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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal.

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Goethe und die Koryphäen der heutigen Naturwissenschaft,

liehen Regreßklage wird das Pflichtgefühl der mit der Haft befaßten Beamten
sehr wesentlich steigern.

Die der Resolution des Juristentages beigefügte Einschränkung, der ganz
dieselben Bedenken entgegenstehen wie der Einschränkung des Entschädigungs¬
auspruchs des im wiederaufgenommenen Verfahren Freigesprochenen, erscheint bei
unserm Borschlag durchaus entbehrlich; auch beschränkt sich dieser nicht auf die
vom Juristentage hervorgehobenen Fülle der Freisprechung oder der Einstellung
des Verfahrens, er kann vielmehr auch auf Fälle der Verurteilung Anwendung
finden, wo mit der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe nicht ge¬
holfen ist, wenn nämlich die Dauer der ungerechtfertigten Haft die Dauer der
erkannten Strafe übersteigt. Nach seinen beiden Richtungen formulirt geht aber
unser Vorschlag dahin:

1. Ist infolge der Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Ver¬
urteilten Freisprechung erfolgt, so hat der Freigesprochene gegen die Staatskasse
Anspruch auf Ersatz des aus der Strafverbüßung ihm erwachsenen Schadens,
ausgenommen, wenn die Verurteilung ohne jedes Verschulden des erkennenden
Richters erfolgt ist.

2. Ist die Untersuchungshaft verhängt oder die verhängte Haft verlängert
worden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhaftung von Anfang an
nicht vorhanden waren oder im Verlauf des Verfahrens weggefallen sind, so
steht dem Verhafteten wegen der unrechtmäßig verhängten oder verlängerten
Haft ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Staatskasse zu, vorbehaltlich
des Rückgriffs der letztern auf den Beamten, der in grober Fahrlässigkeit die
Haft verhängt oder deren Fortdauer veranlaßt hat.




Goethe und die Koryphäen der heutigen Natur¬
wissenschaft.

eilige Menschen nur sind es, an deren innerer Entwicklung das
deutsche Volk so innigen Anteil nimmt, deren Charakter gründlich
zu kennen ihm von so bedeutendem Interesse erscheint, wie dies
bei Goethe der Fall ist. Es ist nicht wahr, daß wir ihn alle
nur als Dichter und besonders als lyrischen Dichter hochschätzen;
nein, wer sich in seine Werke hineingelesen hat, wer seiner geistigen Entwick¬
lung, seinem Lebensgang, seinen Kämpfen, Freuden und Leiden gefolgt ist, der
kennt ihn als Vater der Weisheit, als Quelle des Trostes und der edelsten


Goethe und die Koryphäen der heutigen Naturwissenschaft,

liehen Regreßklage wird das Pflichtgefühl der mit der Haft befaßten Beamten
sehr wesentlich steigern.

Die der Resolution des Juristentages beigefügte Einschränkung, der ganz
dieselben Bedenken entgegenstehen wie der Einschränkung des Entschädigungs¬
auspruchs des im wiederaufgenommenen Verfahren Freigesprochenen, erscheint bei
unserm Borschlag durchaus entbehrlich; auch beschränkt sich dieser nicht auf die
vom Juristentage hervorgehobenen Fülle der Freisprechung oder der Einstellung
des Verfahrens, er kann vielmehr auch auf Fälle der Verurteilung Anwendung
finden, wo mit der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe nicht ge¬
holfen ist, wenn nämlich die Dauer der ungerechtfertigten Haft die Dauer der
erkannten Strafe übersteigt. Nach seinen beiden Richtungen formulirt geht aber
unser Vorschlag dahin:

1. Ist infolge der Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Ver¬
urteilten Freisprechung erfolgt, so hat der Freigesprochene gegen die Staatskasse
Anspruch auf Ersatz des aus der Strafverbüßung ihm erwachsenen Schadens,
ausgenommen, wenn die Verurteilung ohne jedes Verschulden des erkennenden
Richters erfolgt ist.

2. Ist die Untersuchungshaft verhängt oder die verhängte Haft verlängert
worden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhaftung von Anfang an
nicht vorhanden waren oder im Verlauf des Verfahrens weggefallen sind, so
steht dem Verhafteten wegen der unrechtmäßig verhängten oder verlängerten
Haft ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Staatskasse zu, vorbehaltlich
des Rückgriffs der letztern auf den Beamten, der in grober Fahrlässigkeit die
Haft verhängt oder deren Fortdauer veranlaßt hat.




Goethe und die Koryphäen der heutigen Natur¬
wissenschaft.

eilige Menschen nur sind es, an deren innerer Entwicklung das
deutsche Volk so innigen Anteil nimmt, deren Charakter gründlich
zu kennen ihm von so bedeutendem Interesse erscheint, wie dies
bei Goethe der Fall ist. Es ist nicht wahr, daß wir ihn alle
nur als Dichter und besonders als lyrischen Dichter hochschätzen;
nein, wer sich in seine Werke hineingelesen hat, wer seiner geistigen Entwick¬
lung, seinem Lebensgang, seinen Kämpfen, Freuden und Leiden gefolgt ist, der
kennt ihn als Vater der Weisheit, als Quelle des Trostes und der edelsten


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[0627] Goethe und die Koryphäen der heutigen Naturwissenschaft, liehen Regreßklage wird das Pflichtgefühl der mit der Haft befaßten Beamten sehr wesentlich steigern. Die der Resolution des Juristentages beigefügte Einschränkung, der ganz dieselben Bedenken entgegenstehen wie der Einschränkung des Entschädigungs¬ auspruchs des im wiederaufgenommenen Verfahren Freigesprochenen, erscheint bei unserm Borschlag durchaus entbehrlich; auch beschränkt sich dieser nicht auf die vom Juristentage hervorgehobenen Fülle der Freisprechung oder der Einstellung des Verfahrens, er kann vielmehr auch auf Fälle der Verurteilung Anwendung finden, wo mit der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe nicht ge¬ holfen ist, wenn nämlich die Dauer der ungerechtfertigten Haft die Dauer der erkannten Strafe übersteigt. Nach seinen beiden Richtungen formulirt geht aber unser Vorschlag dahin: 1. Ist infolge der Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Ver¬ urteilten Freisprechung erfolgt, so hat der Freigesprochene gegen die Staatskasse Anspruch auf Ersatz des aus der Strafverbüßung ihm erwachsenen Schadens, ausgenommen, wenn die Verurteilung ohne jedes Verschulden des erkennenden Richters erfolgt ist. 2. Ist die Untersuchungshaft verhängt oder die verhängte Haft verlängert worden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhaftung von Anfang an nicht vorhanden waren oder im Verlauf des Verfahrens weggefallen sind, so steht dem Verhafteten wegen der unrechtmäßig verhängten oder verlängerten Haft ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Staatskasse zu, vorbehaltlich des Rückgriffs der letztern auf den Beamten, der in grober Fahrlässigkeit die Haft verhängt oder deren Fortdauer veranlaßt hat. Goethe und die Koryphäen der heutigen Natur¬ wissenschaft. eilige Menschen nur sind es, an deren innerer Entwicklung das deutsche Volk so innigen Anteil nimmt, deren Charakter gründlich zu kennen ihm von so bedeutendem Interesse erscheint, wie dies bei Goethe der Fall ist. Es ist nicht wahr, daß wir ihn alle nur als Dichter und besonders als lyrischen Dichter hochschätzen; nein, wer sich in seine Werke hineingelesen hat, wer seiner geistigen Entwick¬ lung, seinem Lebensgang, seinen Kämpfen, Freuden und Leiden gefolgt ist, der kennt ihn als Vater der Weisheit, als Quelle des Trostes und der edelsten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_151310/627>, abgerufen am 06.05.2024.