Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Hegels Lehre über die Familie

Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen,
ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber
der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬
präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei
obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬
tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind,
entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind
Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬
verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht
z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der
nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬
traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬
weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte
der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude-
beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin
sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom
19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht-
staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die
künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der
Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬
hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste
anerkannt und durchgeführt werden.

Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬
sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und
deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen
sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die
Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe
Zeit dazu ist es.




Hegels Lehre über die Familie

u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland"
sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen
Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse" folgen
und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder
erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den
Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um
das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und


Hegels Lehre über die Familie

Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen,
ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber
der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬
präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei
obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬
tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind,
entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind
Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬
verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht
z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der
nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬
traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬
weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte
der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude-
beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin
sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom
19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht-
staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die
künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der
Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬
hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste
anerkannt und durchgeführt werden.

Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬
sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und
deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen
sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die
Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe
Zeit dazu ist es.




Hegels Lehre über die Familie

u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland"
sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen
Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse» folgen
und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder
erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den
Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um
das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0402" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/208339"/>
          <fw type="header" place="top"> Hegels Lehre über die Familie</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1242" prev="#ID_1241"> Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen,<lb/>
ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber<lb/>
der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬<lb/>
präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei<lb/>
obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬<lb/>
tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind,<lb/>
entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind<lb/>
Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬<lb/>
verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht<lb/>
z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der<lb/>
nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬<lb/>
traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬<lb/>
weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte<lb/>
der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude-<lb/>
beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin<lb/>
sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom<lb/>
19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht-<lb/>
staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die<lb/>
künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der<lb/>
Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬<lb/>
hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste<lb/>
anerkannt und durchgeführt werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1243"> Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬<lb/>
sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und<lb/>
deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen<lb/>
sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die<lb/>
Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe<lb/>
Zeit dazu ist es.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Hegels Lehre über die Familie</head><lb/>
          <p xml:id="ID_1244" next="#ID_1245"> u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland"<lb/>
sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen<lb/>
Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse» folgen<lb/>
und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder<lb/>
erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den<lb/>
Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um<lb/>
das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0402] Hegels Lehre über die Familie Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬ präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬ tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind, entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬ verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬ traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬ weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude- beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom 19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht- staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬ hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste anerkannt und durchgeführt werden. Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬ sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe Zeit dazu ist es. Hegels Lehre über die Familie u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland" sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse» folgen und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207936
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207936/402
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207936/402>, abgerufen am 28.04.2024.