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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.

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Notizen.

wie er behauptet, und hätte er nicht Mißtrauen in die Unparteilichkeit der Gerichte
säen wollen, dünn wäre sein Antrag vollständig überflüssig gewesen.

Schlimmer aber noch als im Reichstage geht es in der Presse zu, die ja
vielfach von Neichstagsmitgliedern geleitet wird oder doch unter deren Einflüsse
steht. Dort scheut mau sich schon nicht, diejenigen gerichtlichen Erkenntnisse, welche
nicht gefallen, ganz offen als parteiliche zu bezeichnen, dort fällt man die ab-
sprechcndste", gehässigsten Urteile auf Grund lügenhafter oder entstellter Zeitungs¬
berichte, die oft von Personen verfaßt sind, welche, ihrer ganzen Bildung nach,
garnicht imstande sind, einer Gerichtsverhandlung zu folgen, geschweige denn die
ergangenen Entscheidungen ans ihren Wert oder Unwert hin zu prüfen. Hat jemand
unsre höchsten Beamten geschmäht, sie verleumdet, ihnen Ehrenrühriges nachgesagt,
und wird er dann auf Grund der für alle bestehenden Gesetze zu Strafe mit Recht
verurteilt, dann ist es nicht etwa der Verurteilte, den man tadelt und den man
als einen Ehrabschneider der öffentlichen Verachtung preisgiebt, nein, das Erkenntnis
Wird mit einem gewissen Achselzucken den Lesern mitgeteilt und dabei angedeutet
oder auch offen ausgesprochen, daß man von unsern Gerichten nichts andres er¬
warten könne, als daß sie dem hohen Beamten zuliebe den Ehrenmann-Ver¬
leumder verurteilten. Und so ist es in hundert andern Fällen, Selbst dem höchsten
deutschen Gerichte, dem Reichsgerichte, giebt mau nicht die Achtung, die es bean¬
spruchen kann. In jedem andern Lande werden die Urteile der höchsten Gerichte
von allen Parteien respektirt, obwohl diese Gerichte nicht immer mit denjenigen
Garantien für eine unabhängige Rechtsprechung umgeben sind wie unser Reichs¬
gericht, Bei uus aber, im deutschen Reiche, erlaubt sich jeder Zeitungsschreiber
von oft sehr dunkler Vergangenheit die Entscheidungen der Gerichte vom höchstem
bis zum untersten nicht zu prüfen, nein ungeprüft und unverstanden zu kritisiren.
Und das seiner Meinung nach mit Recht, Denn der heutige Zeitungsschreiber hat
sich das alte Wort: "Wem Gott ein Amt giebt, dem giebt er auch Verstand" für
sich dahin zurechtgelegt: "Wen Gott Zeitungsberichte schreiben läßt, dem giebt er
auch Verstand, alles zu verstehen oder doch das Recht und die Pflicht, alles zu
tadeln und -- zu beschimpfen,"

Es ist die höchste Zeit, daß dem entgegengetreten wird. DaS Vertrauen in,
die Unabhängigkeit und Freiheit der Rechtsprechung ist eines der wichtigsten Güter
im Volksleben, Nichts bringt so sehr auf und erregt die Gemüter so sehr, als
offenbar ungerechte Gerichtsentscheidungen. Das wissen auch die, welche ein Interesse
daran haben, die neue Ordnung der Dinge in Deutschland umzustoßen, welche ein
fest gefügtes geordnetes Staatswesen nicht wollen, ganz gut. Darum sieht mau
Sozialdemokratin!, Dentschfreisinnigc, Welsen und Jesuiten Hund in Hand gehen,
wenn es gilt, unsre Rechtspflege zu verdächtigen. Denn allen ist ein geordnetes
starkes deutsches Reich ein Dorn im Ange. Das Volk muß unzufrieden sein, der
Staat darf seinen Angehörigen nicht mehr den verlangten Schutz geben, dann kann
im Trüben gefischt und für die Partei etwas gewonnen werden. Herr or. Windthorst
beschwert sich so oft, daß bei Protestanten und Liberalen keine Achtung vor den
kirchlichen Autoritäten der Katholiken, den Bischöfe" :e. bestehe, daß man Hand¬
lungen solcher Autoritäten frei und tadelnd kritisirc. Wer hat uns denn das
Beispiel vom Kampfe gegen die Antoritcit gegeben? Doch das Zentrum, das zuerst
voranging, die staatlichen Organe und vor allem auch die Gerichte -- ur. der
Kulturkampfszeit -- herunterzuziehen, und daß dadurch die Autoritätlosigteit in
das Volk eiugeftthrt und weit verbreitet hat. Das rächt sich jetzt auch an der
katholischen Kirche, deren Rechte damals angeblich verteidigt wurden. Bischöfe und


Notizen.

wie er behauptet, und hätte er nicht Mißtrauen in die Unparteilichkeit der Gerichte
säen wollen, dünn wäre sein Antrag vollständig überflüssig gewesen.

Schlimmer aber noch als im Reichstage geht es in der Presse zu, die ja
vielfach von Neichstagsmitgliedern geleitet wird oder doch unter deren Einflüsse
steht. Dort scheut mau sich schon nicht, diejenigen gerichtlichen Erkenntnisse, welche
nicht gefallen, ganz offen als parteiliche zu bezeichnen, dort fällt man die ab-
sprechcndste», gehässigsten Urteile auf Grund lügenhafter oder entstellter Zeitungs¬
berichte, die oft von Personen verfaßt sind, welche, ihrer ganzen Bildung nach,
garnicht imstande sind, einer Gerichtsverhandlung zu folgen, geschweige denn die
ergangenen Entscheidungen ans ihren Wert oder Unwert hin zu prüfen. Hat jemand
unsre höchsten Beamten geschmäht, sie verleumdet, ihnen Ehrenrühriges nachgesagt,
und wird er dann auf Grund der für alle bestehenden Gesetze zu Strafe mit Recht
verurteilt, dann ist es nicht etwa der Verurteilte, den man tadelt und den man
als einen Ehrabschneider der öffentlichen Verachtung preisgiebt, nein, das Erkenntnis
Wird mit einem gewissen Achselzucken den Lesern mitgeteilt und dabei angedeutet
oder auch offen ausgesprochen, daß man von unsern Gerichten nichts andres er¬
warten könne, als daß sie dem hohen Beamten zuliebe den Ehrenmann-Ver¬
leumder verurteilten. Und so ist es in hundert andern Fällen, Selbst dem höchsten
deutschen Gerichte, dem Reichsgerichte, giebt mau nicht die Achtung, die es bean¬
spruchen kann. In jedem andern Lande werden die Urteile der höchsten Gerichte
von allen Parteien respektirt, obwohl diese Gerichte nicht immer mit denjenigen
Garantien für eine unabhängige Rechtsprechung umgeben sind wie unser Reichs¬
gericht, Bei uus aber, im deutschen Reiche, erlaubt sich jeder Zeitungsschreiber
von oft sehr dunkler Vergangenheit die Entscheidungen der Gerichte vom höchstem
bis zum untersten nicht zu prüfen, nein ungeprüft und unverstanden zu kritisiren.
Und das seiner Meinung nach mit Recht, Denn der heutige Zeitungsschreiber hat
sich das alte Wort: „Wem Gott ein Amt giebt, dem giebt er auch Verstand" für
sich dahin zurechtgelegt: „Wen Gott Zeitungsberichte schreiben läßt, dem giebt er
auch Verstand, alles zu verstehen oder doch das Recht und die Pflicht, alles zu
tadeln und — zu beschimpfen,"

Es ist die höchste Zeit, daß dem entgegengetreten wird. DaS Vertrauen in,
die Unabhängigkeit und Freiheit der Rechtsprechung ist eines der wichtigsten Güter
im Volksleben, Nichts bringt so sehr auf und erregt die Gemüter so sehr, als
offenbar ungerechte Gerichtsentscheidungen. Das wissen auch die, welche ein Interesse
daran haben, die neue Ordnung der Dinge in Deutschland umzustoßen, welche ein
fest gefügtes geordnetes Staatswesen nicht wollen, ganz gut. Darum sieht mau
Sozialdemokratin!, Dentschfreisinnigc, Welsen und Jesuiten Hund in Hand gehen,
wenn es gilt, unsre Rechtspflege zu verdächtigen. Denn allen ist ein geordnetes
starkes deutsches Reich ein Dorn im Ange. Das Volk muß unzufrieden sein, der
Staat darf seinen Angehörigen nicht mehr den verlangten Schutz geben, dann kann
im Trüben gefischt und für die Partei etwas gewonnen werden. Herr or. Windthorst
beschwert sich so oft, daß bei Protestanten und Liberalen keine Achtung vor den
kirchlichen Autoritäten der Katholiken, den Bischöfe» :e. bestehe, daß man Hand¬
lungen solcher Autoritäten frei und tadelnd kritisirc. Wer hat uns denn das
Beispiel vom Kampfe gegen die Antoritcit gegeben? Doch das Zentrum, das zuerst
voranging, die staatlichen Organe und vor allem auch die Gerichte — ur. der
Kulturkampfszeit — herunterzuziehen, und daß dadurch die Autoritätlosigteit in
das Volk eiugeftthrt und weit verbreitet hat. Das rächt sich jetzt auch an der
katholischen Kirche, deren Rechte damals angeblich verteidigt wurden. Bischöfe und


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[0578] Notizen. wie er behauptet, und hätte er nicht Mißtrauen in die Unparteilichkeit der Gerichte säen wollen, dünn wäre sein Antrag vollständig überflüssig gewesen. Schlimmer aber noch als im Reichstage geht es in der Presse zu, die ja vielfach von Neichstagsmitgliedern geleitet wird oder doch unter deren Einflüsse steht. Dort scheut mau sich schon nicht, diejenigen gerichtlichen Erkenntnisse, welche nicht gefallen, ganz offen als parteiliche zu bezeichnen, dort fällt man die ab- sprechcndste», gehässigsten Urteile auf Grund lügenhafter oder entstellter Zeitungs¬ berichte, die oft von Personen verfaßt sind, welche, ihrer ganzen Bildung nach, garnicht imstande sind, einer Gerichtsverhandlung zu folgen, geschweige denn die ergangenen Entscheidungen ans ihren Wert oder Unwert hin zu prüfen. Hat jemand unsre höchsten Beamten geschmäht, sie verleumdet, ihnen Ehrenrühriges nachgesagt, und wird er dann auf Grund der für alle bestehenden Gesetze zu Strafe mit Recht verurteilt, dann ist es nicht etwa der Verurteilte, den man tadelt und den man als einen Ehrabschneider der öffentlichen Verachtung preisgiebt, nein, das Erkenntnis Wird mit einem gewissen Achselzucken den Lesern mitgeteilt und dabei angedeutet oder auch offen ausgesprochen, daß man von unsern Gerichten nichts andres er¬ warten könne, als daß sie dem hohen Beamten zuliebe den Ehrenmann-Ver¬ leumder verurteilten. Und so ist es in hundert andern Fällen, Selbst dem höchsten deutschen Gerichte, dem Reichsgerichte, giebt mau nicht die Achtung, die es bean¬ spruchen kann. In jedem andern Lande werden die Urteile der höchsten Gerichte von allen Parteien respektirt, obwohl diese Gerichte nicht immer mit denjenigen Garantien für eine unabhängige Rechtsprechung umgeben sind wie unser Reichs¬ gericht, Bei uus aber, im deutschen Reiche, erlaubt sich jeder Zeitungsschreiber von oft sehr dunkler Vergangenheit die Entscheidungen der Gerichte vom höchstem bis zum untersten nicht zu prüfen, nein ungeprüft und unverstanden zu kritisiren. Und das seiner Meinung nach mit Recht, Denn der heutige Zeitungsschreiber hat sich das alte Wort: „Wem Gott ein Amt giebt, dem giebt er auch Verstand" für sich dahin zurechtgelegt: „Wen Gott Zeitungsberichte schreiben läßt, dem giebt er auch Verstand, alles zu verstehen oder doch das Recht und die Pflicht, alles zu tadeln und — zu beschimpfen," Es ist die höchste Zeit, daß dem entgegengetreten wird. DaS Vertrauen in, die Unabhängigkeit und Freiheit der Rechtsprechung ist eines der wichtigsten Güter im Volksleben, Nichts bringt so sehr auf und erregt die Gemüter so sehr, als offenbar ungerechte Gerichtsentscheidungen. Das wissen auch die, welche ein Interesse daran haben, die neue Ordnung der Dinge in Deutschland umzustoßen, welche ein fest gefügtes geordnetes Staatswesen nicht wollen, ganz gut. Darum sieht mau Sozialdemokratin!, Dentschfreisinnigc, Welsen und Jesuiten Hund in Hand gehen, wenn es gilt, unsre Rechtspflege zu verdächtigen. Denn allen ist ein geordnetes starkes deutsches Reich ein Dorn im Ange. Das Volk muß unzufrieden sein, der Staat darf seinen Angehörigen nicht mehr den verlangten Schutz geben, dann kann im Trüben gefischt und für die Partei etwas gewonnen werden. Herr or. Windthorst beschwert sich so oft, daß bei Protestanten und Liberalen keine Achtung vor den kirchlichen Autoritäten der Katholiken, den Bischöfe» :e. bestehe, daß man Hand¬ lungen solcher Autoritäten frei und tadelnd kritisirc. Wer hat uns denn das Beispiel vom Kampfe gegen die Antoritcit gegeben? Doch das Zentrum, das zuerst voranging, die staatlichen Organe und vor allem auch die Gerichte — ur. der Kulturkampfszeit — herunterzuziehen, und daß dadurch die Autoritätlosigteit in das Volk eiugeftthrt und weit verbreitet hat. Das rächt sich jetzt auch an der katholischen Kirche, deren Rechte damals angeblich verteidigt wurden. Bischöfe und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_197423/578>, abgerufen am 10.06.2024.