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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Aus dem sächsischen Landtage.

Seit Jahren ist es eine Gepflogenheit
der socialdemokratischen Abgeordneten in der zweiten Kammer des sächsischen Land¬
tages, das; sie die Beratung über den Etat des Kultusministeriums dazu benutzen,
ihre gesamte Anschauung von Staat und Kirche, von Sitte und Gesellschaft oder
besser ihre Negation dieser Dinge in wohlberechneten Trompetenstößen wieder einmal
ins Land hinauszuposaunen. Was sie da sagen, ist stofflich nichts Neues, nichts,
was sie uicht auch im Reichstage bis zum Überdrusse zu Gehör gäben, aber die
Art und Weise, wie sie diesmal in der Kannnersitzuug vom 29. Januar ihre An-
schauungen kund gethan haben, und der Verlauf, deu infolge dessen diese ganze
Sitzung genommen hat, giebt doch in mancher Hinsicht zu denken. Wir gestehen
offen, das; sich unser als Zeugen dieser Verhandlung Unwille und Zorn bemächtigt
hat über die Dreistigkeit, mit der die Herren Bebel und Liebknecht das gesamte
übrige Haus behandelt, und über die Unverfrorenheit, mit der sie das rote Gespenst
an die Wand gemalt haben. Diese Äußerungen stehen in auffallendem Gegensatze
zu der Vorsicht, mit der sich die Herren sonst als unschädliche Vorkämpfer der
Volksrechte gebärden, die jedem gewaltsamen Versuche zur Lösung der sozialen
Frage fern ständen. Ist ihnen vielleicht die Ablehnung des Sozialistengesetzes im
Reichstage zu Kopfe gestiegen, oder beabsichtigen sie, durch eine kühnere Sprache
ihre Partei für die bevorstehende Neichstngswahl zu ermutigen? Wahrscheinlich
ist beides der Fall, denn schon in der letzten Reichstagssitznng schloß Bebel seine
Rede mit den Worten: "Wir werden dafür sorgen, daß die Väter des Svzialisten-
gesetzes in möglichst geringer Zahl im Reichstage wieder erscheinen; wir haben die
Macht dazu, die gegenwärtige Mehrheit zu zersprengen." Was sich die Herren
in der erwähnten Sitzung der zweiten sächsischen Kanuner gestatteten, geht weit
darüber hinaus. Die Handhabe boten ihnen die Flugschrift eines sächsischen Pfarrers
gegen die Sozialdemokratie und eine im Druck erschienene Predigt eines andern
Geistlichen, die beide gegen § 130" des Strafgesetzes verstoßen sollten. Dem gegen¬
über führte der Kultusminister Herr von Gerber in einer treffenden und durchaus
maßvollen Rede aus, daß eine politische Agitation von der Kanzel, die einen kon¬
kreten einzelnen Fall der Gemeinde behandelt, allerdings zu vermeiden sei, daß
aber im übrigen den Geistlichen das Recht gewahrt bleiben müsse, politische Rich¬
tungen, die das sittliche und religiöse Leben betreffen, in den Bereich ihrer seel¬
sorgerischen und priesterlichen Thätigkeit zu ziehe". An dieser Erklärung hätten
sich die Herren Sozialdemokraten Wohl können genügen lassen, aber ans die Sache
selbst kam es ihnen wohl weniger an, als ans das Fortspinnen der Debatte, die
ihnen zu weitem Äußerungen über Staat und Kirche, Leben und Gesellschaft Ge¬
legenheit gab, zu Äußerungen, die nun gedruckt ins Land Hinausgehen als ein,
wie sie meinen, wirksames Mittel zur Bearbeitung des Volkes für die bevorstehende
Wahl. So war es ein Cynismus eigner Art, daß der Abgeordnete Bebel, nach¬
dem er hinter gleisnerischem Redensarten seine wahre Meinung über die Ehe ver¬
hüllt hatte, deu Hinweis des Ministers auf Bebels verbotenes Buch über die
Frau damit beantwortete, daß er eine Freigebung dieses Buches in einer billigen
Auflage von einer halben Million Exemplaren für besonders geeignet halte, über


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Aus dem sächsischen Landtage.

Seit Jahren ist es eine Gepflogenheit
der socialdemokratischen Abgeordneten in der zweiten Kammer des sächsischen Land¬
tages, das; sie die Beratung über den Etat des Kultusministeriums dazu benutzen,
ihre gesamte Anschauung von Staat und Kirche, von Sitte und Gesellschaft oder
besser ihre Negation dieser Dinge in wohlberechneten Trompetenstößen wieder einmal
ins Land hinauszuposaunen. Was sie da sagen, ist stofflich nichts Neues, nichts,
was sie uicht auch im Reichstage bis zum Überdrusse zu Gehör gäben, aber die
Art und Weise, wie sie diesmal in der Kannnersitzuug vom 29. Januar ihre An-
schauungen kund gethan haben, und der Verlauf, deu infolge dessen diese ganze
Sitzung genommen hat, giebt doch in mancher Hinsicht zu denken. Wir gestehen
offen, das; sich unser als Zeugen dieser Verhandlung Unwille und Zorn bemächtigt
hat über die Dreistigkeit, mit der die Herren Bebel und Liebknecht das gesamte
übrige Haus behandelt, und über die Unverfrorenheit, mit der sie das rote Gespenst
an die Wand gemalt haben. Diese Äußerungen stehen in auffallendem Gegensatze
zu der Vorsicht, mit der sich die Herren sonst als unschädliche Vorkämpfer der
Volksrechte gebärden, die jedem gewaltsamen Versuche zur Lösung der sozialen
Frage fern ständen. Ist ihnen vielleicht die Ablehnung des Sozialistengesetzes im
Reichstage zu Kopfe gestiegen, oder beabsichtigen sie, durch eine kühnere Sprache
ihre Partei für die bevorstehende Neichstngswahl zu ermutigen? Wahrscheinlich
ist beides der Fall, denn schon in der letzten Reichstagssitznng schloß Bebel seine
Rede mit den Worten: „Wir werden dafür sorgen, daß die Väter des Svzialisten-
gesetzes in möglichst geringer Zahl im Reichstage wieder erscheinen; wir haben die
Macht dazu, die gegenwärtige Mehrheit zu zersprengen." Was sich die Herren
in der erwähnten Sitzung der zweiten sächsischen Kanuner gestatteten, geht weit
darüber hinaus. Die Handhabe boten ihnen die Flugschrift eines sächsischen Pfarrers
gegen die Sozialdemokratie und eine im Druck erschienene Predigt eines andern
Geistlichen, die beide gegen § 130» des Strafgesetzes verstoßen sollten. Dem gegen¬
über führte der Kultusminister Herr von Gerber in einer treffenden und durchaus
maßvollen Rede aus, daß eine politische Agitation von der Kanzel, die einen kon¬
kreten einzelnen Fall der Gemeinde behandelt, allerdings zu vermeiden sei, daß
aber im übrigen den Geistlichen das Recht gewahrt bleiben müsse, politische Rich¬
tungen, die das sittliche und religiöse Leben betreffen, in den Bereich ihrer seel¬
sorgerischen und priesterlichen Thätigkeit zu ziehe». An dieser Erklärung hätten
sich die Herren Sozialdemokraten Wohl können genügen lassen, aber ans die Sache
selbst kam es ihnen wohl weniger an, als ans das Fortspinnen der Debatte, die
ihnen zu weitem Äußerungen über Staat und Kirche, Leben und Gesellschaft Ge¬
legenheit gab, zu Äußerungen, die nun gedruckt ins Land Hinausgehen als ein,
wie sie meinen, wirksames Mittel zur Bearbeitung des Volkes für die bevorstehende
Wahl. So war es ein Cynismus eigner Art, daß der Abgeordnete Bebel, nach¬
dem er hinter gleisnerischem Redensarten seine wahre Meinung über die Ehe ver¬
hüllt hatte, deu Hinweis des Ministers auf Bebels verbotenes Buch über die
Frau damit beantwortete, daß er eine Freigebung dieses Buches in einer billigen
Auflage von einer halben Million Exemplaren für besonders geeignet halte, über


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[0344] Maßgebliches und Unmaßgebliches Aus dem sächsischen Landtage. Seit Jahren ist es eine Gepflogenheit der socialdemokratischen Abgeordneten in der zweiten Kammer des sächsischen Land¬ tages, das; sie die Beratung über den Etat des Kultusministeriums dazu benutzen, ihre gesamte Anschauung von Staat und Kirche, von Sitte und Gesellschaft oder besser ihre Negation dieser Dinge in wohlberechneten Trompetenstößen wieder einmal ins Land hinauszuposaunen. Was sie da sagen, ist stofflich nichts Neues, nichts, was sie uicht auch im Reichstage bis zum Überdrusse zu Gehör gäben, aber die Art und Weise, wie sie diesmal in der Kannnersitzuug vom 29. Januar ihre An- schauungen kund gethan haben, und der Verlauf, deu infolge dessen diese ganze Sitzung genommen hat, giebt doch in mancher Hinsicht zu denken. Wir gestehen offen, das; sich unser als Zeugen dieser Verhandlung Unwille und Zorn bemächtigt hat über die Dreistigkeit, mit der die Herren Bebel und Liebknecht das gesamte übrige Haus behandelt, und über die Unverfrorenheit, mit der sie das rote Gespenst an die Wand gemalt haben. Diese Äußerungen stehen in auffallendem Gegensatze zu der Vorsicht, mit der sich die Herren sonst als unschädliche Vorkämpfer der Volksrechte gebärden, die jedem gewaltsamen Versuche zur Lösung der sozialen Frage fern ständen. Ist ihnen vielleicht die Ablehnung des Sozialistengesetzes im Reichstage zu Kopfe gestiegen, oder beabsichtigen sie, durch eine kühnere Sprache ihre Partei für die bevorstehende Neichstngswahl zu ermutigen? Wahrscheinlich ist beides der Fall, denn schon in der letzten Reichstagssitznng schloß Bebel seine Rede mit den Worten: „Wir werden dafür sorgen, daß die Väter des Svzialisten- gesetzes in möglichst geringer Zahl im Reichstage wieder erscheinen; wir haben die Macht dazu, die gegenwärtige Mehrheit zu zersprengen." Was sich die Herren in der erwähnten Sitzung der zweiten sächsischen Kanuner gestatteten, geht weit darüber hinaus. Die Handhabe boten ihnen die Flugschrift eines sächsischen Pfarrers gegen die Sozialdemokratie und eine im Druck erschienene Predigt eines andern Geistlichen, die beide gegen § 130» des Strafgesetzes verstoßen sollten. Dem gegen¬ über führte der Kultusminister Herr von Gerber in einer treffenden und durchaus maßvollen Rede aus, daß eine politische Agitation von der Kanzel, die einen kon¬ kreten einzelnen Fall der Gemeinde behandelt, allerdings zu vermeiden sei, daß aber im übrigen den Geistlichen das Recht gewahrt bleiben müsse, politische Rich¬ tungen, die das sittliche und religiöse Leben betreffen, in den Bereich ihrer seel¬ sorgerischen und priesterlichen Thätigkeit zu ziehe». An dieser Erklärung hätten sich die Herren Sozialdemokraten Wohl können genügen lassen, aber ans die Sache selbst kam es ihnen wohl weniger an, als ans das Fortspinnen der Debatte, die ihnen zu weitem Äußerungen über Staat und Kirche, Leben und Gesellschaft Ge¬ legenheit gab, zu Äußerungen, die nun gedruckt ins Land Hinausgehen als ein, wie sie meinen, wirksames Mittel zur Bearbeitung des Volkes für die bevorstehende Wahl. So war es ein Cynismus eigner Art, daß der Abgeordnete Bebel, nach¬ dem er hinter gleisnerischem Redensarten seine wahre Meinung über die Ehe ver¬ hüllt hatte, deu Hinweis des Ministers auf Bebels verbotenes Buch über die Frau damit beantwortete, daß er eine Freigebung dieses Buches in einer billigen Auflage von einer halben Million Exemplaren für besonders geeignet halte, über

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_206644/344>, abgerufen am 06.05.2024.