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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Von Herzen wünschen muß. Ich bestimme ihr daher als Eigentum zweitausend
Thaler. Und da sie, nach eignem, freiem Entschluß, bis zu meinem Tode in gegen¬
wärtigen Verhältnis bei mir bleiben will, ich müßte denn selbst eine Aenderung
wünschen: so lege ich jenen zweitausend Thalern noch fünfhundert zu für den
Fall, daß sie wirklich bei meinem Tode noch als Verwalterin meines Hauswesens
und meine Pflegerin bei mir ist.

3. Zweihundert Thaler bestimme ich zur Errichtung meines Grabsteins und
der übrigen Einrichtung des zu meiner dereinstigen Ruhestätte von mir gerichtlich ge-
löseten Platzes. (Ein Weiteres darüber unter No. III, 2 dieses meines Testaments.)

4. Zweihundert Thaler empfängt die hiesige Armen- und

5. zweihundert Thaler die hiesige Blindenanstalt;

6. einhundert Thaler der hiesige Missionsverein, und

7. einhundert Thaler das hiesige Institut für alte kranke Musiker des Konzert-
Orchesters: alle diese vier Anstalten nicht zur Vermehrung ihrer angelegten Kapi¬
talien, sondern als Beitrag zu ihren laufenden Ausgaben.

8. Zweihundert Thaler empfängt Herr or. Fink hier in Leipzig, seit vielen
Jahren mir ein werter Freund.

9. Zweihundert Thaler empfängt Auguste Böhm, die Malerin, ältere Tochter
des hiesigen Kupferstechers, Herrn Böhm: eine Freundin, welcher ich viele erheiterte
Stunden meiner spätern Lebensjahre verdanke.

10. Zweihundert Thaler empfängt Herr Bernhard Kühler, der Bruder
Franziskas. Er, den ich als streng gewissenhaften Mann und gründlichen Juristen
kenne und hochschätze, möge für dieses mein Geschenk meinem lieben Bruder bei
der Ausführung dieses meines Testaments mit Rat oder was sonst nötig beistehen;
wenn nämlich dieser es wünscht und ihn dazu auffordert.

11. Fünfzig Thaler empfängt mein Arzt und werter Freund, Herr Doktor
und Professor Cerulli, den allerdings ein so Unbedeutendes nicht erfreuen kann,
der aber es als ein, wenn auch noch so kleines Merkmal meiner Erkenntlichkeit
nicht verschmähen wird. (Daß ihm, außer diesem, das unter uns längst festgesetzte
jährliche Honorar für das Jahr, worin ich abgeschieden, gezahlt werde, versteht
sich von selbst.)

12. Dreißig Thaler bekömmt, die als Köchin bei mir zur Zeit meines Todes
im Dienste steht, doch vorausgesetzt, daß sie die Pflichten ihres Dienstes treulich
erfüllet und Anhänglichkeit an mein Haus bewiesen hat -- worüber Franziska
Kühler am besten wird entscheiden können; und

zwanzig Thaler mein Lohnbedienter, Schmidt, der seit beträchtlicher Reihe von
Jahren und Treue, Willigkeit und Anhänglichkeit mir zugethan gewesen -- wenn
er nämlich bei meinem Tode noch in meinem Dienste ist.

Für einen jeden oder eine jede dieser Legatarien schreibt mein lieber Bruder
den Punkt, welcher ihn oder sie betrifft, ab und übergiebt diese seine Abschrift mit
dem ihnen Ausgesetzten.

Sollten sich unter meinen Dokumenten noch Schuldverschreibungen über kleine,
fünf und zwanzig Thaler nicht übersteigende Beträge, die andere von mir geliehen
haben, vorfinden: so werden diese Verschreibungen vernichtet, und niemand wird
ihretwegen angegangen.


II. Verordnungen über mein anderes Besitztum.

1. Sämtliche Oelgemälde, welche aus dem Nachlaß des ersten Gemahls meiner
sel. Frau, des Herrn Banquiers Daniel Winkler, stammen und in meinen


Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Von Herzen wünschen muß. Ich bestimme ihr daher als Eigentum zweitausend
Thaler. Und da sie, nach eignem, freiem Entschluß, bis zu meinem Tode in gegen¬
wärtigen Verhältnis bei mir bleiben will, ich müßte denn selbst eine Aenderung
wünschen: so lege ich jenen zweitausend Thalern noch fünfhundert zu für den
Fall, daß sie wirklich bei meinem Tode noch als Verwalterin meines Hauswesens
und meine Pflegerin bei mir ist.

3. Zweihundert Thaler bestimme ich zur Errichtung meines Grabsteins und
der übrigen Einrichtung des zu meiner dereinstigen Ruhestätte von mir gerichtlich ge-
löseten Platzes. (Ein Weiteres darüber unter No. III, 2 dieses meines Testaments.)

4. Zweihundert Thaler empfängt die hiesige Armen- und

5. zweihundert Thaler die hiesige Blindenanstalt;

6. einhundert Thaler der hiesige Missionsverein, und

7. einhundert Thaler das hiesige Institut für alte kranke Musiker des Konzert-
Orchesters: alle diese vier Anstalten nicht zur Vermehrung ihrer angelegten Kapi¬
talien, sondern als Beitrag zu ihren laufenden Ausgaben.

8. Zweihundert Thaler empfängt Herr or. Fink hier in Leipzig, seit vielen
Jahren mir ein werter Freund.

9. Zweihundert Thaler empfängt Auguste Böhm, die Malerin, ältere Tochter
des hiesigen Kupferstechers, Herrn Böhm: eine Freundin, welcher ich viele erheiterte
Stunden meiner spätern Lebensjahre verdanke.

10. Zweihundert Thaler empfängt Herr Bernhard Kühler, der Bruder
Franziskas. Er, den ich als streng gewissenhaften Mann und gründlichen Juristen
kenne und hochschätze, möge für dieses mein Geschenk meinem lieben Bruder bei
der Ausführung dieses meines Testaments mit Rat oder was sonst nötig beistehen;
wenn nämlich dieser es wünscht und ihn dazu auffordert.

11. Fünfzig Thaler empfängt mein Arzt und werter Freund, Herr Doktor
und Professor Cerulli, den allerdings ein so Unbedeutendes nicht erfreuen kann,
der aber es als ein, wenn auch noch so kleines Merkmal meiner Erkenntlichkeit
nicht verschmähen wird. (Daß ihm, außer diesem, das unter uns längst festgesetzte
jährliche Honorar für das Jahr, worin ich abgeschieden, gezahlt werde, versteht
sich von selbst.)

12. Dreißig Thaler bekömmt, die als Köchin bei mir zur Zeit meines Todes
im Dienste steht, doch vorausgesetzt, daß sie die Pflichten ihres Dienstes treulich
erfüllet und Anhänglichkeit an mein Haus bewiesen hat — worüber Franziska
Kühler am besten wird entscheiden können; und

zwanzig Thaler mein Lohnbedienter, Schmidt, der seit beträchtlicher Reihe von
Jahren und Treue, Willigkeit und Anhänglichkeit mir zugethan gewesen — wenn
er nämlich bei meinem Tode noch in meinem Dienste ist.

Für einen jeden oder eine jede dieser Legatarien schreibt mein lieber Bruder
den Punkt, welcher ihn oder sie betrifft, ab und übergiebt diese seine Abschrift mit
dem ihnen Ausgesetzten.

Sollten sich unter meinen Dokumenten noch Schuldverschreibungen über kleine,
fünf und zwanzig Thaler nicht übersteigende Beträge, die andere von mir geliehen
haben, vorfinden: so werden diese Verschreibungen vernichtet, und niemand wird
ihretwegen angegangen.


II. Verordnungen über mein anderes Besitztum.

1. Sämtliche Oelgemälde, welche aus dem Nachlaß des ersten Gemahls meiner
sel. Frau, des Herrn Banquiers Daniel Winkler, stammen und in meinen


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[0530] Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz. Von Herzen wünschen muß. Ich bestimme ihr daher als Eigentum zweitausend Thaler. Und da sie, nach eignem, freiem Entschluß, bis zu meinem Tode in gegen¬ wärtigen Verhältnis bei mir bleiben will, ich müßte denn selbst eine Aenderung wünschen: so lege ich jenen zweitausend Thalern noch fünfhundert zu für den Fall, daß sie wirklich bei meinem Tode noch als Verwalterin meines Hauswesens und meine Pflegerin bei mir ist. 3. Zweihundert Thaler bestimme ich zur Errichtung meines Grabsteins und der übrigen Einrichtung des zu meiner dereinstigen Ruhestätte von mir gerichtlich ge- löseten Platzes. (Ein Weiteres darüber unter No. III, 2 dieses meines Testaments.) 4. Zweihundert Thaler empfängt die hiesige Armen- und 5. zweihundert Thaler die hiesige Blindenanstalt; 6. einhundert Thaler der hiesige Missionsverein, und 7. einhundert Thaler das hiesige Institut für alte kranke Musiker des Konzert- Orchesters: alle diese vier Anstalten nicht zur Vermehrung ihrer angelegten Kapi¬ talien, sondern als Beitrag zu ihren laufenden Ausgaben. 8. Zweihundert Thaler empfängt Herr or. Fink hier in Leipzig, seit vielen Jahren mir ein werter Freund. 9. Zweihundert Thaler empfängt Auguste Böhm, die Malerin, ältere Tochter des hiesigen Kupferstechers, Herrn Böhm: eine Freundin, welcher ich viele erheiterte Stunden meiner spätern Lebensjahre verdanke. 10. Zweihundert Thaler empfängt Herr Bernhard Kühler, der Bruder Franziskas. Er, den ich als streng gewissenhaften Mann und gründlichen Juristen kenne und hochschätze, möge für dieses mein Geschenk meinem lieben Bruder bei der Ausführung dieses meines Testaments mit Rat oder was sonst nötig beistehen; wenn nämlich dieser es wünscht und ihn dazu auffordert. 11. Fünfzig Thaler empfängt mein Arzt und werter Freund, Herr Doktor und Professor Cerulli, den allerdings ein so Unbedeutendes nicht erfreuen kann, der aber es als ein, wenn auch noch so kleines Merkmal meiner Erkenntlichkeit nicht verschmähen wird. (Daß ihm, außer diesem, das unter uns längst festgesetzte jährliche Honorar für das Jahr, worin ich abgeschieden, gezahlt werde, versteht sich von selbst.) 12. Dreißig Thaler bekömmt, die als Köchin bei mir zur Zeit meines Todes im Dienste steht, doch vorausgesetzt, daß sie die Pflichten ihres Dienstes treulich erfüllet und Anhänglichkeit an mein Haus bewiesen hat — worüber Franziska Kühler am besten wird entscheiden können; und zwanzig Thaler mein Lohnbedienter, Schmidt, der seit beträchtlicher Reihe von Jahren und Treue, Willigkeit und Anhänglichkeit mir zugethan gewesen — wenn er nämlich bei meinem Tode noch in meinem Dienste ist. Für einen jeden oder eine jede dieser Legatarien schreibt mein lieber Bruder den Punkt, welcher ihn oder sie betrifft, ab und übergiebt diese seine Abschrift mit dem ihnen Ausgesetzten. Sollten sich unter meinen Dokumenten noch Schuldverschreibungen über kleine, fünf und zwanzig Thaler nicht übersteigende Beträge, die andere von mir geliehen haben, vorfinden: so werden diese Verschreibungen vernichtet, und niemand wird ihretwegen angegangen. II. Verordnungen über mein anderes Besitztum. 1. Sämtliche Oelgemälde, welche aus dem Nachlaß des ersten Gemahls meiner sel. Frau, des Herrn Banquiers Daniel Winkler, stammen und in meinen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/530>, abgerufen am 28.04.2024.