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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches Und Unmaßgebliches

> vorhalte", daß das nach der bisherigen Einrichtung erzogne Offizierkorps uns zu
den Siegen der letzten Kriege verholfen hat. Sie mögen ferner bedenken daß eine
,L. v. H. Verlorne Schlacht mehr kostet als der ganze Pensionsfonds.


Journalistenexamen und Redakteurkammern.

Es ist gerade ein Viertel¬
jahrhundert her, daß ich die Einrichtung des königlich preußischen Buchhändler¬
examens kurz vor ihrem Eingehen kennen lernte. Mein Kollege B., der das Gym¬
nasium absolvirt hatte, wie ich die Realschule erster Ordnung, wollte selbständig
werden, d. h. eine Universitätsbuchhandlung übernehmen. Da dies früher ge¬
schehen mußte, als die (Not-)Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 18KV
in Wirksamkeit trat, so hatte er sich der letzten Buchhäudlerprüfuug zu unterziehen,
die in der Hauptstadt seines Bezirks vor einem Regierungsrat^ und zwei Buch¬
händlern abgehalten wurde. In der mündlichen Prüfung wurden aus der Litteratur¬
geschichte, der Bücherkunde, dem Preß- und Nachdruckrecht die denkbar einfachsten
Fragen gestellt; auch die stehende Doktorfrage fehlte nicht! "Welchen Unterschied
machen Sie zwischen Brockhnus und Meyers Konversationslexikon?"; als schrift¬
liche Arbeit war vorher die Zusammenstellung einer landwirtschaftlichen Bibliothek
aufgegeben wordeu. . , ^

Wie viele preußische Buchhändler sind trotz dieser staatlich approbirten Be¬
fähigung für ihr Gewerbe innerhalb der letzten fünfundzwanzig Jahre untergegangen!
Und wie viele begabte Angehörige des deutschen Buchhandels sind ohne Examen an
ihre Stelle getreten! Selbstverständlich haben diese Jahre auch für den Buchhandel
manche Mißstände mit sich gebracht -- wir lebten eben in einer ereignisreichen,
wir leben noch in einer Übergangszeit. Aber der ehrenwerte Beruf der "Litteratur¬
träger" wird sich ohne Staatshilfe durchringen, wenn er fortfährt, seine Einrich¬
tungen in richtiger Selbsterkenntnis und tüchtiger Selbstverwaltung zu erhalten und
weiter zu entwickeln. >>

Diese Erinnerungen und Gedanken tauchten vou neuem in mir auf, als aus
der Reichstagssitznng vom 12. Januar der Ruf nach "Befähigungsnachweis und
Ehreurat für Journalisten und Redakteure" ins Land hinaushallte. Bin ich doch
seit dreißig Jahren Buchhändler und seit fttnfnndzwanzig Jahren Zeitungsschreiber!
Ich habe schon durch die Auffrischung alter Vorgänge im Buchhandel augedeutet,
daß ich die Forderung des bairischen Zentrumsmcmues ablehnen müßte. Das preu¬
ßische Bnchhändlerexamen war eine leere Form; eine ähnliche Prüfung für die
Presse würde ich für eine Spielerei ansehen, ganz abgesehen davon, daß man doch
die Journalisten nicht zu mittelbaren Staatsbeamten machen kann. Aber was der
Abgeordnete Landgerichtsrat Lcrno in der Generaldebatte zum Umsturzgesetz über
die Presse sonst gesagt hat, ist der dringenden Beachtung aller beteiligten Kreise
wert. "Für eine weitere Einengung der Presse im Sinne der Umsturzvorlage
-- sagte er -- werden wir nicht zu haben sein; sie würde auch den beabsichtigten
Zweck gar nicht erreichen. Ich möchte da vielmehr einen ganz andern Gedanken
cmfiverfeu, der wohl geeignet wäre, unsern beklagenswerten Preßzustcindeu zum
größten Teil abzuhelfen, nämlich ein ganz neues Preßgesetz zu macheu, in dem der
Presse einerseits die genügende Freiheit der Bewegung, eine größere, als sie bisher
genießt, gegeben wird, andrerseits aber ein Befähigungsnachweis für den Beruf
eiues Journalisten und Redakteurs verlangt und ein Ehrenrat für die Journalisten
und Redakteure aufgestellt wird, wie wir ihn jetzt schon für die Rechtsanwälte,
Notare und Ärzte haben. Auf diese Weise, glaube ich, könnte einerseits der große
Mißstand beseitigt werden, den wir jetzt so tief beklagen, daß so viel unlautere


Maßgebliches Und Unmaßgebliches

> vorhalte», daß das nach der bisherigen Einrichtung erzogne Offizierkorps uns zu
den Siegen der letzten Kriege verholfen hat. Sie mögen ferner bedenken daß eine
,L. v. H. Verlorne Schlacht mehr kostet als der ganze Pensionsfonds.


Journalistenexamen und Redakteurkammern.

Es ist gerade ein Viertel¬
jahrhundert her, daß ich die Einrichtung des königlich preußischen Buchhändler¬
examens kurz vor ihrem Eingehen kennen lernte. Mein Kollege B., der das Gym¬
nasium absolvirt hatte, wie ich die Realschule erster Ordnung, wollte selbständig
werden, d. h. eine Universitätsbuchhandlung übernehmen. Da dies früher ge¬
schehen mußte, als die (Not-)Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 18KV
in Wirksamkeit trat, so hatte er sich der letzten Buchhäudlerprüfuug zu unterziehen,
die in der Hauptstadt seines Bezirks vor einem Regierungsrat^ und zwei Buch¬
händlern abgehalten wurde. In der mündlichen Prüfung wurden aus der Litteratur¬
geschichte, der Bücherkunde, dem Preß- und Nachdruckrecht die denkbar einfachsten
Fragen gestellt; auch die stehende Doktorfrage fehlte nicht! „Welchen Unterschied
machen Sie zwischen Brockhnus und Meyers Konversationslexikon?"; als schrift¬
liche Arbeit war vorher die Zusammenstellung einer landwirtschaftlichen Bibliothek
aufgegeben wordeu. . , ^

Wie viele preußische Buchhändler sind trotz dieser staatlich approbirten Be¬
fähigung für ihr Gewerbe innerhalb der letzten fünfundzwanzig Jahre untergegangen!
Und wie viele begabte Angehörige des deutschen Buchhandels sind ohne Examen an
ihre Stelle getreten! Selbstverständlich haben diese Jahre auch für den Buchhandel
manche Mißstände mit sich gebracht — wir lebten eben in einer ereignisreichen,
wir leben noch in einer Übergangszeit. Aber der ehrenwerte Beruf der „Litteratur¬
träger" wird sich ohne Staatshilfe durchringen, wenn er fortfährt, seine Einrich¬
tungen in richtiger Selbsterkenntnis und tüchtiger Selbstverwaltung zu erhalten und
weiter zu entwickeln. >>

Diese Erinnerungen und Gedanken tauchten vou neuem in mir auf, als aus
der Reichstagssitznng vom 12. Januar der Ruf nach „Befähigungsnachweis und
Ehreurat für Journalisten und Redakteure" ins Land hinaushallte. Bin ich doch
seit dreißig Jahren Buchhändler und seit fttnfnndzwanzig Jahren Zeitungsschreiber!
Ich habe schon durch die Auffrischung alter Vorgänge im Buchhandel augedeutet,
daß ich die Forderung des bairischen Zentrumsmcmues ablehnen müßte. Das preu¬
ßische Bnchhändlerexamen war eine leere Form; eine ähnliche Prüfung für die
Presse würde ich für eine Spielerei ansehen, ganz abgesehen davon, daß man doch
die Journalisten nicht zu mittelbaren Staatsbeamten machen kann. Aber was der
Abgeordnete Landgerichtsrat Lcrno in der Generaldebatte zum Umsturzgesetz über
die Presse sonst gesagt hat, ist der dringenden Beachtung aller beteiligten Kreise
wert. „Für eine weitere Einengung der Presse im Sinne der Umsturzvorlage
— sagte er — werden wir nicht zu haben sein; sie würde auch den beabsichtigten
Zweck gar nicht erreichen. Ich möchte da vielmehr einen ganz andern Gedanken
cmfiverfeu, der wohl geeignet wäre, unsern beklagenswerten Preßzustcindeu zum
größten Teil abzuhelfen, nämlich ein ganz neues Preßgesetz zu macheu, in dem der
Presse einerseits die genügende Freiheit der Bewegung, eine größere, als sie bisher
genießt, gegeben wird, andrerseits aber ein Befähigungsnachweis für den Beruf
eiues Journalisten und Redakteurs verlangt und ein Ehrenrat für die Journalisten
und Redakteure aufgestellt wird, wie wir ihn jetzt schon für die Rechtsanwälte,
Notare und Ärzte haben. Auf diese Weise, glaube ich, könnte einerseits der große
Mißstand beseitigt werden, den wir jetzt so tief beklagen, daß so viel unlautere


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/292>, abgerufen am 28.04.2024.