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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.

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Notizen.
Die Parteien und die Gerichte.

Es ist eine traurige Erscheinung in
unserm Parteileben, daß alle Fragen, mögen sie Namen haben, welche sie wollen,
dazu benutzt werden, die Parteileidenschaften aufzustacheln, im Parteiinteresse ver¬
wertet zu werden. Die letzten Reichstagsverhandlnngeu haben das wieder recht
gezeigt. Da standen eine Reihe von teils rein technisch-juristischen, teils rechts-
philosophischeu Frage" zur Beratung, und was wurde unter den Händen der Reichs-
tagsmehrheit daraus? Alles wurde benutzt, um Mißtrauen gegen die Regierung
und, was das erbärmlichste ist, gegen unsre Gerichte und ihre Unparteilichkeit zu
säen. Die Wiedereinführung der Berufung, die Entschädigung unschuldig ver¬
urteilter, der Antrag Windthorst über die Interpretation des Artikels 30 der Reichs¬
verfassung und der Zeugniszwang gegen Reichstagsabgeorduete -- das sind ja alles
Fragen, die mit der Politik garnichts zu thun haben, die lediglich von juristischen
und, vielleicht auch wie die der Entschädigung unschuldig verurteilter von all¬
gemein menschlichen Gesichtspunkten ans zu entscheiden sind und entschieden werden
sollten. Was hat es mit Konservatismus oder Klerikalismus oder Liberalismus
oder wie sonst die "ismus" heißen, zu thun, ob deu Angeklagten zwei oder nnr
eine Instanz gegeben werden? Was giebt den Demokraten das Recht, die Frage
der Entschädigung unschuldig verurteilter gewissermaßen in Erbpacht zu nehmen
und sich gegen jeden, der mit Rücksicht auf eine gedeihliche Strafrechtspflege auf
die Schwierigkeiten der Lösung hinweist, zu geberden, als ob er ein Reaktionär
von der schwärzesten Farbe sei? Arbeiten nicht alle Parteien, arbeitet nicht die
Negierung in gleicher Weise, wenn auch mehr und mit Recht die praktischen Seiten
betonend, eifrig mit, um unsre Rechtszustände fortwährend zu vervollkommnen, um
unsern Staat, der jetzt schon als Rechtsstaat allen rudern Staaten zuvorgekommen
ist, immer mehr zu einem solchen zu gestalten, in dem nur das Gesetz und nicht
der Wille der Negierung, aber auch nicht der Wille einzelner Parteien (das letztere
ist noch gefährlicher) maßgebend ist? Doch das beiläufig. Es sollte hier vor allem
betont werden, wie bei der Beratung der erwähnten Fragen im Reichstage die
Regierung und unsre Gerichte behandelt worden sind. Nicht sachliche Gründe
wurden vorgetragen, sondern in erster Linie wurde die Sache von vielen Seiten
so dargestellt, als ob die Negierung und die Gerichte im Strafverfahren Hand in
Hand gingen, um die armen Angeklagten möglichst (man verzeihe deu Ausdruck)
hineinzureiten. Hat sich doch ein Sozinldemvkrat erlaubt, im Reichstage von einer
"angefressenen" Rechtspflege zu reden, und hat doch ein andrer die Behauptung
aufgestellt, die Fälle seien nicht selten, in welchen Leute im Gefängnisse gehalten
würden, um ein Geständnis von ihnen zu erpressen! Und auch andre Abgeordnete,
denen man doch mehr Einsicht zutrauen sollte, haben mehr oder weniger vorsichtig
ein ganz ähnliches Mißtrauen zur Schan getragen und ausgesprochen. Der ganze
Antrag Windthorst über die Zeugnispflicht der Reichstagsabgeordneten entspringt
einem solchen Mißtrauen. Er glaubt, die Gerichte würden sich beeinflussen lassen,
den Abgeordnete" das von diesen auf Grund des Artikels 30 neuerdings bean¬
spruchte Recht der Zeugnisverweigerung abzusprechen, und will deshalb vorbeugen.
Hätte der Abgeordnete Windthorst den Artikel 30 wirklich für so klar gehalten,


Grenzboten I. 1886. 72
Notizen.
Die Parteien und die Gerichte.

Es ist eine traurige Erscheinung in
unserm Parteileben, daß alle Fragen, mögen sie Namen haben, welche sie wollen,
dazu benutzt werden, die Parteileidenschaften aufzustacheln, im Parteiinteresse ver¬
wertet zu werden. Die letzten Reichstagsverhandlnngeu haben das wieder recht
gezeigt. Da standen eine Reihe von teils rein technisch-juristischen, teils rechts-
philosophischeu Frage» zur Beratung, und was wurde unter den Händen der Reichs-
tagsmehrheit daraus? Alles wurde benutzt, um Mißtrauen gegen die Regierung
und, was das erbärmlichste ist, gegen unsre Gerichte und ihre Unparteilichkeit zu
säen. Die Wiedereinführung der Berufung, die Entschädigung unschuldig ver¬
urteilter, der Antrag Windthorst über die Interpretation des Artikels 30 der Reichs¬
verfassung und der Zeugniszwang gegen Reichstagsabgeorduete — das sind ja alles
Fragen, die mit der Politik garnichts zu thun haben, die lediglich von juristischen
und, vielleicht auch wie die der Entschädigung unschuldig verurteilter von all¬
gemein menschlichen Gesichtspunkten ans zu entscheiden sind und entschieden werden
sollten. Was hat es mit Konservatismus oder Klerikalismus oder Liberalismus
oder wie sonst die „ismus" heißen, zu thun, ob deu Angeklagten zwei oder nnr
eine Instanz gegeben werden? Was giebt den Demokraten das Recht, die Frage
der Entschädigung unschuldig verurteilter gewissermaßen in Erbpacht zu nehmen
und sich gegen jeden, der mit Rücksicht auf eine gedeihliche Strafrechtspflege auf
die Schwierigkeiten der Lösung hinweist, zu geberden, als ob er ein Reaktionär
von der schwärzesten Farbe sei? Arbeiten nicht alle Parteien, arbeitet nicht die
Negierung in gleicher Weise, wenn auch mehr und mit Recht die praktischen Seiten
betonend, eifrig mit, um unsre Rechtszustände fortwährend zu vervollkommnen, um
unsern Staat, der jetzt schon als Rechtsstaat allen rudern Staaten zuvorgekommen
ist, immer mehr zu einem solchen zu gestalten, in dem nur das Gesetz und nicht
der Wille der Negierung, aber auch nicht der Wille einzelner Parteien (das letztere
ist noch gefährlicher) maßgebend ist? Doch das beiläufig. Es sollte hier vor allem
betont werden, wie bei der Beratung der erwähnten Fragen im Reichstage die
Regierung und unsre Gerichte behandelt worden sind. Nicht sachliche Gründe
wurden vorgetragen, sondern in erster Linie wurde die Sache von vielen Seiten
so dargestellt, als ob die Negierung und die Gerichte im Strafverfahren Hand in
Hand gingen, um die armen Angeklagten möglichst (man verzeihe deu Ausdruck)
hineinzureiten. Hat sich doch ein Sozinldemvkrat erlaubt, im Reichstage von einer
„angefressenen" Rechtspflege zu reden, und hat doch ein andrer die Behauptung
aufgestellt, die Fälle seien nicht selten, in welchen Leute im Gefängnisse gehalten
würden, um ein Geständnis von ihnen zu erpressen! Und auch andre Abgeordnete,
denen man doch mehr Einsicht zutrauen sollte, haben mehr oder weniger vorsichtig
ein ganz ähnliches Mißtrauen zur Schan getragen und ausgesprochen. Der ganze
Antrag Windthorst über die Zeugnispflicht der Reichstagsabgeordneten entspringt
einem solchen Mißtrauen. Er glaubt, die Gerichte würden sich beeinflussen lassen,
den Abgeordnete» das von diesen auf Grund des Artikels 30 neuerdings bean¬
spruchte Recht der Zeugnisverweigerung abzusprechen, und will deshalb vorbeugen.
Hätte der Abgeordnete Windthorst den Artikel 30 wirklich für so klar gehalten,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_197423/577>, abgerufen am 19.05.2024.