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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.

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Notizen.

hochgestellte Geistliche werden nicht mehr respektirt, wenn sie mit dein großen Haufen
nicht übereinstimmen, und man kaun dem Zentrum wohl zurnfein "Achtet erst
eure Bischöfe und Dekane selbst und hört auf sie, ehe ihr von den Nichtkatholiken
verlangt, daß man eure kirchlichen Autoritäten respektire," Das gehört eigentlich
nicht zur Sache. Allein die Abschweifung lag nahe, und die Nutzanwendung ergiebt
sich aus dem lehtgesagten ebenso wie aus dem früheren Immer lautet sie: Alle
Parteien, die den Staat nicht zerstören, sondern erhalten "vollen, haben das größte
Interesse an der Aufrechthaltung jeglicher Autorität, möge sie Namen haben, welche
sie wolle. Die Gerichte aber vor allem müssen respektirt werden, denu ist das
Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gestört, dann ist das ganze Staatswesen unter-
graben. Volksvertretung und Presse sollten sich deshalb gemeinsam jeder Aeußerung
enthalten, die so gedeutet werden könnte, als hielte man unsre Gerichte nicht über
alles Parteiwesen erhaben



Die Prostitutionsfrage

hat schon vielen Anlaß zum Meinungsaustausch
gegeben, sie war auch die Ursache verschiedner in der vorigen Sitzungsperiode des
NeichtageS bei diesem eingereichten, vom Reichstage, wenn ich nicht irre, dem
Reichskanzler teils zur Erwägung, teils zur Kenntnisnahme mitgeteilten Petitionen.
Wie sehr aber die Ansichten in dieser Angelegenheit noch auseinander gehen, geht
am besten aus den widersprechenden Verlangen hervor, welche zur Beseitigung der
Uebel des Prostitutivnswesens gestellt werden. Da wird einerseits möglichst strenges
Vorgehen gegen die gewerbliche Unzucht, anderseits möglichste Nachsicht und Wieder¬
einführung der polizeilich zu überwachenden Bordelle verlangt, wieder andre wollen
keins dieser Extreme, aber Verbannung der Prostituirten in gewisse abgelegne
Häuser. Um zwischen diesen verschiednen Ansichten den richtigen Weg zu finden,
muß man vor allem einen grundsätzlichen Standpunkt feststellen, von welchem ans
man sicher vorgehen truü. Wird man dabei anch zugestehen müssen, daß die
Prostitution ebensowenig thatsächlich aus der Welt geschafft werden kann wie Trunk
und Spiel, so wird mau doch nnniöglich so weit gehen können, die Existenz der
Prostitution als eine Notwendigkeit zu betrachten, wie dies vielfach behauptet wird,
wobei uns stets der Verdacht aufsteigt, daß die, welche also reden, für ihre eignen
Neigungen eine Beschönigung suchen wollen. Bestreitet man diese Notwendigkeit,
dann erweist sich die Wiedereinführung der Bordelle grundsätzlich als unmöglich,
ebenso wie die. öffentliche Duldung der Spielbanken ausgeschlossen ist. Gegen die
Zulassung der Bordelle spricht aber noch ein Umstand, der sehr schwer ins Gewicht
fällt und doch gewöhnlich anßer Acht gelassen wird, daß nämlich der Bordellhalter
nicht etwa bloß ein Privilegium besitzt, gefallene Dirnen aufzunehmen (dagegen
wäre vielleicht nicht so viel einzuwenden), sondern daß er, um sein Geschäft aufrecht
zu erhalten, gezwungen ist, um den schrecklichen Kunstausdruck zu gebrauchen, für
"frische Waare" zu sorgen, also geradezu gesetzlich zum Betriebe der Kuppelei und
Verführung privilegirt ist. Es geht daher unsre Gesetzgebung von einem ganz
richtigen Gesichtspunkte aus, wenn sie die gewerbsmäßige Unzucht bestraft, diejenigen
Frauenspersonen aber, welche sich derselben nnchgewiesenermaßen ergeben haben, zur
Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes
unter sittenpolizeiliche Vorschriften stellt. Der 5 3"1 Satz 6 des Neichsstrafgesetz-
bnches bedroht nun zwar uur eine Weibsperson, welche gewerbsmäßige Unzucht
treibt, mit Strafe, es ist aber nach Z 48 des Strafgesetzbuches durchaus zulässig,
denjenigen Mann, welcher eine Frauensperson zur Hingabe durch Angebot oder Jn-
anssichtstellen vou Geld und Geschenken verleitet, als Anstifter mit der Dirne


Notizen.

hochgestellte Geistliche werden nicht mehr respektirt, wenn sie mit dein großen Haufen
nicht übereinstimmen, und man kaun dem Zentrum wohl zurnfein „Achtet erst
eure Bischöfe und Dekane selbst und hört auf sie, ehe ihr von den Nichtkatholiken
verlangt, daß man eure kirchlichen Autoritäten respektire," Das gehört eigentlich
nicht zur Sache. Allein die Abschweifung lag nahe, und die Nutzanwendung ergiebt
sich aus dem lehtgesagten ebenso wie aus dem früheren Immer lautet sie: Alle
Parteien, die den Staat nicht zerstören, sondern erhalten »vollen, haben das größte
Interesse an der Aufrechthaltung jeglicher Autorität, möge sie Namen haben, welche
sie wolle. Die Gerichte aber vor allem müssen respektirt werden, denu ist das
Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gestört, dann ist das ganze Staatswesen unter-
graben. Volksvertretung und Presse sollten sich deshalb gemeinsam jeder Aeußerung
enthalten, die so gedeutet werden könnte, als hielte man unsre Gerichte nicht über
alles Parteiwesen erhaben



Die Prostitutionsfrage

hat schon vielen Anlaß zum Meinungsaustausch
gegeben, sie war auch die Ursache verschiedner in der vorigen Sitzungsperiode des
NeichtageS bei diesem eingereichten, vom Reichstage, wenn ich nicht irre, dem
Reichskanzler teils zur Erwägung, teils zur Kenntnisnahme mitgeteilten Petitionen.
Wie sehr aber die Ansichten in dieser Angelegenheit noch auseinander gehen, geht
am besten aus den widersprechenden Verlangen hervor, welche zur Beseitigung der
Uebel des Prostitutivnswesens gestellt werden. Da wird einerseits möglichst strenges
Vorgehen gegen die gewerbliche Unzucht, anderseits möglichste Nachsicht und Wieder¬
einführung der polizeilich zu überwachenden Bordelle verlangt, wieder andre wollen
keins dieser Extreme, aber Verbannung der Prostituirten in gewisse abgelegne
Häuser. Um zwischen diesen verschiednen Ansichten den richtigen Weg zu finden,
muß man vor allem einen grundsätzlichen Standpunkt feststellen, von welchem ans
man sicher vorgehen truü. Wird man dabei anch zugestehen müssen, daß die
Prostitution ebensowenig thatsächlich aus der Welt geschafft werden kann wie Trunk
und Spiel, so wird mau doch nnniöglich so weit gehen können, die Existenz der
Prostitution als eine Notwendigkeit zu betrachten, wie dies vielfach behauptet wird,
wobei uns stets der Verdacht aufsteigt, daß die, welche also reden, für ihre eignen
Neigungen eine Beschönigung suchen wollen. Bestreitet man diese Notwendigkeit,
dann erweist sich die Wiedereinführung der Bordelle grundsätzlich als unmöglich,
ebenso wie die. öffentliche Duldung der Spielbanken ausgeschlossen ist. Gegen die
Zulassung der Bordelle spricht aber noch ein Umstand, der sehr schwer ins Gewicht
fällt und doch gewöhnlich anßer Acht gelassen wird, daß nämlich der Bordellhalter
nicht etwa bloß ein Privilegium besitzt, gefallene Dirnen aufzunehmen (dagegen
wäre vielleicht nicht so viel einzuwenden), sondern daß er, um sein Geschäft aufrecht
zu erhalten, gezwungen ist, um den schrecklichen Kunstausdruck zu gebrauchen, für
„frische Waare" zu sorgen, also geradezu gesetzlich zum Betriebe der Kuppelei und
Verführung privilegirt ist. Es geht daher unsre Gesetzgebung von einem ganz
richtigen Gesichtspunkte aus, wenn sie die gewerbsmäßige Unzucht bestraft, diejenigen
Frauenspersonen aber, welche sich derselben nnchgewiesenermaßen ergeben haben, zur
Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes
unter sittenpolizeiliche Vorschriften stellt. Der 5 3«1 Satz 6 des Neichsstrafgesetz-
bnches bedroht nun zwar uur eine Weibsperson, welche gewerbsmäßige Unzucht
treibt, mit Strafe, es ist aber nach Z 48 des Strafgesetzbuches durchaus zulässig,
denjenigen Mann, welcher eine Frauensperson zur Hingabe durch Angebot oder Jn-
anssichtstellen vou Geld und Geschenken verleitet, als Anstifter mit der Dirne


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_197423/579>, abgerufen am 19.05.2024.