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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Literatur.

Der andre Gegenstand, der sich zu einer Besteiterung sehr wohl eignen
würde, ist das photographische Porträt. Auch auf diesem Gebiete ist das
gegenwärtige Geschlecht sich kaum des ungeheuern Fortschrittes bewußt, dessen es
sich im Vergleich mit früheren Geschlechtern erfreut. Die Photographie ist erst
seit etwa vierzig Jahren in Übung. Wer früher ein Bildnis von sich haben wollte,
mußte einen Künstler in Anspruch nehmen. Das war sehr kostspielig. Auch war
noch immer die Frage, ob das Bild gelang. Wollte er das Bild vervielfältigt
haben, so machte das neue erhebliche Kosten. Ein schwaches Surrogat des Bild¬
nisses, die Silhouette, war weit wohlfeiler und in manchen Kreisen, z. B. bei
Studenten, sehr beliebt. Aber sie war doch nur ein kläglicher Notbehelf. Heute
kann jeder ein sprechend treues Bildnis in beliebiger Zahl von Exemplaren für
geringes Geld erlangen. Es würde interessant sein, festzustellen, wie viel Millionen
von Photographien wohl alljährlich im deutschen Reiche angefertigt werden. In den
Parlamenten z. B. werden diese Bilder zu Hunderten gegenseitig ausgetauscht. Ja
man konnte fragen: Wer ist es noch, der sich heutzutage nicht photographiren läßt?
Selbst der Bauer, der in der nächsten Stadt den Jahrmarkt besucht, tritt dort in
eine Photographiebude und bringt sein teures Antlitz abkonterfeit mit nach Hause.
Nun ist ja gegen diese allgemeine Sitte nichts zu sagen. Wem sollte man nicht
die Freude gönnen, sich und den Seinigen sein Bildnis zu bewahren? Aber darüber
läßt sich doch nicht streiten, daß mit diesem ganzen Gebrauch ein großer Luxus
getrieben wird. Und dieser Luxus könnte ohne allen Schaden einer Steuer unter¬
worfen werden. Wenn für jedes Bild in Visitenkartenfvrm 5 Pf., für jedes in
Kabinetform 10 Pf. und für jedes noch größere Bild 20 Pf. Steuer erhoben
würde, so würde das für diejenigen, welche sich den Luxus eines solchen Bildes
gestatten, keine drückende Last sein, der Staatskasse aber eine erhebliche Summe
eintragen. Schwierigkeiten könnte man vielleicht in der Erhebung der Steuer
finden. Natürlich könnten derselben nur gewerbsmäßig angefertigte Photographien
unterworfen werde". Die Erhebung könnte nur in der Form einer Stempelmarke
geschehen, für deren Verwendung der gewerbsmäßige Anfertiger verantwortlich zu
macheu wäre. Das Bedenken, daß man einem Bilde nicht ansehen komm, ob es
Vor oder nach Einführung der Steuer angefertigt sei, würde nach einigen Jahren
schwinden, dn es schwer ist,.ein Bild, welches jemand in seiner gegenwärtigen Er¬
scheinung darstellt, bezüglich seiner Entstehung ans Jahre znrückzudatiren.

Allerdings Pflegt jede Besteuerung den Verbrauch des besteuerten Gegenstandes
zu mindern; und deshalb würden wohl bei einer Besteuerung der Fenerzenge die
Fabrikanten, bei einer Besteuerung der Photographien die Photographen einige
Einbuße erleiden. Eine Steuer aber, bei welcher gar niemand Nachteile erlitte,
ist überhaupt nicht zu erfinden. Wir möchten allen, die sich mit Steuerfrageu be¬
schäftigen, die vorstehend angeregten Gedanken zur Erwägung geben.




Literatur.
Arnold Böcklius Gefilde der Seligen und Goethes Faust. Von Guido Halunk,
Professor an der technischen Hochschule zu Berlin. Mit eiuer Photolithojirnphie. Berlin,
Springer, 1884.

Der Verfasser dieser Schrift macht das bekannte Bild Böcklius, das in der
Berliner Nationalgalerie die Nummer 443 trägt und die "Gefilde der Seligen"


Literatur.

Der andre Gegenstand, der sich zu einer Besteiterung sehr wohl eignen
würde, ist das photographische Porträt. Auch auf diesem Gebiete ist das
gegenwärtige Geschlecht sich kaum des ungeheuern Fortschrittes bewußt, dessen es
sich im Vergleich mit früheren Geschlechtern erfreut. Die Photographie ist erst
seit etwa vierzig Jahren in Übung. Wer früher ein Bildnis von sich haben wollte,
mußte einen Künstler in Anspruch nehmen. Das war sehr kostspielig. Auch war
noch immer die Frage, ob das Bild gelang. Wollte er das Bild vervielfältigt
haben, so machte das neue erhebliche Kosten. Ein schwaches Surrogat des Bild¬
nisses, die Silhouette, war weit wohlfeiler und in manchen Kreisen, z. B. bei
Studenten, sehr beliebt. Aber sie war doch nur ein kläglicher Notbehelf. Heute
kann jeder ein sprechend treues Bildnis in beliebiger Zahl von Exemplaren für
geringes Geld erlangen. Es würde interessant sein, festzustellen, wie viel Millionen
von Photographien wohl alljährlich im deutschen Reiche angefertigt werden. In den
Parlamenten z. B. werden diese Bilder zu Hunderten gegenseitig ausgetauscht. Ja
man konnte fragen: Wer ist es noch, der sich heutzutage nicht photographiren läßt?
Selbst der Bauer, der in der nächsten Stadt den Jahrmarkt besucht, tritt dort in
eine Photographiebude und bringt sein teures Antlitz abkonterfeit mit nach Hause.
Nun ist ja gegen diese allgemeine Sitte nichts zu sagen. Wem sollte man nicht
die Freude gönnen, sich und den Seinigen sein Bildnis zu bewahren? Aber darüber
läßt sich doch nicht streiten, daß mit diesem ganzen Gebrauch ein großer Luxus
getrieben wird. Und dieser Luxus könnte ohne allen Schaden einer Steuer unter¬
worfen werden. Wenn für jedes Bild in Visitenkartenfvrm 5 Pf., für jedes in
Kabinetform 10 Pf. und für jedes noch größere Bild 20 Pf. Steuer erhoben
würde, so würde das für diejenigen, welche sich den Luxus eines solchen Bildes
gestatten, keine drückende Last sein, der Staatskasse aber eine erhebliche Summe
eintragen. Schwierigkeiten könnte man vielleicht in der Erhebung der Steuer
finden. Natürlich könnten derselben nur gewerbsmäßig angefertigte Photographien
unterworfen werde». Die Erhebung könnte nur in der Form einer Stempelmarke
geschehen, für deren Verwendung der gewerbsmäßige Anfertiger verantwortlich zu
macheu wäre. Das Bedenken, daß man einem Bilde nicht ansehen komm, ob es
Vor oder nach Einführung der Steuer angefertigt sei, würde nach einigen Jahren
schwinden, dn es schwer ist,.ein Bild, welches jemand in seiner gegenwärtigen Er¬
scheinung darstellt, bezüglich seiner Entstehung ans Jahre znrückzudatiren.

Allerdings Pflegt jede Besteuerung den Verbrauch des besteuerten Gegenstandes
zu mindern; und deshalb würden wohl bei einer Besteuerung der Fenerzenge die
Fabrikanten, bei einer Besteuerung der Photographien die Photographen einige
Einbuße erleiden. Eine Steuer aber, bei welcher gar niemand Nachteile erlitte,
ist überhaupt nicht zu erfinden. Wir möchten allen, die sich mit Steuerfrageu be¬
schäftigen, die vorstehend angeregten Gedanken zur Erwägung geben.




Literatur.
Arnold Böcklius Gefilde der Seligen und Goethes Faust. Von Guido Halunk,
Professor an der technischen Hochschule zu Berlin. Mit eiuer Photolithojirnphie. Berlin,
Springer, 1884.

Der Verfasser dieser Schrift macht das bekannte Bild Böcklius, das in der
Berliner Nationalgalerie die Nummer 443 trägt und die „Gefilde der Seligen"


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/649>, abgerufen am 03.05.2024.