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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Aber hätten wirs errungen
Und den Beifall wohl erzwungen
Wenn nicht jene Künstlerinnen,
Uns versahn mit trauten Minnen?
Ja, es war zu unserm Glücke,
Daß die Mecrsbcrg, die Golmicke,
Die Merani, Bergmann, Meyer
So verschönten unsre Feier u, s, w.

Mir war nicht so lustig zu Mute. Ich sank allmählich voll springender
Allsgelassenheit in eine sentimentale Stimmung, War es der stille Vorwurf,
wieder ein Semester verloren zu haben, war es der selbstquälerische Gedanke
an die Zukunft? New, ich musste unserm Festdichter Recht geben, der da sang:


So lang wir jung, bewahrt in Lust und Leide
Das Lied uns seine Gunst,
So laug wir jung sind, steht uns frug zur Seite
Auch Schönheit, Liebe, Kunst!

Ich dachte nicht an das Verlorne Kolleg des Professor Harms, nicht an das
Verlorne Semester, Ach, wie sind die Menschen zu bedauern, die während
ihrer Studienzeit nichts weiter kennen gelernt haben, als Bücher und Kneipen,
die die Kunst nur in der Hasenhaide lind das Ewig-Weibliche nur im Mmtior
wein studirt haben!

Ich hatte mehr verloren, viel mehr -- aber nur der lustige Dragoner
neben mir wußte darum,




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Lebensversicherung und Einkommensteuer.

Das neue preußische
Einkommenstenergesctz vom 24, Juni > K!)l hat die Bestimmung getroffen, daß vom
steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen "Vcrsicheruugspräinien, welche
für Versicherung des Steuerpflichtigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt
werden, soweit dieselben (wenn sie!) den Betrag von <!<>0 Mark jährlich nicht über¬
steigen," Hiermit ist der Lebensversicherung, also der Familienfürsorge und zugleich
einer kapitalbildenden Vermögensverwaltung ein bedeutender Vorzug eingeräumt.
Gewiß mit Recht; auch die Begrenzung des abzngsfähigeu Jahresbetrages auf
<!"0 Mark ist als Begünstigung der minderbegütcrtcu Sparenden durchaus ange¬
messen. Die Sache hat aber doch eine schmerzliche .Kehrseite, Denn nicht bloß
der sorglos dahinlebende Familienvater soll voll steuern, sondern auch der, der
mit ernster Fürsorge der Zukunft seiner Frau und seiner Kinder gedenkt, dem aber
ans Gesundheitsgründen der Zutritt zur Lebensversicherung, also zur Ersparung
unter dieser besonders sicher das Ziel erreichenden Form nicht vergönnt ist, Und
gerade er wird meist doppelte Veranlassung haben, Geld zur Sicherstellung seiner


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Aber hätten wirs errungen
Und den Beifall wohl erzwungen
Wenn nicht jene Künstlerinnen,
Uns versahn mit trauten Minnen?
Ja, es war zu unserm Glücke,
Daß die Mecrsbcrg, die Golmicke,
Die Merani, Bergmann, Meyer
So verschönten unsre Feier u, s, w.

Mir war nicht so lustig zu Mute. Ich sank allmählich voll springender
Allsgelassenheit in eine sentimentale Stimmung, War es der stille Vorwurf,
wieder ein Semester verloren zu haben, war es der selbstquälerische Gedanke
an die Zukunft? New, ich musste unserm Festdichter Recht geben, der da sang:


So lang wir jung, bewahrt in Lust und Leide
Das Lied uns seine Gunst,
So laug wir jung sind, steht uns frug zur Seite
Auch Schönheit, Liebe, Kunst!

Ich dachte nicht an das Verlorne Kolleg des Professor Harms, nicht an das
Verlorne Semester, Ach, wie sind die Menschen zu bedauern, die während
ihrer Studienzeit nichts weiter kennen gelernt haben, als Bücher und Kneipen,
die die Kunst nur in der Hasenhaide lind das Ewig-Weibliche nur im Mmtior
wein studirt haben!

Ich hatte mehr verloren, viel mehr — aber nur der lustige Dragoner
neben mir wußte darum,




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Lebensversicherung und Einkommensteuer.

Das neue preußische
Einkommenstenergesctz vom 24, Juni > K!)l hat die Bestimmung getroffen, daß vom
steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen „Vcrsicheruugspräinien, welche
für Versicherung des Steuerpflichtigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt
werden, soweit dieselben (wenn sie!) den Betrag von <!<>0 Mark jährlich nicht über¬
steigen," Hiermit ist der Lebensversicherung, also der Familienfürsorge und zugleich
einer kapitalbildenden Vermögensverwaltung ein bedeutender Vorzug eingeräumt.
Gewiß mit Recht; auch die Begrenzung des abzngsfähigeu Jahresbetrages auf
<!«0 Mark ist als Begünstigung der minderbegütcrtcu Sparenden durchaus ange¬
messen. Die Sache hat aber doch eine schmerzliche .Kehrseite, Denn nicht bloß
der sorglos dahinlebende Familienvater soll voll steuern, sondern auch der, der
mit ernster Fürsorge der Zukunft seiner Frau und seiner Kinder gedenkt, dem aber
ans Gesundheitsgründen der Zutritt zur Lebensversicherung, also zur Ersparung
unter dieser besonders sicher das Ziel erreichenden Form nicht vergönnt ist, Und
gerade er wird meist doppelte Veranlassung haben, Geld zur Sicherstellung seiner


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[0106] Maßgebliches und Unmaßgebliches Aber hätten wirs errungen Und den Beifall wohl erzwungen Wenn nicht jene Künstlerinnen, Uns versahn mit trauten Minnen? Ja, es war zu unserm Glücke, Daß die Mecrsbcrg, die Golmicke, Die Merani, Bergmann, Meyer So verschönten unsre Feier u, s, w. Mir war nicht so lustig zu Mute. Ich sank allmählich voll springender Allsgelassenheit in eine sentimentale Stimmung, War es der stille Vorwurf, wieder ein Semester verloren zu haben, war es der selbstquälerische Gedanke an die Zukunft? New, ich musste unserm Festdichter Recht geben, der da sang: So lang wir jung, bewahrt in Lust und Leide Das Lied uns seine Gunst, So laug wir jung sind, steht uns frug zur Seite Auch Schönheit, Liebe, Kunst! Ich dachte nicht an das Verlorne Kolleg des Professor Harms, nicht an das Verlorne Semester, Ach, wie sind die Menschen zu bedauern, die während ihrer Studienzeit nichts weiter kennen gelernt haben, als Bücher und Kneipen, die die Kunst nur in der Hasenhaide lind das Ewig-Weibliche nur im Mmtior wein studirt haben! Ich hatte mehr verloren, viel mehr — aber nur der lustige Dragoner neben mir wußte darum, Maßgebliches und Unmaßgebliches Lebensversicherung und Einkommensteuer. Das neue preußische Einkommenstenergesctz vom 24, Juni > K!)l hat die Bestimmung getroffen, daß vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen „Vcrsicheruugspräinien, welche für Versicherung des Steuerpflichtigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt werden, soweit dieselben (wenn sie!) den Betrag von <!<>0 Mark jährlich nicht über¬ steigen," Hiermit ist der Lebensversicherung, also der Familienfürsorge und zugleich einer kapitalbildenden Vermögensverwaltung ein bedeutender Vorzug eingeräumt. Gewiß mit Recht; auch die Begrenzung des abzngsfähigeu Jahresbetrages auf <!«0 Mark ist als Begünstigung der minderbegütcrtcu Sparenden durchaus ange¬ messen. Die Sache hat aber doch eine schmerzliche .Kehrseite, Denn nicht bloß der sorglos dahinlebende Familienvater soll voll steuern, sondern auch der, der mit ernster Fürsorge der Zukunft seiner Frau und seiner Kinder gedenkt, dem aber ans Gesundheitsgründen der Zutritt zur Lebensversicherung, also zur Ersparung unter dieser besonders sicher das Ziel erreichenden Form nicht vergönnt ist, Und gerade er wird meist doppelte Veranlassung haben, Geld zur Sicherstellung seiner

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_211167/106>, abgerufen am 06.05.2024.