Polizei, weder Stock noch Güte<lb/>
kamen mit ihm aus.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1585"> &#x201E;Der Vater muß den Jungen zu sich nehmen, mag er heimatsberechtigt sein<lb/>
wo auch immer."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1586"> Eine Erkundigung in der Fabrik zu Rippschütz ergab, daß Zeidler einen durch¬<lb/>
schnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark habe und daß er auch seit mindestens<lb/>
zwei Jahren ortsansässig sei. Halt, Rippschütz muß dran! Der Junge wurde<lb/>
eingepackt, hingeschickt und &#x2014; war nach 14 Tagen wieder da. Schauderhaft!</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1587"> Die Rippschützer Bauern bestritten die Verpflichtung, für den Zeidler zu zahlen,<lb/>
da derselbe nicht ortsberechtigt sei. Er gehöre zu den Ortsarmen, empfange regel¬<lb/>
mäßige Unterstützungen und könne also das Heimatsrecht in Rippschütz nicht er¬<lb/>
werben.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1588"> &#x201E;Was? Bei 20 Mark wöchentlichen Verdienst?" Ja wohl, die Bauern wiesen<lb/>
dnrch Quittungen nach, daß sie monatlich 2ö Pfennige Almosen gezahlt hatten,<lb/>
welche Zeidler, genannt Schwamm, pünktlich zusammen mit seinem Verdienste ver¬<lb/>
trunken hatte. Nun seh' mir einer diese Schlauköpfc von Bauern! Da sie wohl wissen,<lb/>
daß der Empfang von Almosen die Berechtigung zum Unterstützungswohnsitz auf¬<lb/>
hebt, so drängen sie ihre kleinen Almosen förmlich auf, um vor den größern Ver¬<lb/>
pflichtungen bewahrt zu bleibe». Und Gustav Schwamm, a,1ins Neumann, alws<lb/>
Zeidler ist nicht fortzuschaffen.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0468] Skizzen aus unser», heutigen Volksleben. Nach näherm Eingehen auf die Data des Nomadenlebens des Zeidler, genannt Schwamm, fand sich, daß er in Bienchen einige Tage länger als zwei Jahre doini- cilirt hatte. Also war der Magistrat von Bienchen verpflichtet, den Knaben zu übernehmen. Es erfolgte sogleich ein Schreiben an den betreffenden Magistrat, worin ihm aufgegeben wurde, entweder 72 Mark Alimente zu zahlen, oder den Knaben Gustav zu übernehmen. (In Parenthesi möge bemerkt sein, daß es Usance ist, daß ein Armenverbcmd dem andern möglichst hohe Beträge aufdictirt — also hier 72 Mark statt 43 Mark, ein rührendes Beispiel von Wohlthätigkeit ans fremder Tasche.) Bienchen aber wollte keine 72 Mark zahlen, sondern ließ sich den Gustav Schwamm schicken. „Sehen Sie, Herr Bürgermeister, jedes Gesetz ist wie ein Handwerkszeug; es genügt nicht, daß ein Messer gut sei, es muß mich von kräftiger und geschickter Hand geführt werden. Auch die besten Gesetze sind in ungeeigneten Händen wir¬ kungslos." Nach vier Wochen kam der Polizeicommissar herauf ius Bureau und war ganz consternirt: „Naumann ist wieder da." „Was?" „Wie ich Ihnen sage, Neumann ist wieder da." Es war wirklich so, und zugleich war auch ein Schreiben vom Bleitebener Magistrate da. Neumann wurde inzwischen ins Armenhaus spedirt und das Schreibe» gelesen, und darin stand: Es sei richtig, daß Zeidler 2 Jahre 4 Tage in Bie n¬ chen gelebt habe. Da er aber seineu Aufenthalt mit einem zweimonatlichen Gefäng¬ nisse begonnen habe, nach F 12 des Gesetzes . . . u. s. w. ein unfreiwillig begonnener Aufenthalt den Unterstützungswohnsitz nicht begründe, so sende man den Knaben zurück und liquidire so und so viel Kosten, um deren Zurückerstattnng man ersuche. „Das ist doch aber um die Gelbsucht zu kriegen!" Der Junge, welcher durch die Versendungen bereits den Hochglanz des Strolchen- thums angenommen hatte, wurde nun für 43 Mark an den Sandfnhrmann Petersen verdungen, welcher den Jungen zum Betteln zu gebrauchen gedachte. Aber auch ihm lief er sofort davon. Weder Lehrer noch Polizei, weder Stock noch Güte kamen mit ihm aus. „Der Vater muß den Jungen zu sich nehmen, mag er heimatsberechtigt sein wo auch immer." Eine Erkundigung in der Fabrik zu Rippschütz ergab, daß Zeidler einen durch¬ schnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark habe und daß er auch seit mindestens zwei Jahren ortsansässig sei. Halt, Rippschütz muß dran! Der Junge wurde eingepackt, hingeschickt und — war nach 14 Tagen wieder da. Schauderhaft! Die Rippschützer Bauern bestritten die Verpflichtung, für den Zeidler zu zahlen, da derselbe nicht ortsberechtigt sei. Er gehöre zu den Ortsarmen, empfange regel¬ mäßige Unterstützungen und könne also das Heimatsrecht in Rippschütz nicht er¬ werben. „Was? Bei 20 Mark wöchentlichen Verdienst?" Ja wohl, die Bauern wiesen dnrch Quittungen nach, daß sie monatlich 2ö Pfennige Almosen gezahlt hatten, welche Zeidler, genannt Schwamm, pünktlich zusammen mit seinem Verdienste ver¬ trunken hatte. Nun seh' mir einer diese Schlauköpfc von Bauern! Da sie wohl wissen, daß der Empfang von Almosen die Berechtigung zum Unterstützungswohnsitz auf¬ hebt, so drängen sie ihre kleinen Almosen förmlich auf, um vor den größern Ver¬ pflichtungen bewahrt zu bleibe». Und Gustav Schwamm, a,1ins Neumann, alws Zeidler ist nicht fortzuschaffen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/468
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/468>, abgerufen am 19.05.2024.