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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Sehr gut wird darin unter anderen nachgewiesen, wie der gegenwärtige anarchische
Zustand den Znsammenflns; der gewerblichen Bevölkerung in den Großstädten be¬
fördert, da der tüchtige Handwerksmeister in der kleinen Stadt nicht so leicht wie
in der Großstadt je nach der schnell wechselnden Geschäftslage Gesellen heute ent¬
lassen und nach ein paar Wochen wieder haben könne, für den arbeitslosen Ge¬
sellen oder Fabrikarbeiter aber die Aussicht, Arbeit zu bekommen, in der Großstadt
größer sei oder wenigstens scheine, als in der kleinen. Das sind ja für uns, die
wir keineswegs eine ganz sozialistische Organisation der Arbeit als Zukunftsideal
vor Augen haben, alles nur Palliative, aber Palliative, gegen deren Anwendung
sich zu sträuben bei der gegenwärtigen Lage der Dinge thöricht sein würde.


Kartelle und gewerbliches Geuosseuschaftswesen.

Die Verhand¬
lungen der vorjährigen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik über
das Kartellwesen haben eine Fülle wertvollen Materials zur Beurteilung der Kartell¬
frage geliefert. Gegner und Anwälte des Kartcllwesens kamen zum Worte, man
hörte alle Gründe für und gegen, dazwischen aber auch manch sorgsam abgewognes
Urteil des unbeteiligte" und deshalb unbefangnen Beobachters. Am wertvollsten
in dieser Hinsicht war vielleicht der Bericht Professor Büchers. Ohne in Über¬
treibungen zu verfallen, skizzirte er in scharfer, aber ganz sachlicher Weise die Nach¬
teile des heutigen Kartellwescns für die Allgemeinheit. Trotzdem hielt er an der
Ansicht fest, daß das Kartell keine beiläufige Erscheinung, sondern in den bestehenden
wirtschaftlichen Verhältnissen begründet sei. Dem Staate falle mithin die Aufgabe
zu, sich nicht mit Straf- und zivilrechtliche" Bestimmungen vergeblich gegen eine
übermächtige Strömung zu stemme", sondern das Kartellwesen auf dein Berwalruugs-
Wege zu reget", zu beaufsichtigen und dadurch in Bahnen zu leiten, in denen es
seine Hauptaufgabe: Regelung der Produktion, der Preise und des Absatzes er¬
füllen kann, ohne die berechtigte" Interessen der Allgemeinheit zu verletzen.

Damit ist wohl auch der Kern der ganzen Frage richtig erfaßt, denn es kann
heute kaum mehr einem Zweifel unterliegen, daß das Kartell nichts andres ist als
die Brücke zu einer neuen Form des gewerblichen Betriebes, der bestimmt ist, an
die Stelle des bisherigen ungeregelten Betriebes der einzelnen Unternehmer und
Unternehmergesellschaften zu treten, ohne daß dabei die Individualität im Kollek¬
tivismus unterginge. Nicht nur die industriellen Kartellbestrebungeu weisen darauf
hiu, souderu auch und vielleicht noch ausgesprochner die genösse"schaftliche" Bestre¬
bungen der Kleiugewerbtreibenden, "amentlich in Österreich. Es ist deshalb zu be¬
dauern, daß sich in der erwähnten Generalversammlung niemand fand, der darauf
hingewiesen hätte, daß sich im Kleingewerbestcmde den Kartellbestrebungen in der
Industrie ganz ähnliche Anläufe bemerkbar machen.

Löst man den Kartellgedanken von seine" beiläufige" und veränderlichen Be¬
gleiterscheinungen ab, so läßt sich das Kartell als eine Vereinigung womöglich aller
Unternehmer ein und desselben GMerbszweiges bezeichnen, die den Zweck hat,
1. die Produktion, 2. den Preis und 3. den Absatz zu regeln. Genau auf das¬
selbe laufen aber auch heute die Bestrebungen der Kleingewerbtreibende" hinaus.
Ansätze hierzu zeigt bereits die moderne Gesetzgebung über das gewerbliche Ge¬
nossenschaftswesen überhaupt, am deutlichsten die österreichische Gewerbegesetzuovelle
vom 15. März 1883. t; 14 dieses Gesetzes lautet: "Der Zweck der (obligato¬
rische") Genossenschaft besteht i" der Pflege des Gemeingeistes, i" der Erduldung
und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörige",
sowie in der Förderung der gemeinsame" gewerbliche" Interesse" ihrer Mitglieder


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Sehr gut wird darin unter anderen nachgewiesen, wie der gegenwärtige anarchische
Zustand den Znsammenflns; der gewerblichen Bevölkerung in den Großstädten be¬
fördert, da der tüchtige Handwerksmeister in der kleinen Stadt nicht so leicht wie
in der Großstadt je nach der schnell wechselnden Geschäftslage Gesellen heute ent¬
lassen und nach ein paar Wochen wieder haben könne, für den arbeitslosen Ge¬
sellen oder Fabrikarbeiter aber die Aussicht, Arbeit zu bekommen, in der Großstadt
größer sei oder wenigstens scheine, als in der kleinen. Das sind ja für uns, die
wir keineswegs eine ganz sozialistische Organisation der Arbeit als Zukunftsideal
vor Augen haben, alles nur Palliative, aber Palliative, gegen deren Anwendung
sich zu sträuben bei der gegenwärtigen Lage der Dinge thöricht sein würde.


Kartelle und gewerbliches Geuosseuschaftswesen.

Die Verhand¬
lungen der vorjährigen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik über
das Kartellwesen haben eine Fülle wertvollen Materials zur Beurteilung der Kartell¬
frage geliefert. Gegner und Anwälte des Kartcllwesens kamen zum Worte, man
hörte alle Gründe für und gegen, dazwischen aber auch manch sorgsam abgewognes
Urteil des unbeteiligte» und deshalb unbefangnen Beobachters. Am wertvollsten
in dieser Hinsicht war vielleicht der Bericht Professor Büchers. Ohne in Über¬
treibungen zu verfallen, skizzirte er in scharfer, aber ganz sachlicher Weise die Nach¬
teile des heutigen Kartellwescns für die Allgemeinheit. Trotzdem hielt er an der
Ansicht fest, daß das Kartell keine beiläufige Erscheinung, sondern in den bestehenden
wirtschaftlichen Verhältnissen begründet sei. Dem Staate falle mithin die Aufgabe
zu, sich nicht mit Straf- und zivilrechtliche» Bestimmungen vergeblich gegen eine
übermächtige Strömung zu stemme», sondern das Kartellwesen auf dein Berwalruugs-
Wege zu reget», zu beaufsichtigen und dadurch in Bahnen zu leiten, in denen es
seine Hauptaufgabe: Regelung der Produktion, der Preise und des Absatzes er¬
füllen kann, ohne die berechtigte» Interessen der Allgemeinheit zu verletzen.

Damit ist wohl auch der Kern der ganzen Frage richtig erfaßt, denn es kann
heute kaum mehr einem Zweifel unterliegen, daß das Kartell nichts andres ist als
die Brücke zu einer neuen Form des gewerblichen Betriebes, der bestimmt ist, an
die Stelle des bisherigen ungeregelten Betriebes der einzelnen Unternehmer und
Unternehmergesellschaften zu treten, ohne daß dabei die Individualität im Kollek¬
tivismus unterginge. Nicht nur die industriellen Kartellbestrebungeu weisen darauf
hiu, souderu auch und vielleicht noch ausgesprochner die genösse»schaftliche» Bestre¬
bungen der Kleiugewerbtreibenden, »amentlich in Österreich. Es ist deshalb zu be¬
dauern, daß sich in der erwähnten Generalversammlung niemand fand, der darauf
hingewiesen hätte, daß sich im Kleingewerbestcmde den Kartellbestrebungen in der
Industrie ganz ähnliche Anläufe bemerkbar machen.

Löst man den Kartellgedanken von seine» beiläufige» und veränderlichen Be¬
gleiterscheinungen ab, so läßt sich das Kartell als eine Vereinigung womöglich aller
Unternehmer ein und desselben GMerbszweiges bezeichnen, die den Zweck hat,
1. die Produktion, 2. den Preis und 3. den Absatz zu regeln. Genau auf das¬
selbe laufen aber auch heute die Bestrebungen der Kleingewerbtreibende» hinaus.
Ansätze hierzu zeigt bereits die moderne Gesetzgebung über das gewerbliche Ge¬
nossenschaftswesen überhaupt, am deutlichsten die österreichische Gewerbegesetzuovelle
vom 15. März 1883. t; 14 dieses Gesetzes lautet: „Der Zweck der (obligato¬
rische») Genossenschaft besteht i» der Pflege des Gemeingeistes, i» der Erduldung
und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörige»,
sowie in der Förderung der gemeinsame» gewerbliche» Interesse» ihrer Mitglieder


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[0098] Maßgebliches und Unmaßgebliches Sehr gut wird darin unter anderen nachgewiesen, wie der gegenwärtige anarchische Zustand den Znsammenflns; der gewerblichen Bevölkerung in den Großstädten be¬ fördert, da der tüchtige Handwerksmeister in der kleinen Stadt nicht so leicht wie in der Großstadt je nach der schnell wechselnden Geschäftslage Gesellen heute ent¬ lassen und nach ein paar Wochen wieder haben könne, für den arbeitslosen Ge¬ sellen oder Fabrikarbeiter aber die Aussicht, Arbeit zu bekommen, in der Großstadt größer sei oder wenigstens scheine, als in der kleinen. Das sind ja für uns, die wir keineswegs eine ganz sozialistische Organisation der Arbeit als Zukunftsideal vor Augen haben, alles nur Palliative, aber Palliative, gegen deren Anwendung sich zu sträuben bei der gegenwärtigen Lage der Dinge thöricht sein würde. Kartelle und gewerbliches Geuosseuschaftswesen. Die Verhand¬ lungen der vorjährigen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik über das Kartellwesen haben eine Fülle wertvollen Materials zur Beurteilung der Kartell¬ frage geliefert. Gegner und Anwälte des Kartcllwesens kamen zum Worte, man hörte alle Gründe für und gegen, dazwischen aber auch manch sorgsam abgewognes Urteil des unbeteiligte» und deshalb unbefangnen Beobachters. Am wertvollsten in dieser Hinsicht war vielleicht der Bericht Professor Büchers. Ohne in Über¬ treibungen zu verfallen, skizzirte er in scharfer, aber ganz sachlicher Weise die Nach¬ teile des heutigen Kartellwescns für die Allgemeinheit. Trotzdem hielt er an der Ansicht fest, daß das Kartell keine beiläufige Erscheinung, sondern in den bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen begründet sei. Dem Staate falle mithin die Aufgabe zu, sich nicht mit Straf- und zivilrechtliche» Bestimmungen vergeblich gegen eine übermächtige Strömung zu stemme», sondern das Kartellwesen auf dein Berwalruugs- Wege zu reget», zu beaufsichtigen und dadurch in Bahnen zu leiten, in denen es seine Hauptaufgabe: Regelung der Produktion, der Preise und des Absatzes er¬ füllen kann, ohne die berechtigte» Interessen der Allgemeinheit zu verletzen. Damit ist wohl auch der Kern der ganzen Frage richtig erfaßt, denn es kann heute kaum mehr einem Zweifel unterliegen, daß das Kartell nichts andres ist als die Brücke zu einer neuen Form des gewerblichen Betriebes, der bestimmt ist, an die Stelle des bisherigen ungeregelten Betriebes der einzelnen Unternehmer und Unternehmergesellschaften zu treten, ohne daß dabei die Individualität im Kollek¬ tivismus unterginge. Nicht nur die industriellen Kartellbestrebungeu weisen darauf hiu, souderu auch und vielleicht noch ausgesprochner die genösse»schaftliche» Bestre¬ bungen der Kleiugewerbtreibenden, »amentlich in Österreich. Es ist deshalb zu be¬ dauern, daß sich in der erwähnten Generalversammlung niemand fand, der darauf hingewiesen hätte, daß sich im Kleingewerbestcmde den Kartellbestrebungen in der Industrie ganz ähnliche Anläufe bemerkbar machen. Löst man den Kartellgedanken von seine» beiläufige» und veränderlichen Be¬ gleiterscheinungen ab, so läßt sich das Kartell als eine Vereinigung womöglich aller Unternehmer ein und desselben GMerbszweiges bezeichnen, die den Zweck hat, 1. die Produktion, 2. den Preis und 3. den Absatz zu regeln. Genau auf das¬ selbe laufen aber auch heute die Bestrebungen der Kleingewerbtreibende» hinaus. Ansätze hierzu zeigt bereits die moderne Gesetzgebung über das gewerbliche Ge¬ nossenschaftswesen überhaupt, am deutlichsten die österreichische Gewerbegesetzuovelle vom 15. März 1883. t; 14 dieses Gesetzes lautet: „Der Zweck der (obligato¬ rische») Genossenschaft besteht i» der Pflege des Gemeingeistes, i» der Erduldung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörige», sowie in der Förderung der gemeinsame» gewerbliche» Interesse» ihrer Mitglieder

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/98>, abgerufen am 28.04.2024.