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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Lösung durch eine weltgeschichtliche Persönlichkeit und ihre That erfolgt, werden
sich die Theologen und Pädagogen der Pflicht theoretischer Lösuugsversuche, wie
der vorliegende einer ist, nicht entziehen können. Wir glauben es dein Verfasser
gern, daß er oft genug nahe darau gewesen ist, "den Griffel aus der Hand zu
legen. Doch das Gewissen -- sagt er -- mahnte mich immer wieder, ihn zu
ergreifen." 'Möchte es ihn weiter mahnen, den ans zwei Seiten (179 und 180)
entworfnen Lehrplan in einem Religioushaudbnche auszuführen; denn erst dadurch
würden wir einen Begriff davon bekommen, wie sich ein christlicher Religionsunter-
richt ohne Altes Testament ausnimmt.


Die Postdirektoreu

sind Laudesbcamte, sie gehen aus der Klasse der Pvst-
eleveu (höhere Karriere) hervor und müssen -- abgesehen von den sogenannten
Militärpostdirektoren -- die höhere Pvstverwaltungsprüfuug abgelegt haben. Über¬
tragen ist ihnen die Verwaltung eines Postamts erster Klasse. Außer der Über¬
wachung des hänfig sehr zahlreichen Personals (bisweilen im ganzen mehrerer
hundert Personen), dem sie unmittelbar vorgesetzt sind, das sie in straffer Zucht
zu erhalten haben, und dem sie selbst ein Vorbild von Tüchtigkeit und Pflichttreue
sein sollen, ruht auf ihren Schultern die Verantwortung für einen geregelten nud
gesicherten Pvstdieustbetricb für deu Ort und deu zugehörige" Laudbestellbezirk. Sie
gehören zur fünften Rnngklasse der höhern Beamten. Nach längerer Dienstzeit
wird einem Teil von ihnen der Rang (ohne Titel) der Räte vierter Klasse ver¬
liehen. In den mittlern Orten (ohne Obcrpvftdirektion) vertreten sie die Pvst-
behörde, sie zählen dort zu den "Spitzen" der Behörden.

Dem Gesagten gegenüber muß es befremden, daß die Postdirektoreu inner¬
halb der Postverwaltung selbst nicht die ihnen gebührende Stellung einzunehmen
scheinen. Die Postsekretäre werden, nachdem sie die höhere Verwaltnngsprüfung
bestanden haben, Oberpostdircktionssekretäre, nach etwa dreijährigem Verbleiben in
dieser Stellung Postkassirer, und nach weitern drei Jahren werden sie zu Post¬
direktoreu oder -- Postinspektoren befördert. Während nun aber die Postdiret-
toreu ihrem Range nach vor den Postinspektoren kommen, ist mit der Beförderung
zum Postdireltor die Laufbahn im allgemeinen als abgeschlossen zu betrachten. Die
Beförderung zum Poftiuspeltvr dagegen ist eine Sprosse auf der Stufenleiter zu
deu höher" Stellungen: Postrat, Oberpostdirektor, Geheimer Postrat n. s. w.

Wenn "um auch im allgemeine" el"le"chtet, daß "icht alle Beamten der hoher"
Lnufbnhu zu deu höchste" Stellungen gelangen könne", so dürfte doch uicht klar
sein, weshalb die Laufbahn mit der Beförderung zum Postdireltor völlig abge¬
schlossen sein muß. weshalb die Praxis besteht, die Stellung als Postdireltor als
minderwertig, die Beförderung dazu gewissermaßen als "Kaltstellnng" zu betrachten,
ja sie sogar vielfach als Strafe eintreten zu lassen. Es liegt auf der Hand, daß
infolge dieser Praxis zu Postdirektoreu teils die nnfähigern Beamten, teils solche
Beamte cmsersehe" werde", die irgend etwas auf dem Kerbholz habe", oder die
sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zugezogen haben. Aus¬
nahmen giebt es natürlich auch hier wie überall. Vollends herabgesetzt aber werden
Stellung und Ansehen der Postdirektoren dadurch, daß sie in ihrer Thätigkeit durch
Postiuspeltoreu, also jüngere, dem Range nach niedriger stehende Beamte, denen
es häufig an ausreichender Erfahrung fehlt, revidirt werden. Sind anch diese In¬
spektoren ans Reisen Beauftragte des Oberpostdirektors, so bleibt doch ein Mi߬
verhältnis bestehen, und nur zu oft wird dies von den Inspektoren zum Nachteil
der Postdirektoren ausgenutzt mit dem Vorwand: "im Namen der Oberpost-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Lösung durch eine weltgeschichtliche Persönlichkeit und ihre That erfolgt, werden
sich die Theologen und Pädagogen der Pflicht theoretischer Lösuugsversuche, wie
der vorliegende einer ist, nicht entziehen können. Wir glauben es dein Verfasser
gern, daß er oft genug nahe darau gewesen ist, „den Griffel aus der Hand zu
legen. Doch das Gewissen — sagt er — mahnte mich immer wieder, ihn zu
ergreifen." 'Möchte es ihn weiter mahnen, den ans zwei Seiten (179 und 180)
entworfnen Lehrplan in einem Religioushaudbnche auszuführen; denn erst dadurch
würden wir einen Begriff davon bekommen, wie sich ein christlicher Religionsunter-
richt ohne Altes Testament ausnimmt.


Die Postdirektoreu

sind Laudesbcamte, sie gehen aus der Klasse der Pvst-
eleveu (höhere Karriere) hervor und müssen — abgesehen von den sogenannten
Militärpostdirektoren — die höhere Pvstverwaltungsprüfuug abgelegt haben. Über¬
tragen ist ihnen die Verwaltung eines Postamts erster Klasse. Außer der Über¬
wachung des hänfig sehr zahlreichen Personals (bisweilen im ganzen mehrerer
hundert Personen), dem sie unmittelbar vorgesetzt sind, das sie in straffer Zucht
zu erhalten haben, und dem sie selbst ein Vorbild von Tüchtigkeit und Pflichttreue
sein sollen, ruht auf ihren Schultern die Verantwortung für einen geregelten nud
gesicherten Pvstdieustbetricb für deu Ort und deu zugehörige» Laudbestellbezirk. Sie
gehören zur fünften Rnngklasse der höhern Beamten. Nach längerer Dienstzeit
wird einem Teil von ihnen der Rang (ohne Titel) der Räte vierter Klasse ver¬
liehen. In den mittlern Orten (ohne Obcrpvftdirektion) vertreten sie die Pvst-
behörde, sie zählen dort zu den „Spitzen" der Behörden.

Dem Gesagten gegenüber muß es befremden, daß die Postdirektoreu inner¬
halb der Postverwaltung selbst nicht die ihnen gebührende Stellung einzunehmen
scheinen. Die Postsekretäre werden, nachdem sie die höhere Verwaltnngsprüfung
bestanden haben, Oberpostdircktionssekretäre, nach etwa dreijährigem Verbleiben in
dieser Stellung Postkassirer, und nach weitern drei Jahren werden sie zu Post¬
direktoreu oder — Postinspektoren befördert. Während nun aber die Postdiret-
toreu ihrem Range nach vor den Postinspektoren kommen, ist mit der Beförderung
zum Postdireltor die Laufbahn im allgemeinen als abgeschlossen zu betrachten. Die
Beförderung zum Poftiuspeltvr dagegen ist eine Sprosse auf der Stufenleiter zu
deu höher» Stellungen: Postrat, Oberpostdirektor, Geheimer Postrat n. s. w.

Wenn »um auch im allgemeine» el»le»chtet, daß »icht alle Beamten der hoher»
Lnufbnhu zu deu höchste» Stellungen gelangen könne», so dürfte doch uicht klar
sein, weshalb die Laufbahn mit der Beförderung zum Postdireltor völlig abge¬
schlossen sein muß. weshalb die Praxis besteht, die Stellung als Postdireltor als
minderwertig, die Beförderung dazu gewissermaßen als „Kaltstellnng" zu betrachten,
ja sie sogar vielfach als Strafe eintreten zu lassen. Es liegt auf der Hand, daß
infolge dieser Praxis zu Postdirektoreu teils die nnfähigern Beamten, teils solche
Beamte cmsersehe» werde», die irgend etwas auf dem Kerbholz habe», oder die
sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zugezogen haben. Aus¬
nahmen giebt es natürlich auch hier wie überall. Vollends herabgesetzt aber werden
Stellung und Ansehen der Postdirektoren dadurch, daß sie in ihrer Thätigkeit durch
Postiuspeltoreu, also jüngere, dem Range nach niedriger stehende Beamte, denen
es häufig an ausreichender Erfahrung fehlt, revidirt werden. Sind anch diese In¬
spektoren ans Reisen Beauftragte des Oberpostdirektors, so bleibt doch ein Mi߬
verhältnis bestehen, und nur zu oft wird dies von den Inspektoren zum Nachteil
der Postdirektoren ausgenutzt mit dem Vorwand: „im Namen der Oberpost-


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[0581] Maßgebliches und Unmaßgebliches Lösung durch eine weltgeschichtliche Persönlichkeit und ihre That erfolgt, werden sich die Theologen und Pädagogen der Pflicht theoretischer Lösuugsversuche, wie der vorliegende einer ist, nicht entziehen können. Wir glauben es dein Verfasser gern, daß er oft genug nahe darau gewesen ist, „den Griffel aus der Hand zu legen. Doch das Gewissen — sagt er — mahnte mich immer wieder, ihn zu ergreifen." 'Möchte es ihn weiter mahnen, den ans zwei Seiten (179 und 180) entworfnen Lehrplan in einem Religioushaudbnche auszuführen; denn erst dadurch würden wir einen Begriff davon bekommen, wie sich ein christlicher Religionsunter- richt ohne Altes Testament ausnimmt. Die Postdirektoreu sind Laudesbcamte, sie gehen aus der Klasse der Pvst- eleveu (höhere Karriere) hervor und müssen — abgesehen von den sogenannten Militärpostdirektoren — die höhere Pvstverwaltungsprüfuug abgelegt haben. Über¬ tragen ist ihnen die Verwaltung eines Postamts erster Klasse. Außer der Über¬ wachung des hänfig sehr zahlreichen Personals (bisweilen im ganzen mehrerer hundert Personen), dem sie unmittelbar vorgesetzt sind, das sie in straffer Zucht zu erhalten haben, und dem sie selbst ein Vorbild von Tüchtigkeit und Pflichttreue sein sollen, ruht auf ihren Schultern die Verantwortung für einen geregelten nud gesicherten Pvstdieustbetricb für deu Ort und deu zugehörige» Laudbestellbezirk. Sie gehören zur fünften Rnngklasse der höhern Beamten. Nach längerer Dienstzeit wird einem Teil von ihnen der Rang (ohne Titel) der Räte vierter Klasse ver¬ liehen. In den mittlern Orten (ohne Obcrpvftdirektion) vertreten sie die Pvst- behörde, sie zählen dort zu den „Spitzen" der Behörden. Dem Gesagten gegenüber muß es befremden, daß die Postdirektoreu inner¬ halb der Postverwaltung selbst nicht die ihnen gebührende Stellung einzunehmen scheinen. Die Postsekretäre werden, nachdem sie die höhere Verwaltnngsprüfung bestanden haben, Oberpostdircktionssekretäre, nach etwa dreijährigem Verbleiben in dieser Stellung Postkassirer, und nach weitern drei Jahren werden sie zu Post¬ direktoreu oder — Postinspektoren befördert. Während nun aber die Postdiret- toreu ihrem Range nach vor den Postinspektoren kommen, ist mit der Beförderung zum Postdireltor die Laufbahn im allgemeinen als abgeschlossen zu betrachten. Die Beförderung zum Poftiuspeltvr dagegen ist eine Sprosse auf der Stufenleiter zu deu höher» Stellungen: Postrat, Oberpostdirektor, Geheimer Postrat n. s. w. Wenn »um auch im allgemeine» el»le»chtet, daß »icht alle Beamten der hoher» Lnufbnhu zu deu höchste» Stellungen gelangen könne», so dürfte doch uicht klar sein, weshalb die Laufbahn mit der Beförderung zum Postdireltor völlig abge¬ schlossen sein muß. weshalb die Praxis besteht, die Stellung als Postdireltor als minderwertig, die Beförderung dazu gewissermaßen als „Kaltstellnng" zu betrachten, ja sie sogar vielfach als Strafe eintreten zu lassen. Es liegt auf der Hand, daß infolge dieser Praxis zu Postdirektoreu teils die nnfähigern Beamten, teils solche Beamte cmsersehe» werde», die irgend etwas auf dem Kerbholz habe», oder die sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zugezogen haben. Aus¬ nahmen giebt es natürlich auch hier wie überall. Vollends herabgesetzt aber werden Stellung und Ansehen der Postdirektoren dadurch, daß sie in ihrer Thätigkeit durch Postiuspeltoreu, also jüngere, dem Range nach niedriger stehende Beamte, denen es häufig an ausreichender Erfahrung fehlt, revidirt werden. Sind anch diese In¬ spektoren ans Reisen Beauftragte des Oberpostdirektors, so bleibt doch ein Mi߬ verhältnis bestehen, und nur zu oft wird dies von den Inspektoren zum Nachteil der Postdirektoren ausgenutzt mit dem Vorwand: „im Namen der Oberpost-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215089/581>, abgerufen am 07.05.2024.