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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Zweites Quartal.

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Notizen.

die Luft geflogen. Die wütendsten Drohungen gegen Mondejo gaben sich durch
Rufe, Blicke und Zeichen kund.

Ein Dieb! Ein Dieb! Schlagt ihn tot!

Schlagt ihn tot, diesen Mörder, schrie die kreischende Stimme des Weibes
an der Thür. Schlagt ihn tot, sonst mordet er mich!

(Fortsetzung folgt.)




Notizen.
Der Wildschaden.

In den letzten Verhandlungen des Abgeordnetenhauses
über die Jagdordnung haben sich die Redner aller Parteien eine so merkwürdige
Beschränkung bezüglich der Wildschadenfrage aufgelegt, daß man unbedingt an¬
nehmen muß, man habe wesentliche Rücksicht ans die Zuhörer außerhalb des Hauses
genommen. Vielleicht ist es daher nicht unzweckmäßig, hier, wo solche Rücksichten
überflüssig sind, über den Wildschaden einige Mitteilungen zu macheu, welche
sämtlich der Wirklichkeit entnommen sind; sie stammen alle aus dem richtigen
dMschen Walde. Zur Vermeidung von Mißdeutungen sei jedoch gleich im voraus
bemerkt, daß der Einsender dieser Zeilen die Ansicht vertritt, der Wildschaden müsse
unbedingt dem Geschädigten ersetzt werden.

Die Ansicht, daß der Wildschaden eine ungemeine Last für die davon Be¬
troffenen sei, herrscht meistens in den Städten, wo man der Jagd sehr fern steht,
und in der Theorie, und so kam auch der Verfasser dieser Mitteilungen mit solcher
Ansicht aus einer größern Stadt mitten in den Wald, in eine Gegend, wo noch
nach allen Richtungen hin mit Recht berühmte Wildbestände sind, und da fand er
es denn wesentlich anders. Gewiß, Wildschaden kam Vor und wurde nach den
dort giltigen Gesetzen gut bezahlt, es wurde auch viel darüber -- öffentlich --
gesprochen, im Grunde genommen aber galt der Wildschaden als eine vortreffliche
Einnahmequelle! ein Grundstück, welches "Wildschaden hatte," galt im allgemeinen
höher als ein solches gleicher Güte, welches vom Wilde nicht heimgesucht wurde,
weshalb denn ein dicht vor dein Walde liegendes Gut, nachdem es mit einem
Wildzaune vor dem von den Pächtern und Eigentümern des Gutes stets so lebhaft
beklagten Wildschaden geschützt worden war, bei der nächsten Verpachtung im Pacht-
Preise herunterging! ES wurde deshalb oft künstlich darnach getrachtet, Wildschaden
zu erhalten, durch die Art der Kultur und der Bestellung des Grundstückes, im
Notfalle auch durch künstliches Herstellen von einer dem Wildschaden ähnlichen
Beschädigung der Feldfrüchte.

Eine Gemeinde hatte an einem größern Wiesenkomplexe ihrer Gemarkung die
Viehhute nach der Ernte. Ein Teil dieser Wiesen war der Bewässerung fähig und
deshalb zweischürig, auf sie durfte also der Hirt erst nach der Grnmmeternte treiben,
ein andrer Teil ohne Möglichkeit der Bewässerung war stets nur einmal gemäht
worden nud konnte also unmittelbar nach der Heuernte behütet werden. Aber diese
Wiesen lagen unmittelbar vor dem Walde, und so begannen ihre Besitzer Plötzlich,
begünstigt durch einige Rcgensommer, darauf Grummet zu machen, was zu einem
langwierigen Hutprozesse führte; es war aber öffentliches Geheimnis, daß diese


Notizen.

die Luft geflogen. Die wütendsten Drohungen gegen Mondejo gaben sich durch
Rufe, Blicke und Zeichen kund.

Ein Dieb! Ein Dieb! Schlagt ihn tot!

Schlagt ihn tot, diesen Mörder, schrie die kreischende Stimme des Weibes
an der Thür. Schlagt ihn tot, sonst mordet er mich!

(Fortsetzung folgt.)




Notizen.
Der Wildschaden.

In den letzten Verhandlungen des Abgeordnetenhauses
über die Jagdordnung haben sich die Redner aller Parteien eine so merkwürdige
Beschränkung bezüglich der Wildschadenfrage aufgelegt, daß man unbedingt an¬
nehmen muß, man habe wesentliche Rücksicht ans die Zuhörer außerhalb des Hauses
genommen. Vielleicht ist es daher nicht unzweckmäßig, hier, wo solche Rücksichten
überflüssig sind, über den Wildschaden einige Mitteilungen zu macheu, welche
sämtlich der Wirklichkeit entnommen sind; sie stammen alle aus dem richtigen
dMschen Walde. Zur Vermeidung von Mißdeutungen sei jedoch gleich im voraus
bemerkt, daß der Einsender dieser Zeilen die Ansicht vertritt, der Wildschaden müsse
unbedingt dem Geschädigten ersetzt werden.

Die Ansicht, daß der Wildschaden eine ungemeine Last für die davon Be¬
troffenen sei, herrscht meistens in den Städten, wo man der Jagd sehr fern steht,
und in der Theorie, und so kam auch der Verfasser dieser Mitteilungen mit solcher
Ansicht aus einer größern Stadt mitten in den Wald, in eine Gegend, wo noch
nach allen Richtungen hin mit Recht berühmte Wildbestände sind, und da fand er
es denn wesentlich anders. Gewiß, Wildschaden kam Vor und wurde nach den
dort giltigen Gesetzen gut bezahlt, es wurde auch viel darüber — öffentlich —
gesprochen, im Grunde genommen aber galt der Wildschaden als eine vortreffliche
Einnahmequelle! ein Grundstück, welches „Wildschaden hatte," galt im allgemeinen
höher als ein solches gleicher Güte, welches vom Wilde nicht heimgesucht wurde,
weshalb denn ein dicht vor dein Walde liegendes Gut, nachdem es mit einem
Wildzaune vor dem von den Pächtern und Eigentümern des Gutes stets so lebhaft
beklagten Wildschaden geschützt worden war, bei der nächsten Verpachtung im Pacht-
Preise herunterging! ES wurde deshalb oft künstlich darnach getrachtet, Wildschaden
zu erhalten, durch die Art der Kultur und der Bestellung des Grundstückes, im
Notfalle auch durch künstliches Herstellen von einer dem Wildschaden ähnlichen
Beschädigung der Feldfrüchte.

Eine Gemeinde hatte an einem größern Wiesenkomplexe ihrer Gemarkung die
Viehhute nach der Ernte. Ein Teil dieser Wiesen war der Bewässerung fähig und
deshalb zweischürig, auf sie durfte also der Hirt erst nach der Grnmmeternte treiben,
ein andrer Teil ohne Möglichkeit der Bewässerung war stets nur einmal gemäht
worden nud konnte also unmittelbar nach der Heuernte behütet werden. Aber diese
Wiesen lagen unmittelbar vor dem Walde, und so begannen ihre Besitzer Plötzlich,
begünstigt durch einige Rcgensommer, darauf Grummet zu machen, was zu einem
langwierigen Hutprozesse führte; es war aber öffentliches Geheimnis, daß diese


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158166/157>, abgerufen am 02.05.2024.